Der Unternehmer kann ab der Abnahme der letzten Leistung des bauausführenden Unternehmers oder der bauausführenden Unternehmer eine Teilabnahme der von ihm bis dahin erbrachten Leistungen verlangen.
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http://bda-bund.de/wp-content/uploads/2017/03/Zur-Reform-des-Bauvertragsrecht.p...
10.03.2017 - a) § 650 s BGB - Teilabnahme. Durch die vorgesehene Neuregelung erhält der Architekt erstmals einen gesetzlichen. Anspruch auf Teilabnahme seiner Leistungen. Die Teilabnahme kann er verlangen ab der Abnahme der letzten Leistung des bauausfüh
https://www.akbw.de/fileadmin/download/dokumenten_datenbank/AKBW_Merkblaetter/H...
01.01.2018 - Vertragstypische Pflichten aus Architekten- und Ingenieurverträgen, § 650p BGB. 3. 2. Sonderkündigungsrecht, § 650r BGB. 5. 3. Teilabnahme, § 650s BGB. 5. 4. Gesamtschuldnerische Haftung mit dem bauausführenden Unternehmer, § 650t BGB 7. C.
https://buse.de/insights/das-neue-ingenieur-und-architektenvertragsrecht/pdf/
Bereichen für die Ingenieure und Architekten erhebliche und teilweise unverhältnismäßige Konsequenzen. Deshalb sollen die Regelungen nicht uneingeschränkt auf Ingenieurs- und Architektenverträge Anwendung finden. So hat der. Gesetzgeber nun spezielle Reg
https://kapellmann.de/fileadmin/user_upload/downloads/newsletter/Praxisinfo_Ent...
von Mängeln des Bauwerkes: Im Rahmen der gesamtschuldnerischen Haftung soll dies erst dann zulässig sein, wenn der Bauherr zunächst den bauausführenden Unternehmer fruchtlos zur. Mängelbeseitigung aufgefordert hat (§ 650s. BGB-E). 4. Verbraucherschutzrec
http://www.melchers-law.com/fileadmin/user_upload/bilder_news/Ausgabe104.pdf
Teilabnahme (§ 650s BGB). Eine sinnvolle und für Architekten gute Regelung enthält § 650s BGB. Danach kann der Architekt vom Bauherrn eine Teilabnahme seiner. Leistungen verlangen, wenn der Bauherr seinerseits ggü. dem bau- ausführenden Unternehmen desse
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_650s/
... und Herausgabe von Unterlagen · § 650o Abweichende Vereinbarungen · § 650p Vertragstypische Pflichten aus Architekten- und Ingenieurverträgen · § 650q Anwendbare Vorschriften · § 650r Sonderkündigungsrecht · § 650s Teilabnahme · § 650t Gesamtschuldne
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/das-neue-bauvertrags...
650s BGB neu Der Unternehmer kann ab der Abnahme der letzten Leistung des bauausführenden Unternehmers oder der bauausführenden Unternehmer eine Teilabnahme der von ihm bis dahin erbrachten Leistungen verlangen. Gemäß § 650s BGB können Planer künftig auc
https://www.buzer.de/gesetz/6597/a210843.htm
Der Unternehmer kann ab der Abnahme der letzten Leistung des bauausführenden Unternehmers oder der bauausführenden Unternehmer eine Teilabnahme der von ihm bis dahin erbrachten Leistungen verlangen.
http://www.neues-baurecht.de/neues-bgb/
650s Teilabnahme § 650t Gesamtschuldnerische Haftung mit dem bauausführenden Unternehmer § 650u Bauträgervertrag; anwendbare Vorschriften § 650v Abschlagszahlungen. Änderungen des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche Art 229 Weitere Überleitu
http://www.baurechtzweinull.de/2015/10/16/%C2%A7-650-s-e-bgb-entlastung-der-arc...
16.10.2015 - Ein Ziel des Gesetzesentwurfs zur Reform des Bauvertragsrechts ist es auch, den Besonderheiten der Architekten- und Ingenieurverträgen besser Rechnung zu tragen. Um dieses Ziel zu erreichen, enthält der Entwurf unter anderem § 650s BGB-E, de