§ 652 BGB, Entstehung des Lohnanspruchs
Paragraph 652 Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Wer für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrags oder für die Vermittlung eines Vertrags einen Mäklerlohn verspricht, ist zur Entrichtung des Lohnes nur verpflichtet, wenn der Vertrag infolge des Nachweises oder infolge der Vermittlung des Mäklers zustande kommt. Wird der Vertrag unter einer aufschiebenden Bedingung geschlossen, so kann der Mäklerlohn erst verlangt werden, wenn die Bedingung eintritt.


(2) Aufwendungen sind dem Mäkler nur zu ersetzen, wenn es vereinbart ist. Dies gilt auch dann, wenn ein Vertrag nicht zustande kommt.


Benachbarte Paragraphen


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4 Der Mäklervertrag, §§ 652 ff. BGB - Beck Shop

http://www.beck-shop.de/fachbuch/leseprobe/INH_KaiserMateriellesZivilrecht_978-...
Anspruch aus § 652 BGB i.V.m. § 242 BGB (–), wird von h.M. abgelehnt (Ausnahme: § 242 BGB greift nur, wenn das Verwerten der Mäklerinformation einen Treuebruch darstellt. I.d.R. obliegt es aber dem Mäkler, frühzeitig auf sein Provisionsverlangen hinzuwei

Überraschendes Urteil des BGH zum Maklerrecht BGB § 652 ... - Abakus

http://www.abakus-immobilien.de/fileadmin/media/download/01_03_2008.pdf
BGB § 652. Eine die Provision rechtfertigende Nachweisleistung kann auch dann vorliegen, wenn der zwischen dem Auftraggeber und dem vom Makler nachgewiesenen. Kaufinteressenten geschlossene Vertrag erst zustande gekommen ist, nachdem ein zuvor mit einem

652 + § 653 BGB - AB-Immo.de

http://www.ab-immo.de/000_AB_Immo_MAKLER-BGB-TEXT_652+653.pdf
Quelle: Die Abschrift wurde dem „ Bürgerlichen Gesetz-Buch“ ( BGB ) entnommen, für die Richtigkeit des Textes ( § 652 + § 653 ) wird keine Haftung übernommen. AB Immo Grund & Boden Werner Schwarz * Lorenzstrasse 16 * 63739 Aschaffenburg. Grundstücke * So

Neueste Rechtsprechung zum Maklerrecht - Breiholdt Voscherau ...

https://www.breiholdt-voscherau.de/aktuell/Neueste_Rechtsprechung_zum_Maklerrec...
Da nach § 652 BGB der Provisionsanspruch voraussetzt, dass ein Vertrag abgeschlossen wird, kann eine Provision nicht geltend gemacht werden, wenn das Objekt im Rahmen einer. Zwangsversteigerung (öffentlicher Akt) erworben wird. Auch dann, wenn die Allgem

NACHWEIS- und PROVISIONSBESTÄTIGUNG nach § 652 BGB

http://www.mitteldeutsche-liegenschaften.de/downloads/21338_3nachweis_firma.pdf
E-Mail: info@mitteldeutsche-liegenschaften.de. NACHWEIS- und. PROVISIONSBESTÄTIGUNG nach § 652 BGB. Der Unterzeichner erklärt hiermit, dass ihm das nachfolgende Kaufobjekt durch die Firma Torsten Schmidt. Immobilienmakler erstmalig als noch unbekannt zum


Webseiten zum Paragraphen

Maklervertragsrecht - IHK Frankfurt am Main

https://www.frankfurt-main.ihk.de/branchen/immobilien/mustervertraege/maklerver...
Skript zur Veranstaltung Maklerrecht am 16.02.2005. Rechtsanwalt Johannes Engel, Geschäftsführer und Syndikus ivd Mitte, Frankfurt. Rechtsanwalt Dr. Bernd Jung, Syndikus ivd Mitte, Frankfurt. I. Voraussetzungen für das Entstehen der Maklerprovision. Der

Maklervertrag: Vergütungsanspruch nach § 652 BGB - Lecturio

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Welche Prüfungsreigenfolge Sie sich unbedingt über den erfolgsbezogenen Vergütungsanspruch nach § 652 BGB einprägen sollten, erörtert Ihnen der folgende Beitrag.

§ 652 BGB - Entstehung des Lohnanspruchs - openJur

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652 Entstehung des Lohnanspruchs →. (1) Wer für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrags oder für die Vermittlung eines Vertrags einen Mäklerlohn verspricht, ist zur Entrichtung des Lohnes nur verpflichtet, wenn der Vertrag infolge des N

Ratgeber Maklerrecht - Maklervertrag - Finanztip

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Die gesetzlichen Regelungen zum Maklerrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 652, 653, 654 BGB) sind dürftig. Das Maklerrecht ist wegen der nur geringfügigen gesetzlichen Regelungen weitestgehend Richterrecht. Dieser Umstand macht den Umgang mit dem Makler

Der Nachweismakler beim Immobilienkauf – Wann hat er Anspruch ...

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23.07.2014 - Der Nachweismakler beim Immobilienkauf – Wann hat er Anspruch auf Provision nach § 652 Abs. 1 BGB? Es muss ein Nachweismaklervertrag mit einem darin enthaltenen hinreichend deutlichem Provisionsverlangen zustande gekommen sein (vgl. Bundesge


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 2: Recht der Schuldverhältnisse › Abschnitt 8: Einzelne Schuldverhältnisse › Titel 10: Mäklervertrag › Untertitel 1: Allgemeine Vorschriften › § 652

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 652 BGB
    § 652 Abs. 1 BGB oder § 652 Abs. I BGB
    § 652 Abs. 2 BGB oder § 652 Abs. II BGB

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