(1) Ein Zahlungsdienstevertrag kann die Überlassung eines Kleinbetragsinstruments an den Zahlungsdienstnutzer vorsehen. Ein Kleinbetragsinstrument ist ein Mittel,
(2) Im Fall des Absatzes 1 können die Parteien vereinbaren, dass
(3) Die §§ 675u und 675v sind für E-Geld nicht anzuwenden, wenn der Zahlungsdienstleister des Zahlers nicht die Möglichkeit hat, das Zahlungskonto, auf dem das E-Geld gespeichert ist, oder das Kleinbetragsinstrument zu sperren. Satz 1 gilt nur für Zahlungskonten, auf denen das E-Geld gespeichert ist, oder Kleinbetragsinstrumente mit einem Wert von höchstens 200 Euro.
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https://www.uni-goettingen.de/de/lerneinheit+06/130514.html
c) Geschäftsbesorgungsvertrag, § 675. d) Gesellschaft, § 705. 7. Begründung des Auftragsverhältnisses ... aus § 670 BGB analog oder in Anlehnung an § 110 HGB? § 110. [Ersatz für Aufwendungen und Verluste] Macht der ... Entgeltliche Geschäftsbesorgung: §
http://www.fst-ev.org/fileadmin/pdf/verschiedenes_zahlungsdienste/Bankpraktiker...
Nicht Gegenstand dieses Beitrags sind die in. 5 675 d BGB, Art_ 248 55 1—16 ff. EGBGB-E gere' gelten lnformationspfllchten, die in einem ge- sonderten Beitrag behandelt werden. Einen. Überblick über die neuen Rechte und Pflichten im. Zahlungsverkehr geben
https://www.uni-potsdam.de/fileadmin01/projects/ls-bezzenberger/667-Schema.pdf
Einfacher Abschauungsfall: B soll für A ein Buch erwerben. A gibt B 50 €. B erwirbt das Buch für 46 €. Dann muss B dem A nach § 667 BGB herausgeben: - Das Buch (das er aus der Geschäftsbesorgung erlangt hat) und. - die 4 € Restgeld (die er zur Ausführung
http://www.vwa-bwl.de/alumni/studentenforum/r028_Weber%20-%20Skript%20zur%20Vor...
Die Regelung in den §§ 675 ff. BGB erscheint verwirrend und kurz: § 675 BGB spricht von. ”Dienst- oder Werkverträgen, die eine Geschäftsbesorgung zum Gegenstand haben”, ohne zu definieren, was eine Geschäftsbesorgung tatsächlich ist und enthält im Übrige
http://www.jura.uni-mainz.de/oechsler/Dateien/WS1516_Examinatorium_HandelsR_Fol...
Aufwendungsersatzanspruch nach §§ 675c Abs. 1, 670 BGB. (vgl. § 675 u). 2. K hat die PIN gemeinsam mit der ec-Karte aufbewahrt: Schadensersatz nach § 675v Abs. 2 Nr. 1 iVm. § 675l Satz 1. BGB. 3. K hat den Verlust der Karte zu spät gemeldet, so dass der.
http://www.jura.uni-muenchen.de/fakultaet/lehrstuehle/lorenz/lehrveranstaltunge...
Abs. 1, 667 Alt. 1 BGB BGB. Anton Aufschneider (A) könnte gegen Ferdinand Frode (F) einen Anspruch auf. Herausgabe der € 10.000,– aus §§ 675 Abs. 1, 667 Alt. 1 BGB haben. I. Vertragsschluss. Voraussetzung dafür ist zunächst ein wirksamer. Geschäftsbesorg
http://www.trenkler.de/bgb-banken/zahlungsdienste/zahlungsdienstevertrag/675i-b...
675i BGB. Ausnahmen für Kleinbetragsinstrumente und elektronisches Geld. (1) Ein Zahlungsdienstevertrag kann die Überlassung eines Kleinbetragsinstruments an den Zahlungsdienstnutzer vorsehen. Ein Kleinbetragsinstrument ist ein Mittel,. mit dem nur einze
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 675i – Ausnahmen für Kleinbetragsinstrumente und elektronisches Geld. Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 675i – Ausnahmen für Kleinbetragsinstrumente. (1) [1]Ein Zahlungsdienstevertrag kann die Ü
https://openjur.de/g/bgb/675.html
(1) Auf einen Dienstvertrag oder einen Werkvertrag, der eine Geschäftsbesorgung zum Gegenstand hat, finden, soweit in diesem Untertitel nichts Abweic ...
http://www.libertas.de/index.php/akademie/referenzen-der-kursteilnehmer/itemlis...
Der XI. Zivilsenat erklärt im Oktober2015 eine Entgeldklausel zur Ausstellung einer Ersatzkarte bei Sperrung, Verlust oder Diebstahl für unwirksam. Sollte in den Preis- und Leistungsverzeichnis Ihrer Bank folgende Klausel zu finden sein, können Sie sich
http://www.aok-business.de/fachthemen/pro-personalrecht-online/datenbank/anzeig...
675i BGB - Ausnahmen für Kleinbetragsinstrumente und E‑Geld. (1) 1Ein Zahlungsdienstevertrag kann die Überlassung eines Kleinbetragsinstruments an den Zahlungsdienstnutzer vorsehen. 2Ein Kleinbetragsinstrument ist ein Mittel,. 1. mit dem nur einzelne Zah