Der Inhaber einer Schiffswerft kann für seine Forderungen aus dem Bau oder der Ausbesserung eines Schiffes die Einräumung einer Schiffshypothek an dem Schiffsbauwerk oder dem Schiff des Bestellers verlangen. Ist das Werk noch nicht vollendet, so kann er die Einräumung der Schiffshypothek für einen der geleisteten Arbeit entsprechenden Teil der Vergütung und für die in der Vergütung nicht inbegriffenen Auslagen verlangen. § 647 findet keine Anwendung.
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http://www.baugerichtstag.de/mp-content/user_upload/dateien/RefE-Stellungnahme....
c) Die Bestimmungen zur Sicherungshypothek für den Inhaber einer Schiffswerft sind, ohne dass damit inhaltliche Änderungen verbunden wären, in § 647a BGB-RefE übernommen und dem allgemeinen Werkvertragsrecht zugeordnet worden. d) Eine weitere Regelung zu
https://www.neues-bauvertragsrecht.com/sites/lutzabel-bauvertragsrecht/files/in...
18.10.2017 - 3. Neben einer Reihe von werkvertraglichen Vorschriften, die für Bauträgerverträge mit Verbrau- chern offensichtlich nicht passen, z. B. §§ 641 II, 646, 647, 647a BGB n. F., fragt sich nach der o. g. Ge- setzesbegründung zum Ausschluss des f
http://www.jura.uni-bielefeld.de/lehrstuehle/jacoby/material/avkss17/AVK_F_84-9...
326 II BGB. • Wirkung ist Vertragsteilung. Nach BGHZ 167, 345 bleibt Abnahme erforderlich. Aufbau- und Vertiefungskurs Vertragliche Schuldverhältnisse. Prof. .... 647a BGB). Weiterhin hat der Werkunternehmer einen Anspruch auf eine. Sicherheitsleistung d
https://cms.law/de/content/download/282271/7067028/file/Synopse-BGB-VOB-19-10-2...
19.10.2017 - Ausgangspunkt (linke Spalte) ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) in der Fassung der Bekannt- machung vom 2. Januar ... Das neue Gesetz enthält teilweise Vorschriften, deren Inhalt bisher weder im BGB noch in der. VOB/B geregelt wurde ... 64
https://www.blog-baurecht.de/app/download/14217530/08-2017+-+Neue+Bauvertragsge...
innerhalb dieser Frist unter Angabe von Mängeln verweigert hat. Neu eingefügt ist § 647a BGB - Sicherungshypothek einer Schiffswerft. Die Bauhandwerkersicherung der alten §§ 648 und 648a BGB sind im Kapi- tel 1 Allgemeine Vorschriften gestrichen und in d
https://www.buzer.de/gesetz/6597/a210823.htm
Der Inhaber einer Schiffswerft kann für seine Forderungen aus dem Bau oder der Ausbesserung eines Schiffes die Einräumung einer Schiffshypothek an dem Schiffsbauwerk oder dem Schiff des Bestellers verlangen. Ist das Werk noch nicht vollendet, so.
http://www.neues-baurecht.de/neues-bgb/
647a Sicherungshypothek des Inhabers einer Schiffswerft [entspricht § 648 Absatz 2 a.F.] § 648a Kündigung aus wichtigem Grund § 650a Bauvertrag § 650b Änderung des Vertrags; Anordnungsrecht des Bestellers § 650c Vergütungsanpassung bei Anordnungen nach §
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_647a/
01.01.2018 - 647a Sicherungshypothek des Inhabers einer Schiffswerft [1]. 1Der Inhaber einer Schiffswerft kann für seine Forderungen aus dem Bau oder der Ausbesserung eines Schiffes die Einräumung einer Schiffshypothek an dem Schiffsbauwerk oder dem Schi
https://www.das-neue-baurecht.de/de/das-neue-baurecht/Neues-BGB
647a Sicherungshypothek des Inhabers einer Schiffswerft. Der Inhaber einer Schiffswerft kann für seine Forderungen aus dem Bau oder der Ausbesserung eines Schiffes die Einräumung einer Schiffshypothek an dem Schiffsbauwerk oder dem Schiff des Bestellers
https://www.lutzabel.com/news/20170330-neues-bauvertragsrecht-fuer-bautraeger
30.03.2017 - B. §§ 641 II, 646, 647, 647a BGB n. F., fragt sich nach der o. g. Gesetzesbegründung zum Ausschluss des freien Kündigungsrechts des Bestellers sowie zum wechselseitigen Ausschluss des Rechts zur Kündigung aus wichtigem Grund, ob der Bauträge