(1) Durch einen Architekten- oder Ingenieurvertrag wird der Unternehmer verpflichtet, die Leistungen zu erbringen, die nach dem jeweiligen Stand der Planung und Ausführung des Bauwerks oder der Außenanlage erforderlich sind, um die zwischen den Parteien vereinbarten Planungs- und Überwachungsziele zu erreichen.
(2) Soweit wesentliche Planungs- und Überwachungsziele noch nicht vereinbart sind, hat der Unternehmer zunächst eine Planungsgrundlage zur Ermittlung dieser Ziele zu erstellen. Er legt dem Besteller die Planungsgrundlage zusammen mit einer Kosteneinschätzung für das Vorhaben zur Zustimmung vor.
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http://www.ing-sn.de/fileadmin/user_upload/IKT-2017/Morgenroth.pptx
Im Übrigen gelten wichtige Vorschriften zum Bauvertrag auch beim Architekten/Ingenieurvertrag, etwa das Anordnungsrecht des Bestellers oder der Anspruch des Architekten/Ingenieurs auf eine Bauhandwerkersicherung (§ 650 p BGB-E). Gleichermaßen gelten auch
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15.03.2017 - BGB Stand 15.03.2017. Gesetzentwurf zur Reform des. Bauvertragsrechts. Vom Bundestag verabschiedete Fassung. BT-Drucksache 18/11437. § 631 Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag. (1) Durch den Werkvertrag wird der Unternehmer zur. Herst
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10.03.2017 - Die Regelung ist nur verständlich im. Zusammenhang mit § 650 p Abs. 2 BGB, so dass beide Regelungen zusammen dargestellt werden. a) §§ 650 p BGB i. V. m. 650 r BGB – Sonderkündigungsrecht des. Bestellers. Nach § 650 p Abs. 2 BGB soll der Arc
https://www.e-b-z.de/nc/download/dokument-suechting-2pdf.pdf
Dr. Gerald Süchting (Berlin, Potsdam). Muster für eine Vereinbarung „Zielfindungsphase“ im Architektenvertrag (Gebäudeplanung) unter Einschluss der Planungsmethode BIM. Planungsvorgaben, Zielfindungsphase (§ 650p Abs. 2; § 650r. BGB). Planungsvorgaben. A
http://www.streitboerger-speckmann.de/tl_files/kanzlei/pdf/Das_neue_Bauvertrags...
20.10.2017 - Das neue Bauvertragsrecht. 20. Oktober 2017. Mit den §§ 650p- 650t BGB enthält das BGB erstmals Vorschriften, die ausschließlich Architekten- und Ingenieurverträge betreffen. Zusätzlich verweist § 650q Abs.1 BGB auf die Vorschriften zum allg
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31.03.2017 - Das neue Gesetz enthält teilweise Vorschriften, deren Inhalt bisher weder im BGB noch in der. VOB/B geregelt wurde und die daher nicht mit der bisherigen Regelung verglichen werden können. In diesem Fall wurde von einem Abdruck in dieser Syn
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650p BGB neu (1) Durch einen Architekten- oder Ingenieurvertrag wird der Unternehmer verpflichtet, die Leistungen zu erbringen, die nach dem jeweiligen Stand der Planung und Ausführung des Bauwerks oder der Außenanlage erforderlich sind, um die zwischen
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... und Herausgabe von Unterlagen · § 650o Abweichende Vereinbarungen · § 650p Vertragstypische Pflichten aus Architekten- und Ingenieurverträgen · § 650q Anwendbare Vorschriften · § 650r Sonderkündigungsrecht · § 650s Teilabnahme · § 650t Gesamtschuldne
http://dabonline.de/2017/06/01/recht-architektenvertrag-bgb-haftung-bauvertrags...
01.06.2017 - Erstmals regelt das Gesetz die vertragstypischen Pflichten aus einem Architekten und Ingenieurvertrag (d. h. Planungsvertrag) in § 650 p Abs. 1 BGB. Danach ist der „Unternehmer“ (d. h. der Planer) „verpflichtet, die Leistungen zu erbringen,
https://www.buzer.de/gesetz/6597/a210840.htm
01.01.2018 - (1) Durch einen Architekten- oder Ingenieurvertrag wird der Unternehmer verpflichtet, die Leistungen zu erbringen, die nach dem jeweiligen Stand der Planung und Ausführung des Bauwerks oder der Außenanlage erforderlich sind, um die zwischen
https://www.deutsches-ingenieurblatt.de/archiv/archiv-deutsches-ingenieurblatt/...
19.02.2018 - Bei jedem Planervertrag sollte geregelt werden, wie die Parteien die Planungsgrundlage nach § 650p Abs. 2 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) im konkreten Fall verstehen, sonst gibt es bereits bei Projektstart Ärger. Bei Verträgen, welche inner