§ 651f BGB, Schadensersatz
Paragraph 651f Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat.


(2) Wird die Reise vereitelt oder erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisende auch wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit eine angemessene Entschädigung in Geld verlangen.


Benachbarte Paragraphen


Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.


Word Dokumente zum Paragraphen

I. Anspruch des E gegen B auf Schadenersatz aus § 651f I BGB

http://www.student-online.net/Publikationen/629/BGB-endfassung2.doc
I. Anspruch des E gegen B auf Schadenersatz aus § 651f I BGB. 1. Reisevertrag. a) Gesamtheit von Reiseleistungen. b) Parteien. aa) Reiseveranstalter. bb) Reisender. 2. Vertretung des E durch H nach § 164 I BGB. a) Handeln im Namen des Vertretenen. 3. Erg


PDF Dokumente zum Paragraphen

Klausurenkurs 27.05.2011

http://www.jura.uni-bielefeld.de/lehrstuehle/reichard/klausurenkurs/Klausurenku...
27.05.2011 - Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651 c bis 651 f BGB verjähren in einem. Jahr, beginnend mit dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte.“ Der Urlaub verläuft jedoch nicht nach den Vorstellungen der M. Nach dem ersten. Frühstü

Beweislast - kanzleihoheluft.de

http://www.kanzleihoheluft.de/mediapool/117/1176630/data/ReiseR_aktuell.pdf
23.02.2013 - Ansprüche nach §§ 651 f I, II BGB. Sinn und Zweck der Vorschriften. ➢ Die Vorschrift ergänzt die verschuldensunabhängigen. Gewährleistungsansprüche der §§ 651c bis e um einen verschuldensabhängigen. Schadensersatzanspruch. Abs. 1 der. Vorsch

Delikts- und Schadensrecht

http://www.jura.uni-muenchen.de/personen/f/fries_engel_martin/dateien/deliktsre...
01.12.2016 - Entschädigung für vertane Urlaubszeit nach § 651f Abs. 2 BGB. – Kommerzialisierungsgedanke: Bei kommerzialisierbaren Gütern mit zentraler Bedeutung für die Lebensführung sollen fühlbare und in Geld bemessbare Nachteile ersatzfähig sein. – Fr

Reisevertrag - jura | Uni Bonn

https://www.jura.uni-bonn.de/fileadmin/Fachbereich_Rechtswissenschaft/Einrichtu...
Schadensersatz (§ 651f BGB) „wegen Nichterfüllung“. Mängelanzeige (analog § 651c BGB) – nicht ausdrücklich genannt! Keine Unterscheidung „statt“ / „neben“ der Leistung. zB Körperverletzung, Sachbeschädigung. Nutzlos aufgewendete Urlaubszeit (§ 651f Abs.

Repetitorium Vertragliches Schuldrecht“ Repetitorium ... - Uni Trier

https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/ZIV008/UnirepSR-0910/RepVertrSR-20F...
01.02.2010 - Außerdem Beschränkungen der Reichweite des § 253 I. BGB durch den „Kommerzialisierungsgedanken“. –. Entgangene Nutzungen, insbes. bei Pkw. –. Entgangener Genuss aus einer Reiseleistung (Seereisefall,. g g g (. ,. BGH NJW 1956, 1234). –. Verd


Webseiten zum Paragraphen

Kommentierung zu § 651f BGB –Schadensersatz– im frei verfügbaren ...

http://bgb.kommentar.de/content/view/full/1010
Neben Minderungsansprüche und der Kündigung der Reise kann der Reisende vom Reiseveranstalter gem. § 651f BGB Schadenersatz verlangen. Diese Ansprüche stehen nebeneinander, d.h. sie können parallel geltend gemacht werden. Der Reiseveranstalter hat für je

Der Reisevertrag, §§ 651 a ff. BGB – Überblick - Jura Individuell

http://www.juraindividuell.de/artikel/der-reisevertrag-651-a-ff-bgb-ueberblick/
15.08.2016 - Ein Reisender kann bei einem Reisemangel Abhilfe oder Aufwendungsersatz verlangen (§ 651 c BGB), Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen (§ 651 f BGB), den Reisepreis mindern (§ 651 d) oder den Reisevertrag kündigen (§ 651 e BGB). Die

Schadensersatz, § 651f BGB - Exkurs - Jura Online

https://jura-online.de/lernen/schadensersatz-651f-bgb/3717/excursus
Jura online lernen auf Jura Online mit dem Exkurs zu 'Schadensersatz, § 651f BGB' im Bereich 'Schuldrecht BT 2'

§ 651 f BGB - Onlinerecht24.de

http://www.onlinerecht24.de/vertragl/651fBGB.html
Prüfungsschema zu § 651 f BGB. Anspruch entstanden. Wirksamer Reisevertrag, § 651 a. Gegenstand des Reisevertrages ist die Reise, die durch § 651 a I als 'Gesamtheit von Reiseleistungen' definiert wird. Gemeint ist damit die sog. Pauschalreise des modern

Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 651f - Haufe

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Gesetzestext (1) Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat. (2) Wird die Reis


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 2: Recht der Schuldverhältnisse › Abschnitt 8: Einzelne Schuldverhältnisse › Titel 9: Werkvertrag und ähnliche Verträge › Untertitel 4: Reisevertrag › § 651f

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 651f BGB
    § 651f Abs. 1 BGB oder § 651f Abs. I BGB
    § 651f Abs. 2 BGB oder § 651f Abs. II BGB

  • Werbung