§ 676 BGB, Nachweis der Ausführung von Zahlungsvorgängen
Paragraph 676 Bürgerliches Gesetzbuch

Ist zwischen dem Zahlungsdienstnutzer und seinem Zahlungsdienstleister streitig, ob der Zahlungsvorgang ordnungsgemäß ausgeführt wurde, muss der Zahlungsdienstleister nachweisen, dass der Zahlungsvorgang ordnungsgemäß aufgezeichnet und verbucht sowie nicht durch eine Störung beeinträchtigt wurde.


Benachbarte Paragraphen


Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.


PDF Dokumente zum Paragraphen

Überweisungsgesetz (§§ 676a ff BGB)

http://lorenz.userweb.mwn.de/skripten/ueberw.pdf
Abschluß eines Überweisungsvertrages nach § 676a a) Angebot des Überweisenden, Annahme des Instituts (i. d. R. nach § 151 BGB; beachte § 362. HGB) b) Keine Kündigung durch das Institut vor Beginn der Ausführungsfrist, § 676a III c) Keine Kündigung durch

Handelsrecht – Vertiefungsveranstaltung

http://martinek.jura.uni-saarland.de/documents/SS2012/HandelsR_Folien_30_4_2012...
676a-676h BGB a.F.. §§ 676a-676c BGB a.F.. §§ 676d, 676e BGB a.F.. §§ 676f, 676g BGB a.F.. Überweisungsgesetz. 1999/2002. ÜberweisungsRL. ZahlungssicherungsRL. Art. 228 EGBGB. § 676h BGB a.F.. Fernabsatzgesetz 2002. FernabsatzRL. Keine gesonderte. Regelu

Allgemeine Geschäftsbedingungen für das ... - Hotel Fresena

http://www.fresena-baltrum.de/pdf/AGB.pdf
145–151, 631, 675–676 BGB). 1. Der Gast-Aufnahmevertrag gilt als geschlossen, wenn die Reservierung eines Zimmers oder einer. Ferienwohnung vom Gast bestellt und vom Vermieter bestätigt wurde. Für die Bestätigung ist sowohl die schriftliche als auch die

Stellungnahme - Deutscher Bundestag

https://www.bundestag.de/blob/502644/38665afba0819bd17a25b64b1916223e/stellungn...
13.03.2017 - Die Vorschriften in § 675c bis § 676c BGB bleiben hiervon unberührt. … .“ 2. § 675d Absatz 6 und § 675e Absatz 2 BGB-E – Drittstaatensachverhalte. In Artikel 2 Absatz 3 und Absatz 4 PSD II wird der Anwendungsbereich auf „die Bestandteile der

rungsausgleich im 3-Personen-Verhältnis bei einer durch den Kunden ...

http://www.as-bayern.de/html/img/pool/Nl_11-04-04_BerDreieck.pdf
1. Ansprüche B gegen K a) Ein Anspruch der Bank auf Aufwendungsersatz gemäß §§ 676 ff., 675, 670 BGB a.F. scheidet aus, da K den Überweisungsauftrag wirksam widerrufen hatte. b) B könnte gegen K jedoch einen Anspruch aus § 812 Abs. 1 S. 1, 1. Alt. BGB ha


Webseiten zum Paragraphen

§ 676 BGB Nachweis der Ausführung von ... - Buzer.de

https://www.buzer.de/gesetz/6597/a165016.htm
Ist zwischen dem Zahlungsdienstnutzer und seinem Zahlungsdienstleister streitig, ob der Zahlungsvorgang ordnungsgemäß ausgeführt wurde, muss der Zahlungsdienstleister nachweisen, dass der Zahlungsvorgang ordnungsgemäß.

BGB § 676 Nachweis der Ausführung von Zahlungsvorgängen - NWB ...

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_676/
676 Nachweis der Ausführung von Zahlungsvorgängen [5]. Ist zwischen dem Zahlungsdienstnutzer und seinem Zahlungsdienstleister streitig, ob der Zahlungsvorgang ordnungsgemäß ausgeführt wurde, muss der Zahlungsdienstleister nachweisen, dass der Zahlungsvor

Kommentierung zu § 676 BGB –Nachweis der Ausführung von ...

https://bgb.kommentar.de/Buch-2/Abschnitt-8/Titel-12/Untertitel-3/Kapitel-3/Unt...
676 Nachweis der Ausführung von Zahlungsvorgängen. Ist zwischen dem Zahlungsdienstnutzer und seinem Zahlungsdienstleister streitig, ob der Zahlungsvorgang ordnungsgemäß ausgeführt wurde, muss der Zahlungsdienstleister nachweisen, dass der Zahlungsvorgang

Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 676 – Nachweis ...

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Gesetzestext Ist zwischen dem Zahlungsdienstnutzer und seinem Zahlungsdienstleister streitig, ob der Zahlungsvorgang ordnungsgemäß ausgeführt wurde, muss der Zahlungsdienstleister nachweisen, dass der Zahlungsvorgang ordnungsgemäß aufgezeichnet und verbu

§ 676a BGB: Rechtsanwaltskanzlei Trenkler

http://www.trenkler.de/zahlungsverkehr/676a-bgb.html
676a BGB a. F.**. Vertragstypische Pflichten beim Überweisungsvertrag und Kündigung*. (1) Durch den Überweisungsvertrag wird das Kreditinstitut (überweisendes Kreditinstitut) gegenüber demjenigen, der die Überweisung veranlasst (Überweisender), verpflich


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 2: Recht der Schuldverhältnisse › Abschnitt 8: Einzelne Schuldverhältnisse › Titel 12: Auftrag, Geschäftsbesorgungsvertrag und Zahlungsdienste › Untertitel 3: Zahlungsdienste › Kapitel 3: Erbringung und Nutzung von Zahlungsdiensten › Unterkapitel 3: Haftung › § 676

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 676 BGB
    § 676 Abs. 1 BGB oder § 676 Abs. I BGB

  • Werbung