(1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen.
(2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so findet die Vorschrift des § 651e Abs. 3 Satz 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
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https://www.adac.de/_mmm/pdf/Rechtsprechungs%C3%BCbersicht-zur-h%C3%B6heren-Gew...
Höhere Gewalt im Reiserecht, § 651j BGB. Politische Einflüsse. Umstand. Höhere. Gewalt. Begründung. Gericht. Aktenzei- chen. Jahr. Politische Unruhen auf. Sri Lanka. (1988) nein. Politische Unruhen auf. Sri Lanka waren im Jahre. 1988 vorhersehbar. OLG Dü
http://www.vur.nomos.de/fileadmin/vur/doc/2013/Aufsatz_VuR_13_10.pdf
durch höhere Gewalt noch nicht umfassend geregelt. Die deut- sche Gesetzgebung ist diesbzgl. „lückenfüllend“ eingesprungen und hat dem Reisenden mit § 651j BGB auch hierfür „Kunden- rechte“ zugestanden, die im Beitrag näher erläutert werden. Der am 09.07
https://www.toptarif.de/downloads/praezedenzfaelle_reisestornierung_toptarif.pdf
651j Abs. 2 BGB, § 651j Abs. 1 BGB, § 347 Abs. 1 HGB. Wichtig: Der Abschluss einer Reisekostenrücktrittsversicherung spielt bei Gründen von höherer Gewalt keine Rolle. Ob ein ausreichender Grund für eine kosten- freie Stornierung besteht, muss ein Gerich
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2016/0601-0700/652-16(B).pdf?__...
16.12.2016 - vermeidbare, außergewöhnliche Umstände am Bestimmungsort oder in des- sen Nähe auftreten, die die Pauschalreise am Bestimmungsort erheblich be- einträchtigen (§ 651h BGB). Den Begriff der "höheren Gewalt", der bisher im deutschen Recht in §
https://www.jura.uni-bonn.de/fileadmin/Fachbereich_Rechtswissenschaft/Einrichtu...
Begriff. Pflichten. Gewährleistung. Kündigung / Rücktritt. In welcher Beziehung steht der Reisende zu den Leistungsträgern? RV. R. FG. K. H. § 651a. BGB. § 631 BGB etc. § 631 BGB etc. Zurechnung nach § 278. § 328 BGB? Was ist ein Reisevertrag? Begriff ..
https://www.anwalt.de/rechtstipps/kuendigung-eines-reisevertrages-wegen-hoehere...
13.09.2011 - Dem Reisenden steht bei höherer Gewalt ein Sonderkündigungsrecht gemäß § 651 j BGB zu. Wird eine Pauschalreise wegen höherer Gewalt gekündigt, darf der Reiseveranstalter von dem Reisenden keine Stornogebühr verlangen. Der Reiseveranstalter m
http://www.juraindividuell.de/artikel/der-reisevertrag-651-a-ff-bgb-ueberblick/
15.08.2016 - 651 j I BGB stellt einen weiteren Kündigungsgrund neben § 651 e BGB wegen höherer Gewalt (Spezialvorschrift zu § 313 BGB) dar – beide Ansprüche schließen sich gegenseitig aus. Danach können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende
http://www.fuehrich.de/Aufsatz/deutsch.htm
Das Gesetz fordert in § 651j BGB zusätzlich, dass die höhere Gewalt nicht bei Vertragsschluss vorsehbar gewesen ist. Die höhere Gewalt darf also nicht bereits bei der Buchung vorgelegen haben. Der Reisende der sehenden Auges trotz einer bereits bestehend
http://www.juraexamen.info/bgh-aschewolke-als-hohere-gewalt-i-s-v-%C2%A7-651j-b...
19.01.2013 - In einer aktuellen Entscheidung zum Reiserecht (BGH, Urt. vom 18.12.2012 – X ZR 2/12) setzte sich der BGH mit den Voraussetzungen des § 651j BGB auseinander. Diese Vorschrift regelt die reiserechtlichen Folgen im Falle eines Reiseausfalls od
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_651j/
2018 in Kraft] Änderungsvorbehalte; Preissenkung · § 651g [tritt am 1. 7. 2018 in Kraft] Erhebliche Vertragsänderungen · § 651h [tritt am 1. 7. 2018 in Kraft] Rücktritt vor Reisebeginn · § 651i [tritt am 1. 7. 2018 in Kraft] Rechte des Reisenden bei Reis