(1) Die Vergütung ist bei der Abnahme des Werkes zu entrichten. Ist das Werk in Teilen abzunehmen und die Vergütung für die einzelnen Teile bestimmt, so ist die Vergütung für jeden Teil bei dessen Abnahme zu entrichten.
(2) Die Vergütung des Unternehmers für ein Werk, dessen Herstellung der Besteller einem Dritten versprochen hat, wird spätestens fällig,
(3) Kann der Besteller die Beseitigung eines Mangels verlangen, so kann er nach der Fälligkeit die Zahlung eines angemessenen Teils der Vergütung verweigern; angemessen ist in der Regel das Doppelte der für die Beseitigung des Mangels erforderlichen Kosten.
(4) Eine in Geld festgesetzte Vergütung hat der Besteller von der Abnahme des Werkes an zu verzinsen, sofern nicht die Vergütung gestundet ist.
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http://www.davit.de/uploads/media/praes-intveen-karger-abnahmeregelungen.ppt
G. Abnahmefiktion. Aus Anbietersicht besonders wichtig! Gesetzliche Regelung (Überblick). 4 Möglichkeiten zur Herbeiführung der Abnahme: Ausdrückliche Abnahme, § 640 I 1 BGB; Stillschweigende Abnahme, § 640 I 1 BGB; Fingierte Abnahme, § 640 I 3 BGB; Fing
http://www.u3l.uni-frankfurt.de/52024408/Loesungsskizze.pdf
Werkvertrag liegt damit vor (§ 631 I BGB). 2. Fälligkeit der Vergütung, § 641 BGB. Weiter müsste die Vergütung fällig sein. Dazu müsste A das Werk abgenommen haben (§ 641. I 1 BGB). Hierzu finden sich im Sachverhalt keine Angaben, allerdings hat A die Hä
https://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02140600/Lehre/Materialien/BGB_IIc/...
Da die Vergütung nach der Fälligkeitsregel des § 641 I 1 BGB (lex specialis zu § 271 I BGB) erst bei der Abnahme des Werkes zu leisten ist, trifft den Unternehmer bis zu diesem Zeitpunkt ei- ne Vorleistungspflicht. Er kann seine Herstellungspflicht also
https://www.busse-miessen.de/files/Newsletter_6_2013_1.pdf
Bei BGB-Bau- bzw. Werkverträgen wird die Vergütung regelmäßig bei der Abnahme fällig,. § 641 Abs. 1 BGB. Darüber hinaus greifen jedoch die Besonderheiten des § 641 Abs. 2 BGB. Dort ist geregelt, dass die Vergütung des Nachunternehmers spätestens dann fäl
http://www.jura.uni-bielefeld.de/lehrstuehle/jacoby/material/avkss17/AVK_F_84-9...
Übungsfall 9. Anspruch aus §§ 631, 641 BGB. 1. Wirksamer Werkvertrag. 2. Abnahme § 641 I 1 BGB. 3. Einrede nach § 641 Abs. 3 BGB? Wird Einrede wegen Sicherungsverlangen (§ 648a BGB) ausgeschlossen? ▫ Anwendbarkeit des § 648a BGB nach Abnahme (+). ▫ Vorau
http://www.notare-kretzer-raffel.de/fileadmin/user_upload/Downloads/Merkblatt_z...
preises weiterhin gemäß § 632a Absatz 3 BGB zurückzubehalten. Allerdings ist der Verbrau- cher gemäß § 641 Absatz 3 BGB berechtigt, wegen der Mängel, selbst wenn sie nicht wesent- lich sind, die Zahlung eines angemessenen Teils der Vergütung zu verweiger
http://www.buzer.de/gesetz/6597/a92373.htm
(1) Die Vergütung ist bei der Abnahme des Werkes zu entrichten. Ist das Werk in Teilen abzunehmen und die Vergütung für die einzelnen Teile bestimmt, so ist die Vergütung für jeden Teil bei dessen Abnahme zu entrichten. (2) Die.
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_641/
... 637 Selbstvornahme · § 638 Minderung · § 639 Haftungsausschluss · § 640 Abnahme · § 641 Fälligkeit der Vergütung · § 641a (weggefallen) · § 642 Mitwirkung des Bestellers · § 643 Kündigung bei unterlassener Mitwirkung · § 644 Gefahrtragung · § 645 Ver
https://www.bauprofessor.de/F%C3%A4lligkeit%20der%20Verg%C3%BCtung/82553150-692...
Bei einem Werkvertrag nach BGB ist nach § 641 Abs. 1 BGB die Vergütung bereits bei der Abnahme des Werkes (Bauleistung) zu entrichten, d.h. fällig. Wird jedoch nach § 271 Abs. 1 BGB eine Zeit bestimmt, so ist im Zweifel anzunehmen, dass der Gläubiger die
https://www.bauingenieur24.de/fachbeitraege/baurecht/maengelbeseitigungskosten-...
08.02.2016 - Im Rahmen der Rechnungsprüfung haben Sie auch die Aufgabe, Mängel bzw. nicht erbrachte Leistungen zu berücksichtigen, um eine Überzahlung des Bauunternehmers zu vermeiden. Der Einbehalt mit Druckzuschlag ist im werkvertraglichen Teil des BGB
https://www.brennecke-partner.de/641-BGB-Faelligkeit-der-Verguetung_61225
(1) Die Vergütung ist bei der Abnahme des Werkes zu entrichten. Ist das Werk in Teilen abzunehmen und die Vergütung für die einzelnen Teile bestimmt.