§ 651j BGB, Kündigung wegen höherer Gewalt
Paragraph 651j Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen.


(2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so findet die Vorschrift des § 651e Abs. 3 Satz 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.


Benachbarte Paragraphen


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PDF Dokumente zum Paragraphen

Höhere Gewalt im Reiserecht, § 651j BGB - ADAC

https://www.adac.de/_mmm/pdf/Rechtsprechungs%C3%BCbersicht-zur-h%C3%B6heren-Gew...
Höhere Gewalt im Reiserecht, § 651j BGB. Politische Einflüsse. Umstand. Höhere. Gewalt. Begründung. Gericht. Aktenzei- chen. Jahr. Politische Unruhen auf. Sri Lanka. (1988) nein. Politische Unruhen auf. Sri Lanka waren im Jahre. 1988 vorhersehbar. OLG Dü

VuR - Aufsatz - Verbraucher und Recht

http://www.vur.nomos.de/fileadmin/vur/doc/2013/Aufsatz_VuR_13_10.pdf
durch höhere Gewalt noch nicht umfassend geregelt. Die deut- sche Gesetzgebung ist diesbzgl. „lückenfüllend“ eingesprungen und hat dem Reisenden mit § 651j BGB auch hierfür „Kunden- rechte“ zugestanden, die im Beitrag näher erläutert werden. Der am 09.07

7 Präzedenzfälle für kostenlose Reisestornierungen - Toptarif

https://www.toptarif.de/downloads/praezedenzfaelle_reisestornierung_toptarif.pdf
651j Abs. 2 BGB, § 651j Abs. 1 BGB, § 347 Abs. 1 HGB. Wichtig: Der Abschluss einer Reisekostenrücktrittsversicherung spielt bei Gründen von höherer Gewalt keine Rolle. Ob ein ausreichender Grund für eine kosten- freie Stornierung besteht, muss ein Gerich

Bundesrat Stellungnahme

https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2016/0601-0700/652-16(B).pdf?__...
16.12.2016 - vermeidbare, außergewöhnliche Umstände am Bestimmungsort oder in des- sen Nähe auftreten, die die Pauschalreise am Bestimmungsort erheblich be- einträchtigen (§ 651h BGB). Den Begriff der "höheren Gewalt", der bisher im deutschen Recht in §

Reisevertrag - jura | Uni Bonn

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Begriff. Pflichten. Gewährleistung. Kündigung / Rücktritt. In welcher Beziehung steht der Reisende zu den Leistungsträgern? RV. R. FG. K. H. § 651a. BGB. § 631 BGB etc. § 631 BGB etc. Zurechnung nach § 278. § 328 BGB? Was ist ein Reisevertrag? Begriff ..


Webseiten zum Paragraphen

Kündigung eines Reisevertrages wegen höherer Gewalt - Anwalt.de

https://www.anwalt.de/rechtstipps/kuendigung-eines-reisevertrages-wegen-hoehere...
13.09.2011 - Dem Reisenden steht bei höherer Gewalt ein Sonderkündigungsrecht gemäß § 651 j BGB zu. Wird eine Pauschalreise wegen höherer Gewalt gekündigt, darf der Reiseveranstalter von dem Reisenden keine Stornogebühr verlangen. Der Reiseveranstalter m

Der Reisevertrag, §§ 651 a ff. BGB – Überblick - Jura Individuell

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15.08.2016 - 651 j I BGB stellt einen weiteren Kündigungsgrund neben § 651 e BGB wegen höherer Gewalt (Spezialvorschrift zu § 313 BGB) dar – beide Ansprüche schließen sich gegenseitig aus. Danach können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende

Terror, Angst und höhere Gewalt – Antworten des Reiserechts

http://www.fuehrich.de/Aufsatz/deutsch.htm
Das Gesetz fordert in § 651j BGB zusätzlich, dass die höhere Gewalt nicht bei Vertragsschluss vorsehbar gewesen ist. Die höhere Gewalt darf also nicht bereits bei der Buchung vorgelegen haben. Der Reisende der sehenden Auges trotz einer bereits bestehend

BGH: Aschewolke als höhere Gewalt i.S.v. § 651j BGB | Juraexamen.info

http://www.juraexamen.info/bgh-aschewolke-als-hohere-gewalt-i-s-v-%C2%A7-651j-b...
19.01.2013 - In einer aktuellen Entscheidung zum Reiserecht (BGH, Urt. vom 18.12.2012 – X ZR 2/12) setzte sich der BGH mit den Voraussetzungen des § 651j BGB auseinander. Diese Vorschrift regelt die reiserechtlichen Folgen im Falle eines Reiseausfalls od

BGB § 651j Kündigung wegen höherer Gewalt - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_651j/
2018 in Kraft] Änderungsvorbehalte; Preissenkung · § 651g [tritt am 1. 7. 2018 in Kraft] Erhebliche Vertragsänderungen · § 651h [tritt am 1. 7. 2018 in Kraft] Rücktritt vor Reisebeginn · § 651i [tritt am 1. 7. 2018 in Kraft] Rechte des Reisenden bei Reis


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 2: Recht der Schuldverhältnisse › Abschnitt 8: Einzelne Schuldverhältnisse › Titel 9: Werkvertrag und ähnliche Verträge › Untertitel 4: Reisevertrag › § 651j

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 651j BGB
    § 651j Abs. 1 BGB oder § 651j Abs. I BGB
    § 651j Abs. 2 BGB oder § 651j Abs. II BGB

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