§ 643 BGB, Kündigung bei unterlassener Mitwirkung
Paragraph 643 Bürgerliches Gesetzbuch

Der Unternehmer ist im Falle des § 642 berechtigt, dem Besteller zur Nachholung der Handlung eine angemessene Frist mit der Erklärung zu bestimmen, dass er den Vertrag kündige, wenn die Handlung nicht bis zum Ablauf der Frist vorgenommen werde. Der Vertrag gilt als aufgehoben, wenn nicht die Nachholung bis zum Ablauf der Frist erfolgt.


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Die Mitverantwortung des Bauherren nach BGB - Heinemann & Partner

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In den §§ 642, 643 und 645 BGB ist geregelt, welche Rechte dem Unternehmer zustehen, wenn der Besteller seiner Mitverantwortung nicht nachkommt. Weil die Vorschriften des Werkver- tragsrechts jedoch nicht allein für Bauverträge geschaffen worden sind, so

Werkvertragsrecht (§§ 631-651 BGB)

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Darüber hinaus hat der Unternehmer nach § 643 BGB die Möglichkeit der Kündigung. Wenn die ange- messene Frist zur Nachholung der Mitwirkungshandlung erfolglos verstreicht, obwohl der Unternehmer darauf hingewiesen hat, dass er in diesem Fall kündige, gil

Bauvertrag: Abrechnungsverhältnis bei Kündigung des ... - Bayern.Recht

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17.03.2015 - Leitsätze: 1 Kündigt der Auftragnehmer einen Bauvertrag wegen unterlassener Mitwirkung des Auftraggebers gemäß § 643 BGB noch vor der Beseitigung vorhandener Mängel entsteht ein. Abrechnungsverhältnis, bei dem die einfachen Mängelbeseitigung

Reform des Bauvertragsrechts: Kündigung - GSK Stockmann

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01.04.2016 - Der Gesetzentwurf sieht auch weiterhin die gesetzliche Schriftform für die Kündigung (§ 650g. Reg-E) vor. Im Referentenentwurf war noch eine Änderung des. § 643 BGB vorgesehen. Die Kündigung des. Unternehmers wegen unterlassener Mitwirkung d

Allgemeine Geschaeftsbedingungen - ICM Chemnitz

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Kommentierung zu § 643 BGB –Kündigung bei unterlassener ...

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 643 – Kündigung ...

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Gesetzestext 1Der Unternehmer ist im Falle des § 642 berechtigt, dem Besteller zur Nachholung der Handlung eine angemessene Frist mit der Erklärung zu bestimmen, dass er den Vertrag kündige, wenn die Handlung nicht bis zum Ablauf der Frist vorgenommen we

BGB § 643 Kündigung bei unterlassener Mitwirkung - NWB Datenbank

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20.07.2017 - 643 Kündigung bei unterlassener Mitwirkung. 1Der Unternehmer ist im Falle des § 642 berechtigt, dem Besteller zur Nachholung der Handlung eine angemessene Frist mit der Erklärung zu bestimmen, dass er den Vertrag kündige, wenn die Handlung n

Werkvertrag: Mitwirkungspflichten des Auftraggebers | Kramer ...

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Anspruchsgrundlagen im Werkvertragsrecht - Jura Individuell

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12.08.2017 - Das Werkvertragsrecht ist in den §§ 631 ff BGB geregelt. Der Werkvertrag ist ein gegenseitiges Vertragsverhältnis, in welchem sich der Hersteller des Werks (Unternehmer) zur Herstellung eines vom Auftraggeber (Besteller) gewünschten Werks un


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  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 643 BGB
    § 643 Abs. 1 BGB oder § 643 Abs. I BGB

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