Ist die Autorisierung eines ausgeführten Zahlungsvorgangs streitig, hat der Zahlungsdienstleister nachzuweisen, dass eine Authentifizierung erfolgt ist und der Zahlungsvorgang ordnungsgemäß aufgezeichnet, verbucht sowie nicht durch eine Störung beeinträchtigt wurde. Eine Authentifizierung ist erfolgt, wenn der Zahlungsdienstleister die Nutzung eines bestimmten Zahlungsinstruments, einschließlich seiner personalisierten Sicherheitsmerkmale, mit Hilfe eines Verfahrens überprüft hat. Wurde der Zahlungsvorgang mittels eines Zahlungsinstruments ausgelöst, reicht die Aufzeichnung der Nutzung des Zahlungsinstruments einschließlich der Authentifizierung durch den Zahlungsdienstleister und gegebenenfalls einen Zahlungsauslösedienstleister allein nicht notwendigerweise aus, um nachzuweisen, dass der Zahler
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https://www.bundestag.de/blob/502644/38665afba0819bd17a25b64b1916223e/stellungn...
13.03.2017 - 675v Absatz 4 Nummer 1, § 675w Satz 3, § 675y Absatz 1 Satz 3 und Absatz 3 Satz 3, § 676a,. § 676b Absätze 4 und 5 BGB 18 Monate nach dem Inkrafttreten des delegierten Rechtsakts nach. Artikel 98 der Richtlinie (EU) 2015/2366 des Europäische
https://tu-dresden.de/gsw/jura/ressourcen/dateien/jfzivil9/folder-2010-10-25-15...
Fehlende Autorisierung kein Aufwendungsersatzanspruch, Rückgängigmachung der Kontobelastung (§ 675u BGB). Nachweis der Autorisierung. Zahlungsdienstleister hat nachzuweisen. Authentifizierung. Ordnungsgemäße Verarbeitung und Überprüfung. (§ 675w BGB). An
http://bankrecht.uni-koeln.de/uploads/Lehrveranstaltungen/SS2016/Bankrecht_SS_2...
675z S. 1 BGB), d.h. keine. Ansprüche auf Schadensersatz oder aus Bereicherung. • Problem: Abhandenkommen von PIN/TAN o Sorgfaltspflichten des Zahlers, § 675l BGB o Haftung bei missbräuchlicher Nutzung, § 675v BGB o Nachweis der Authentifizierung, § 675w
http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/itm/wp-content/uploads/WM_Der-Ansche...
21.03.2015 - ersatz verlangen (§ 675u BGB) oder auf eventuelle. Schadensersatzansprüche verwiesen wird (§ 675v. BGB). § 675w BGB entscheidet über die Verteilung der. Beweislast zwischen den über die erfolgte Autorisie- rung streitenden Parteien. Nach dem
https://die-dk.de/media/files/DK-Stellungnahme_zum_BMJV-RefEntw.pdf
04.01.2017 - werden: Die Vorschriften im Zusammenhang mit der Nutzung von Zahlungsauslösediensten und Kontoin- formationsdiensten in § 675p Absatz 2, § 675u Satz 5, § 675v Absatz 4 Nummer 1, § 675w Satz 3,. § 675y Absatz 1 Satz 3 und Absatz 3 Satz 3, § 6
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 675w – Nachweis der Authentifizierung. Ist die Autorisierung eines ausgeführten Zahlungsvorgangs streitig, hat der Zahlungsdienstleister nachzuweisen, dass eine Authentifizierung erfolgt ist und der Zahlungs
http://www.buzer.de/gesetz/6597/a165012.htm
Ist die Autorisierung eines ausgeführten Zahlungsvorgangs streitig, hat der Zahlungsdienstleister nachzuweisen, dass eine Authentifizierung erfolgt ist und der Zahlungsvorgang ordnungsgemäß aufgezeichnet, verbucht sowie nicht durch eine.
https://bgb.kommentar.de/Buch-2/Abschnitt-8/Titel-12/Untertitel-3/Kapitel-3/Unt...
675w Nachweis der Authentifizierung. Ist die Autorisierung eines ausgeführten Zahlungsvorgangs streitig, hat der Zahlungsdienstleister nachzuweisen, dass eine Authentifizierung erfolgt ist und der Zahlungsvorgang ordnungsgemäß aufgezeichnet, verbucht sow
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_675w/
675w Nachweis der Authentifizierung [5]. 1Ist die Autorisierung eines ausgeführten Zahlungsvorgangs streitig, hat der Zahlungsdienstleister nachzuweisen, dass eine Authentifizierung erfolgt ist und der Zahlungsvorgang ordnungsgemäß aufgezeichnet, verbuch
https://www.brennecke-partner.de/675w-BGB-Nachweis-der-Authentifizierung_181069
Ist die Autorisierung eines ausgeführten Zahlungsvorgangs streitig hat der Zahlungsdienstleister nachzuweisen dass eine Authentifizierung erfolgt ist u.