§ 650o BGB, Abweichende Vereinbarungen
Paragraph 650o Bürgerliches Gesetzbuch

Von § 640 Absatz 2 Satz 2, den §§ 650i bis 650l und 650n kann nicht zum Nachteil des Verbrauchers abgewichen werden. Diese Vorschriften finden auch Anwendung, wenn sie durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden.


Benachbarte Paragraphen


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Das neue Bauvertragsrecht - Synopse Vorschriften BGB ... - CMS Blog

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Drucksache 18/11437 - DIP21 - Deutscher Bundestag

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08.03.2017 - Erteilung einer Schlussrechnung (§ 650g Absatz 4 – neu – BGB-E), die Vorgabe, dass Verbraucherbauverträge in Textform abzuschließen sind (§ 650i Absatz 2. – neu – BGB-E) sowie Modifizierungen der Vorgaben für den Fall von Vertrags- änderunge

Synopse BGB Gesetzentwurf neues Bauvertragsrecht

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15.03.2017 - BGB Stand 15.03.2017. Gesetzentwurf zur Reform des. Bauvertragsrechts. Vom Bundestag verabschiedete Fassung. BT-Drucksache 18/11437. § 631 Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag. (1) Durch den Werkvertrag wird der Unternehmer zur. Herst

NJ - Aufsatz - Neue Justiz

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01.01.2018 - rechts als spezielle Regelung im BGB unter Beachtung des. Verbraucherschutzes durch die Schaffung spezieller Regelun- gen zum Bauvertrag, Verbraucherbauvertrag, Architekten- und Ingenieurvertrag sowie zum Bauträgervertrag im Werk- vertragsre

Neues aus dem Architekten- und Bauvertragsrecht

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Das neue Bauvertragsrecht / 1.3.7 § 650o BGB – Abweichende ...

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650o BGB bestimmt, dass mit Ausnahme der Regelungen über Abschlagszahlungen (§ 650m BGB) alle Vorschriften über Verbraucherbauverträge auch individualvertraglich weder ganz noch teilweise abdingbar sind und auch nicht "durch anderweitige Gestaltungen umg

Neues Anordnungsrecht in § 650 BGB - Deubner Recht

https://www.deubner-recht.de/themen/reform-des-bauvertragsrecht/neues-anordnung...
Mit dem neue Anordnungsrecht in § 650b BGB setzt der Gesetzgeber ein Zeichen in Sachen Verbraucherschutz. Erfahren Sie hier mehr.

Neues BGB – Alles zum neuen Baurecht

http://www.neues-baurecht.de/neues-bgb/
650i Verbraucherbauvertrag § 650j Baubeschreibung § 650k Inhalt des Vertrages § 650l Widerrufsrecht § 650m Abschlagszahlungen; Absicherung des Vergütungsanspruchs § 650n Erstellung und Herausgabe von Unterlagen § 650o Abweichende Vereinbarungen § 650p Ve

BGB § 650o Abweichende Vereinbarungen - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_650o/
... und Herausgabe von Unterlagen · § 650o Abweichende Vereinbarungen · § 650p Vertragstypische Pflichten aus Architekten- und Ingenieurverträgen · § 650q Anwendbare Vorschriften · § 650r Sonderkündigungsrecht · § 650s Teilabnahme · § 650t Gesamtschuldne

§ 650o BGB Abweichende Vereinbarungen Bürgerliches Gesetzbuch

https://www.buzer.de/gesetz/6597/a210839.htm
Von § 640 Absatz 2 Satz 2, den §§ 650i bis 650l und 650n kann nicht zum Nachteil des Verbrauchers abgewichen werden. Diese Vorschriften finden auch Anwendung, wenn sie durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden.


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 2: Recht der Schuldverhältnisse › Abschnitt 8: Einzelne Schuldverhältnisse › Titel 9: Werkvertrag und ähnliche Verträge › Untertitel 1: Werkvertrag › Kapitel 4: Unabdingbarkeit › § 650o

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 650o BGB
    § 650o Abs. 1 BGB oder § 650o Abs. I BGB

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