Der Besteller kann bis zur Vollendung des Werkes jederzeit den Vertrag kündigen. Kündigt der Besteller, so ist der Unternehmer berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen; er muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Es wird vermutet, dass danach dem Unternehmer 5 vom Hundert der auf den noch nicht erbrachten Teil der Werkleistung entfallenden vereinbarten Vergütung zustehen.
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Thema: Bauhandwerkersicherung nach § 648a BGB/Baurecht. 1. Einleitung. Die Sicherung von Bauforderungen ist für Auftragnehmer unentbehrlich. Die bei der Abwick- lung eines Bauvorhabens bestehenden Risiken hinsichtlich der Bonität und Liquidität des Auf-
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Einleitung. Die Bauhandwerkersicherungshypothek nach § 648 BGB ist ein gesetzliches Sicherungsmittel zu Gunsten des Auftragnehmers. Durch den Einbau und die feste Verbindung der Leistung des Auftragnehmers mit dem Bau- werk wird diese wesentlicher Bestan
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Die Vorleistungssicherheit nach § 648 a BGB - wirksames Mittel zur Sicherung von Vergütungsansprüchen von Rechtsanwalt Dr. jur. Christoph Halfmann. Der Bundesgerichtshof hat sich in einem Urteil vom 09.11.2000, das jüngst veröffentlicht worden ist, erstm
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Kündigung. • Außerordentliche Kündigung, § 648a BGB. - Institut seit jeher anerkannt. - § 314 BGB passt nicht mangels Dauerschuldverhältnis. - Bislang einschlägig § 323 IV, II Nr. 3 BGB (BGHZ 193, 315). • Freie Kündigung des Bestellers (§ 648). - Bezeich
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Bauhandwerkersicherung nach § 648a BGB n.F.. Stand 26.04.2013. Rechtsprechungsauswertung. A. VORWORT. Zum 01.01.2009 ist die neue Fassung des § 648a BGB in Kraft getreten, eingeführt durch das Forderungssicherungsgesetz. Durch einen Anspruch auf Bestellu
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16.03.2015 - Zahlungsunwillige Bauherren/ Bauträger sind dann häufig entsetzt, dass der Werkunternehmer mit geringem Aufwand und in kurzer Zeit eine Sicherheit bzw. eine dahingehende Vormerkung ins Grundbuch eintragen kann – eine Sicherheit nach § 648 BG
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Der Unternehmer iSd § 648 a ist auch dann berechtigt, Sicherung in Höhe des gesamten Werklohnes zu fordern, wenn er mit dem Besteller Raten- oder Abschlagszahlungen vereinbart hat. Der Unternehmer ist... - Urteile und aktuelle Rechtsprechung für Architek
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07.01.2018 - Durch den Sicherungsanspruch nach § 648 BGB (Bauhandwerkersicherungshypothek) ist der (Werk-) Unternehmer nur unzureichend gegen sein Vorleistungsrisiko abgesichert. § 648 BGB setzt nämlich voraus, dass der Besteller (Auftraggeber) Eigentüme
http://www.heinicke.com/index.php?option=com_content&task=view&id=644&Itemid=162
Ein Instrumentarium zur Sicherung der Bauunternehmen hat der Gesetzgeber mit der vor einigen Jahren erfolgten Einführung des § 648a BGB geschaffen. Der Unternehmer kann hiernach von dem Auftraggeber eine Bürgschaft für seine voraussichtlichen Werklohnans
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/4-sicherheiten-am-ba...
Rz. 16 § 648 BGB ist dispositiv und kann daher durch die Bauvertragsparteien abbedungen werden. Dies geschieht oft schon bei Erteilung des Bauauftrages, da der Besteller zu diesem Zeitpunkt eine stärkere Verhandlungsmacht besitzt: Rz. 17 Ein individualve