§ 650u BGB, Bauträgervertrag; anwendbare Vorschriften
Paragraph 650u Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Ein Bauträgervertrag ist ein Vertrag, der die Errichtung oder den Umbau eines Hauses oder eines vergleichbaren Bauwerks zum Gegenstand hat und der zugleich die Verpflichtung des Unternehmers enthält, dem Besteller das Eigentum an dem Grundstück zu übertragen oder ein Erbbaurecht zu bestellen oder zu übertragen. Hinsichtlich der Errichtung oder des Umbaus finden die Vorschriften des Untertitels 1 Anwendung, soweit sich aus den nachfolgenden Vorschriften nichts anderes ergibt. Hinsichtlich des Anspruchs auf Übertragung des Eigentums an dem Grundstück oder auf Übertragung oder Bestellung des Erbbaurechts finden die Vorschriften über den Kauf Anwendung.


(2) Keine Anwendung finden die §§ 648, 648a, 650b bis 650e, 650k Absatz 1 sowie die §§ 650l und 650m Absatz 1.


Benachbarte Paragraphen


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M e r k b l a t t „Bauträgervertrag“

https://www.notarkrauss.de/docs/merkblaetter/Der%20Bautr%C3%A4gervertrag.doc
650u Abs. 1 BGB gilt daher für den Übertragungsanspruch Kaufvertragsrecht, für den Errichtungsanspruch Werkvertragsrecht (samt der Sondervorschriften zum Bauvertrag in §§ 650a ff BGB und, wenn der Erwerber als Verbraucher handelt, zum Verbraucherbauvertr


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Das neue Bauvertragsrecht - Synopse Vorschriften BGB ... - CMS Blog

https://www.cmshs-bloggt.de/wp-content/uploads/2017/05/Synopse-BGB-VOB-03-2017....
31.03.2017 - Ausgangspunkt (linke Spalte) ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) in der Fassung der Bekannt- ... In diesem Fall wurde von einem Abdruck in dieser Synopse abgesehen (z. B. §§650p bis t BGB n. F. Architekten- und Ingenieurvertrag). Das Gesetz

Der Bauträgervertrag im Lichte der Bauvertragsrechtsreform von RA ...

http://www.haackpartner.de/fileadmin/hpg/News/2017_12_Bautr%C3%A4gervertrag_im_...
zeit laufende Projekte, bei denen die Baubeschreibung bereits beurkundet worden ist, der Bau- trägervertrag jedoch mit dem Erwerber nach dem 1.1.2018 geschlossen wird. 2. Legaldefinition. Der Bauträgervertrag wird nunmehr in § 650u Abs. 1 S.1 BGB legal d

PROBANDT Neuerungen zum Bauträgervertrag

http://www.probandt.com/sites/content/pdf-Dateien/Der_Bautr%C3%A4gervertrag_201...
Überblick. Der Bauträgervertrag ist durch das am 01.01.2018 in Kraft tretende Bauvertragsrecht neu wie folgt definiert worden. § 650u BGB nF: Ein Bauträgervertrag ist ein Vertrag, der die Errichtung oder den Umbau eines Hauses oder eines vergleichbaren B

Reform des Bauvertragsrechts im BGB; Anwendung der VOB/B ...

https://www.abst-brandenburg.de/wp-content/uploads/2017/06/2017-05-18_BI7_81063...
18.05.2017 - Kerninhalt dieses Gesetzes ist eine Änderung des Bürgerlichen Gesetz- buchs, die – neben einem kaufrechtlichen Teil - mit den §§ 650a-v BGB einen Bauvertrag und den Verbraucherbauvertrag als neue Kapitel in das. Werkvertragsrecht des BGB ein

INGLetter - HDI

https://www.hdi.de/downloads/de/freiberufler/service/ratgeber/ingletter/docs_in...
10.10.2017 - Abb. 2: Neue Gliederung des Werkvertragsrechtes. Titel 9 – Werkverträge und ähnliche Verträge. Untertitel 1. Werkvertrag. Untertitel 2. AuI-Vertrag. Untertitel 3. Bauträgervertrag. Untertitel 4. Reisevertrag. Kapitel 1 – Allgemeine Vorschrif


Webseiten zum Paragraphen

BGB § 650u Bauträgervertrag; anwendbare Vorschriften - NWB ...

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_650u/
... aus Architekten- und Ingenieurverträgen · § 650q Anwendbare Vorschriften · § 650r Sonderkündigungsrecht · § 650s Teilabnahme · § 650t Gesamtschuldnerische Haftung mit dem bauausführenden Unternehmer · § 650u Bauträgervertrag; anwendbare Vorschriften

Neues BGB – Alles zum neuen Baurecht

http://www.neues-baurecht.de/neues-bgb/
650p Vertragstypische Pflichten aus Architekten- und Ingenieurverträgen § 650q Anwendbare Vorschriften § 650r Sonderkündigungsrecht § 650s Teilabnahme § 650t Gesamtschuldnerische Haftung mit dem bauausführenden Unternehmer § 650u Bauträgervertrag; anwend

Neues Bauvertragsrecht für Bauträger | Lutz Abel

https://www.lutzabel.com/news/20170330-neues-bauvertragsrecht-fuer-bautraeger
30.03.2017 - Was ein Bauträgervertrag ist und welche kauf- und werkvertraglichen Vorschriften auf ihn anwendbar sind, ist künftig in § 650u BGB n. F. legal definiert. Hinsichtlich „der Errichtung oder des Umbau“ gilt Verbraucherbauvertragsrecht, soweit s

BGB § 650u – Deutscher Notarverein

http://www.dnotv.de/thema/%C2%A7-650u-bgb/
... 485BGB § 505aBGB § 505bBGB § 577BGB § 631BGB § 632aBGB § 634aBGB § 641BGB § 648aBGB § 650bBGB § 650cBGB § 650hBGB § 650iBGB § 650jBGB § 650kBGB § 650mBGB § 650sBGB § 650tBGB § 650uBGB § 675BGB § 68BGB § 80BGB § 812BGB § 826BGB § 839BGB § 873BGB § 892

Gesetzentwurf zur Reform des Bauvertragsrechts | Immobilienverband ...

https://ivd.net/2015/11/bauvertragsrecht/
Kapitel 2 enthält spezielle Regelungen über den Bauvertrag (§§ 650 a ff BGB-E), Kapitel 3 den Verbraucherbauvertrag (§§ 650 h ff BGB-E). Untertitel 2 enthält Vorschriften zum Architekten- und den Ingenieurvertrag (§§ 650o ff BGB-E) und Untertitel 3 Beson


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 2: Recht der Schuldverhältnisse › Abschnitt 8: Einzelne Schuldverhältnisse › Titel 9: Werkvertrag und ähnliche Verträge › Untertitel 3: Bauträgervertrag › § 650u

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 650u BGB
    § 650u Abs. 1 BGB oder § 650u Abs. I BGB
    § 650u Abs. 2 BGB oder § 650u Abs. II BGB

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