§ 646 BGB, Vollendung statt Abnahme
Paragraph 646 Bürgerliches Gesetzbuch

Ist nach der Beschaffenheit des Werkes die Abnahme ausgeschlossen, so tritt in den Fällen des § 634a Abs. 2 und der §§ 641, 644 und 645 an die Stelle der Abnahme die Vollendung des Werkes.


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§ 5 Einführung in das Werkvertragsrecht, §§ 631 ff BGB 1. Begriff und ...

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Vollendung, § 646 BGB fällig. Prinzipiell ist also der Unternehmer vorleis- tungspflichtig. Zum Ausgleich für dieses Vorleistungsrisiko stehen dem Unter- nehmer: • das Recht zu, für vertragsgemäß erbrachte Teilleistungen. Abschlagszahlungen zu verlangen,

Werkvertragsrecht (§§ 631-651 BGB)

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nach der Besteller erst bei Abnahme des Werkes zu zahlen verpflichtet ist. Soweit die Abnah- me wegen der Beschaffenheit des Werkes ausgeschlossen ist (meist bei unkörperlichen Wer- ken, Bsp: Aufführung eines Theaterstücks oder Beförderungsleistung), tri

A. Partykomplex I. Anspruch der B gegen Ä auf Zahlung von ... - Uni Trier

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Fall 10 Lösung

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Vorschuss nur nach vorheriger Vereinbarung - Aeternitas eV

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Gesetzestext Ist nach der Beschaffenheit des Werkes die Abnahme ausgeschlossen, so tritt in den Fällen des § 634a Abs. 2 und der §§ 641, 644 und 645 an die Stelle der Abnahme die Vollendung des Werks. Rz. 1 § 646 ist im Zuge der Schuldrechtsmodernisierun

§ 646 BGB: Vollendung statt Abnahme - Gesetze-In-App

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646 BGB. Bürgerliches Gesetzbuch; Buch 2: Recht der Schuldverhältnisse; Abschnitt 8: Einzelne Schuldverhältnisse; Titel 9: Werkvertrag und ähnliche Verträge; Untertitel 1: Werkvertrag; Kapitel 1: Allgemeine Vorschriften. § 646 BGB ...

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  • Verortung im BGB

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  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 646 BGB
    § 646 Abs. 1 BGB oder § 646 Abs. I BGB

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