§ 650l BGB, Widerrufsrecht
Paragraph 650l Bürgerliches Gesetzbuch

Dem Verbraucher steht ein Widerrufsrecht gemäß § 355 zu, es sei denn, der Vertrag wurde notariell beurkundet. Der Unternehmer ist verpflichtet, den Verbraucher nach Maßgabe des Artikels 249 § 3 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche über sein Widerrufsrecht zu belehren.


Benachbarte Paragraphen


Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.


Präsentationen zum Paragraphen

PowerPoint-Präsentation

http://www.ing-sn.de/fileadmin/user_upload/IKT-2017/Morgenroth.pptx
Für Abschlagszahlungen enthält § 650 l BGB-E verbraucherschützende Sonderregelung. So dürfen diese insgesamt 90 % der vereinbarten Gesamtvergütung nicht überschreiten. Auch die Sicherheit für Abschlagszahlungen wird hierin geregelt. Die Sicherheit wird a


PDF Dokumente zum Paragraphen

Aktuelles Baurecht - Kappuhne, Schreier, Herbote

http://www.ksh-recht.de/assets/2018-0303-Aktuelles-Baurecht.pdf
03.03.2018 - Unklare Baubeschreibung ist Risiko des AN, § 650k BGB. • Konkrete Angaben zur Bauzeit, §650k BGB. Bisher kein Widerrufsrecht gem. § 312 Abs.2 Nr. 3 BGB. Widerrufsrecht gemäß §§ 650l, 355 BGB – Ausnahme bei notarieller Beurkundung aber: Werte

Synopse BGB Gesetzentwurf neues Bauvertragsrecht

https://www.zl-legal.de/cms_content/download/Synopse%20BGB%20Gesetzentwurf%20ne...
15.03.2017 - BGB Stand 15.03.2017. Gesetzentwurf zur Reform des. Bauvertragsrechts. Vom Bundestag verabschiedete Fassung. BT-Drucksache 18/11437. § 631 Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag. (1) Durch den Werkvertrag wird der Unternehmer zur. Herst

Das neue Bauvertragsrecht 21.12.2017 cc - PETERS Rechtsanwälte

http://peters-legal.com/wp-content/uploads/2017/12/Das-neue-Bauvertragsrecht-21...
21.12.2017 - des Vertragsabschlusses, nicht aber vor Übergabe der Widerrufsbelehrung in Textform. Etwas anderes. - keine Widerrufsmöglichkeit - gilt nur, wenn der. Verbraucherbauvertrag notariell beurkundet wird, §. 650 l BGB. Wir gehen davon aus, dass d

Stellungnahme Verband Privater Bauherren e. V. (VPB) - BMJV

https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Stellungnahmen/2015/Downl...
Art. 1 Nr. 3 c) knüpft die Unwirksamkeit von Abschlagszahlungsvereinbarungen per AGB an ein „wesentliches'' Überschreiten der gesetzlichen Grenzen nach §. 632a Abs. 1 und § 650l Abs. 1 BGB-E. § 309 BGB enthält aber nur Klauselverbote ohne Wertungsmöglich

Bauvertragsrecht

https://wir-wanderer.de/files/upload/veroeffentlichungen/BVI_Magazin_03_2017_He...
angesehen werden (BGH, 24.03.2015, VIII ZR. 243/13). Künftig kann die WEG grundsätzlich einen Verbraucherbauvertrag durch Widerruf. (§ 650l BGB) bis 14 Tage nach Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen beenden. Zudem wurden beim Verbraucherbauvertrag ein


Webseiten zum Paragraphen

BGB § 650l Widerrufsrecht - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_650l/
... 650j Baubeschreibung · § 650k Inhalt des Vertrags · § 650l Widerrufsrecht · § 650m Abschlagszahlungen; Absicherung des Vergütungsanspruchs · § 650n Erstellung und Herausgabe von Unterlagen · § 650o Abweichende Vereinbarungen · § 650p Vertragstypische

§ 650l BGB Widerrufsrecht Bürgerliches Gesetzbuch - Buzer.de

https://www.buzer.de/gesetz/6597/a210836.htm
Dem Verbraucher steht ein Widerrufsrecht gemäß § 355 zu, es sei denn, der Vertrag wurde notariell beurkundet. Der Unternehmer ist verpflichtet, den Verbraucher nach Maßgabe des Artikels 249 § 3 des Einführungsgesetzes zum.

Das neue Bauvertragsrecht / 1.3.4 § 650l BGB – Widerrufsrecht - Haufe

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/das-neue-bauvertrags...
650l BGB neu Dem Verbraucher steht ein Widerrufsrecht gemäß § 355 zu, es sei denn, der Vertrag wurde notariell beurkundet. Der Unternehmer ist verpflichtet, den Verbraucher nach Maßgabe des Artikels 249 § 3 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetz

Neues BGB – Alles zum neuen Baurecht

http://www.neues-baurecht.de/neues-bgb/
650l Widerrufsrecht § 650m Abschlagszahlungen; Absicherung des Vergütungsanspruchs § 650n Erstellung und Herausgabe von Unterlagen § 650o Abweichende Vereinbarungen § 650p Vertragstypische Pflichten aus Architekten- und Ingenieurverträgen § 650q Anwendba

Reform des Werkvertragsrechts im BGB - ein zusammenfassender ...

http://arneckesibeth.com/news/legal-news/detail/article/reform-des-werkvertrags...
04.11.2016 - Um den Verbraucher vor zu hohen Abschlagszahlungsforderungen des Unternehmers zu schützen, legt das neue Bauvertragsrecht hier Obergrenzen fest (§ 650 l Abs. 1 BGB-E). Gleichzeitig soll der Vergütungsanspruch des Unternehmers abgesichert wer


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 2: Recht der Schuldverhältnisse › Abschnitt 8: Einzelne Schuldverhältnisse › Titel 9: Werkvertrag und ähnliche Verträge › Untertitel 1: Werkvertrag › Kapitel 3: Verbraucherbauvertrag › § 650l

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 650l BGB
    § 650l Abs. 1 BGB oder § 650l Abs. I BGB

  • Werbung