§ 645 BGB, Verantwortlichkeit des Bestellers
Paragraph 645 Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Ist das Werk vor der Abnahme infolge eines Mangels des von dem Besteller gelieferten Stoffes oder infolge einer von dem Besteller für die Ausführung erteilten Anweisung untergegangen, verschlechtert oder unausführbar geworden, ohne dass ein Umstand mitgewirkt hat, den der Unternehmer zu vertreten hat, so kann der Unternehmer einen der geleisteten Arbeit entsprechenden Teil der Vergütung und Ersatz der in der Vergütung nicht inbegriffenen Auslagen verlangen. Das Gleiche gilt, wenn der Vertrag in Gemäßheit des § 643 aufgehoben wird.


(2) Eine weitergehende Haftung des Bestellers wegen Verschuldens bleibt unberührt.


Benachbarte Paragraphen


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PDF Dokumente zum Paragraphen

Die Mitverantwortung des Bauherren nach BGB - Heinemann & Partner

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In den §§ 642, 643 und 645 BGB ist geregelt, welche Rechte dem Unternehmer zustehen, wenn der Besteller seiner Mitverantwortung nicht nachkommt. Weil die Vorschriften des Werkver- tragsrechts jedoch nicht allein für Bauverträge geschaffen worden sind, so

Fall 7: Lösung A. U könnte gegen B einen Anspruch aus § 631 I BGB ...

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Fall 10 Lösung

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nachfolgende Teil des Falles zeigt, hinsichtlich seiner bereits erbrachten Werkleistung nicht schutzlos, da er über § 645 analog BGB einen Teil der Vergütung verlangen kann. Siehe dazu: Beck OK BGB/Voit, § 645 Rn. 30, Rn 35; Medicus/Lorenz, S BT, § 107 R

Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene ... - Uni Heidelberg

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Jedoch hat eine Abnahme nach § 640 BGB noch nicht stattgefunden. Der Werklohnan- spruch des U besteht zwar, ist aber nach § 641 I 1 BGB noch nicht fällig. II. Anspruch des R gegen S auf Zahlung von 90% seines Werklohns gemäß oder ana- log § 645 I 1 BGB?

Wissenschaftlicher Mitarbeiter Patrick Stemler Die ... - Uni Trier

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Die Gegenleistungspflicht bei der Unmöglichkeit, § 326 BGB ... Hs BGB nur teilweise entfällt. Will sich der Gläubiger hier gänzlich von der Pflicht zur Erbringung der. Gegenleistung befreien, so muss er nach § 326 V iVm § 323 BGB ..... Weiter bleibt der


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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 645 - Haufe

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(1) 1Ist das Werk vor der Abnahme infolge eines Mangels des von dem Besteller gelieferten Stoffes oder infolge einer von dem Besteller für die Ausführung erteilten Anweisung untergegangen, verschlechtert oder unausführbar geworden, ohne dass ein Umstand

§ 645 BGB Verantwortlichkeit des Bestellers Bürgerliches Gesetzbuch

https://www.buzer.de/gesetz/6597/a92378.htm
(1) Ist das Werk vor der Abnahme infolge eines Mangels des von dem Besteller gelieferten Stoffes oder infolge einer von dem Besteller für die Ausführung erteilten Anweisung untergegangen, verschlechtert oder unausführbar geworden, ohne dass.

Anspruchsgrundlagen im Werkvertragsrecht - Jura Individuell

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12.08.2017 - Das Werkvertragsrecht ist in den §§ 631 ff BGB geregelt. Der Werkvertrag ist ein gegenseitiges Vertragsverhältnis, in welchem sich der Hersteller des Werks (Unternehmer) zur Herstellung eines vom Auftraggeber (Besteller) gewünschten Werks un

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20.12.2016 - Im Scheunen-Fall, den wir in der letzten Woche vorgestellt haben, hat der BGH eine analoge Anwendbarkeit des § 645 BGB bejaht, weil es dort eine Handlung des beklagten Bestellers gewesen sei (das Verbringen von Heu in die Scheune), die das A

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1. Beruht die Kalkulation eines Einheitspreises auch darauf, dass ein bestimmtes vertraglich vorausgesetztes Leistungserschwernis vorliegt (hier …


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 2: Recht der Schuldverhältnisse › Abschnitt 8: Einzelne Schuldverhältnisse › Titel 9: Werkvertrag und ähnliche Verträge › Untertitel 1: Werkvertrag › Kapitel 1: Allgemeine Vorschriften › § 645

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 645 BGB
    § 645 Abs. 1 BGB oder § 645 Abs. I BGB
    § 645 Abs. 2 BGB oder § 645 Abs. II BGB

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