§ 640 BGB, Abnahme
Paragraph 640 Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Der Besteller ist verpflichtet, das vertragsmäßig hergestellte Werk abzunehmen, sofern nicht nach der Beschaffenheit des Werkes die Abnahme ausgeschlossen ist. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.


(2) Als abgenommen gilt ein Werk auch, wenn der Unternehmer dem Besteller nach Fertigstellung des Werks eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt hat und der Besteller die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat. Ist der Besteller ein Verbraucher, so treten die Rechtsfolgen des Satzes 1 nur dann ein, wenn der Unternehmer den Besteller zusammen mit der Aufforderung zur Abnahme auf die Folgen einer nicht erklärten oder ohne Angabe von Mängeln verweigerten Abnahme hingewiesen hat; der Hinweis muss in Textform erfolgen.


(3) Nimmt der Besteller ein mangelhaftes Werk gemäß Absatz 1 Satz 1 ab, obschon er den Mangel kennt, so stehen ihm die in § 634 Nr. 1 bis 3 bezeichneten Rechte nur zu, wenn er sich seine Rechte wegen des Mangels bei der Abnahme vorbehält.


Benachbarte Paragraphen


Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.


PDF Dokumente zum Paragraphen

Abnahmeformen und deren Rechtsfolgen - Görtz Rechtsanwälte

http://goertz-kanzlei.de/wp-content/uploads/2016/04/Mandantenrundschreiben.pdf
Obwohl das BGB in den §§ 640 ff. an mehreren Stellen den Begriff der Abnahme ver- wendet, definiert das Gesetz selbst nicht, was eine Abnahme ist. Nach der Rechtspre- chung des BGH ist unter „Abnahme“. „die mit der körperlichen Hinnahme verbundene Billig

Die Bauabnahme -

http://www.bauinnung-nuernberg.de/assets/downloads/Die-Bauabnahme-Info-fuer-Bau...
Ist ein Bauherr/Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet? Ja, grundsätzlich besteht diese Verpflichtung. Nach § 640 BGB hat ein Auftragnehmer einen Anspruch auf Abnahme gegenüber dem. Auftraggeber/Bauherrn, es sei denn das Bauwerk ist mit einem wesentlichen

Die Abnahme im Baurecht - Dr. Dimanski • Schermaul • Rechtsanwälte

https://www.ra-dp.de/media/modelfield_files/dokumente/dokument/datei/BR-Abnahme...
1/2. Baurecht. Der Begriff „Abnahme“ ist weder im BGB noch in der VOB/B defi- niert. Sowohl das BGB (§ 640) als auch die VOB/B (§ 12) beschrei- ben die Abnahme allerdings einheitlich. Sie stellt die Erklärung des Auftraggebers dar, dass er die erbrach- t

Die Abnahme der Leistung im Werkvertragsrecht - Rechtsanwaelte ...

http://rechtsanwalt-adrians-brass.de/services/files/Die%20Abnahme%20der%20Leist...
02.04.2015 - 3) fiktive Abnahme > § 12 Abs. 5 VOB/B und § 640 Abs. 1 Satz 3 BGB. Wesentlich für die fiktive Abnahme ist, dass es auf den Willen des AG, die Leistung abzunehmen, nicht ankommt. Sie ist für den AG besonders gefährlich, da die Abnahme und mi

neues bauvertragsrecht - Lutz Abel

http://www.lutzabel.com/download/Neues-Bauvertragsrecht_LUTZ-ABEL.pdf
3. Die Änderungen hinsichtlich des Bauvertrages (Kapitel 1 - Allgemeine Vorschriften). Der Referentenentwurf sieht Änderungen zu Abschlagszahlungen (§ 632 a BGB-E), zur Abnahme (§ 640 BGB-E) und zur Kündigung bei unterlassenen Mitwirkungshandlungen des B


Webseiten zum Paragraphen

Neues BGB – Alles zum neuen Baurecht

http://www.neues-baurecht.de/neues-bgb/
445b Verjährung von Rückgriffsansprüchen § 474 Begriff des Verbrauchsgüterkaufs; anwendbare Vorschriften § 475 Anwendbare Vorschriften § 478 Sonderbestimmungen für den Rückgriff des Unternehmers § 479 Sonderbestimmungen für Garantien [entspricht § 477 a.

Abnahme (§§ 640 Abs. 2, 650 g BGB neu) - Bundesanzeiger Verlag

https://www.bundesanzeiger-verlag.de/baurecht-und-hoai/nachrichten/nachrichten-...
06.04.2017 - Abnahme (§§ 640 Abs. 2, 650 g BGB neu). Durch das Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen aus dem Jahr 2000 war eine Regelung in das BGB eingefügt worden, nachdem es einer Abnahme gleichsteht, wenn der Auftraggeber innerhalb einer ihm v

Bedeutung und Begriff der Abnahme (§ 640 BGB) - WEKA MEDIA

https://www.weka.de/architekten-ingenieure/abnahme-640-bgb/
11.08.2015 - Die Rechtsverbindliche Bauabnahme nach § 640 BGB bzw. § 12 VOB/B: Die Abnahme ist für jedes Bauvertragsverhältnis von entscheidender Bedeutung.

Das neue Bauvertragsrecht / 1.1.2 § 640 BGB – Abnahme | Deutsches ...

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/das-neue-bauvertrags...
640 BGB neu (1) Der Besteller ist verpflichtet, das vertragsmäßig hergestellte Werk abzunehmen, sofern nicht nach der Beschaffenheit des Werks die Abnahme ausgeschlossen ist. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. (2) Als a

Abnahmeformen und deren Rechtsfolgen - Anwalt.de

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abnahmeformen-und-deren-rechtsfolgen_080632.h...
07.04.2016 - 640 Abs. 1 S. 3 BGB kann der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine angemessene Frist zur Abnahme setzen. Nimmt hierauf der Auftraggeber nicht innerhalb der gesetzten Frist ab, obwohl er dazu verpflichtet wäre (weil das Werk vollständig erricht


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 2: Recht der Schuldverhältnisse › Abschnitt 8: Einzelne Schuldverhältnisse › Titel 9: Werkvertrag und ähnliche Verträge › Untertitel 1: Werkvertrag › Kapitel 1: Allgemeine Vorschriften › § 640

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 640 BGB
    § 640 Abs. 1 BGB oder § 640 Abs. I BGB
    § 640 Abs. 2 BGB oder § 640 Abs. II BGB
    § 640 Abs. 3 BGB oder § 640 Abs. III BGB

  • Werbung