(1) Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat.
(2) Wird die Reise vereitelt oder erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisende auch wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit eine angemessene Entschädigung in Geld verlangen.
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http://www.student-online.net/Publikationen/629/BGB-endfassung2.doc
I. Anspruch des E gegen B auf Schadenersatz aus § 651f I BGB. 1. Reisevertrag. a) Gesamtheit von Reiseleistungen. b) Parteien. aa) Reiseveranstalter. bb) Reisender. 2. Vertretung des E durch H nach § 164 I BGB. a) Handeln im Namen des Vertretenen. 3. Erg
http://www.jura.uni-bielefeld.de/lehrstuehle/reichard/klausurenkurs/Klausurenku...
27.05.2011 - Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651 c bis 651 f BGB verjähren in einem. Jahr, beginnend mit dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte.“ Der Urlaub verläuft jedoch nicht nach den Vorstellungen der M. Nach dem ersten. Frühstü
http://www.kanzleihoheluft.de/mediapool/117/1176630/data/ReiseR_aktuell.pdf
23.02.2013 - Ansprüche nach §§ 651 f I, II BGB. Sinn und Zweck der Vorschriften. ➢ Die Vorschrift ergänzt die verschuldensunabhängigen. Gewährleistungsansprüche der §§ 651c bis e um einen verschuldensabhängigen. Schadensersatzanspruch. Abs. 1 der. Vorsch
http://www.jura.uni-muenchen.de/personen/f/fries_engel_martin/dateien/deliktsre...
01.12.2016 - Entschädigung für vertane Urlaubszeit nach § 651f Abs. 2 BGB. – Kommerzialisierungsgedanke: Bei kommerzialisierbaren Gütern mit zentraler Bedeutung für die Lebensführung sollen fühlbare und in Geld bemessbare Nachteile ersatzfähig sein. – Fr
https://www.jura.uni-bonn.de/fileadmin/Fachbereich_Rechtswissenschaft/Einrichtu...
Schadensersatz (§ 651f BGB) „wegen Nichterfüllung“. Mängelanzeige (analog § 651c BGB) – nicht ausdrücklich genannt! Keine Unterscheidung „statt“ / „neben“ der Leistung. zB Körperverletzung, Sachbeschädigung. Nutzlos aufgewendete Urlaubszeit (§ 651f Abs.
https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/ZIV008/UnirepSR-0910/RepVertrSR-20F...
01.02.2010 - Außerdem Beschränkungen der Reichweite des § 253 I. BGB durch den „Kommerzialisierungsgedanken“. –. Entgangene Nutzungen, insbes. bei Pkw. –. Entgangener Genuss aus einer Reiseleistung (Seereisefall,. g g g (. ,. BGH NJW 1956, 1234). –. Verd
http://bgb.kommentar.de/content/view/full/1010
Neben Minderungsansprüche und der Kündigung der Reise kann der Reisende vom Reiseveranstalter gem. § 651f BGB Schadenersatz verlangen. Diese Ansprüche stehen nebeneinander, d.h. sie können parallel geltend gemacht werden. Der Reiseveranstalter hat für je
http://www.juraindividuell.de/artikel/der-reisevertrag-651-a-ff-bgb-ueberblick/
15.08.2016 - Ein Reisender kann bei einem Reisemangel Abhilfe oder Aufwendungsersatz verlangen (§ 651 c BGB), Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen (§ 651 f BGB), den Reisepreis mindern (§ 651 d) oder den Reisevertrag kündigen (§ 651 e BGB). Die
https://jura-online.de/lernen/schadensersatz-651f-bgb/3717/excursus
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http://www.onlinerecht24.de/vertragl/651fBGB.html
Prüfungsschema zu § 651 f BGB. Anspruch entstanden. Wirksamer Reisevertrag, § 651 a. Gegenstand des Reisevertrages ist die Reise, die durch § 651 a I als 'Gesamtheit von Reiseleistungen' definiert wird. Gemeint ist damit die sog. Pauschalreise des modern
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Gesetzestext (1) Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat. (2) Wird die Reis