§ 653 BGB, Mäklerlohn
Paragraph 653 Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Ein Mäklerlohn gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die dem Mäkler übertragene Leistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist.


(2) Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, so ist bei dem Bestehen einer Taxe der taxmäßige Lohn, in Ermangelung einer Taxe der übliche Lohn als vereinbart anzusehen.


Benachbarte Paragraphen


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PDF Dokumente zum Paragraphen

652 + § 653 BGB - AB-Immo.de

http://www.ab-immo.de/000_AB_Immo_MAKLER-BGB-TEXT_652+653.pdf
Quelle: Die Abschrift wurde dem „ Bürgerlichen Gesetz-Buch“ ( BGB ) entnommen, für die Richtigkeit des Textes ( § 652 + § 653 ) wird keine Haftung übernommen. AB Immo Grund & Boden Werner Schwarz * Lorenzstrasse 16 * 63739 Aschaffenburg. Grundstücke * So

Nachschlagewerk: ja nein BGB § 653 Abs. 1 , Zu ... - Notar in Rostock

http://www.zimmermann-notar-rostock.de/caw2_maklerrecht/IVa_ZR_2780.pdf
23.10.1980 - BGB § 653 Abs. 1 ,. Zu der Ubertragung einer Maklerleistung i.S. v. § 653. Abs. 1 BGB gehört mehr als die bloße Einigkeit zwischen. Verkaufsinteressent und Makler. daß der Makler be stimmte Kaufinteressenten .nachweisen soll, mit denen . er

4 Der Mäklervertrag, §§ 652 ff. BGB - Beck Shop

http://www.beck-shop.de/fachbuch/leseprobe/INH_KaiserMateriellesZivilrecht_978-...
Mäklerlohns, gilt § 653 I BGB (übliche Vergütung). Durch die Provision sind Aufwendungen des Mäklers grds. mit abgegolten, vgl. § 652 II BGB. C. Sonstige Ansprüche. Es entsteht für den Auftraggeber ein Anspruch aus §§ 280 I, 241 II BGB/pVV, wenn der Mäkl

Mäklervertrag, Verwahrung, Auslobung - jura | Uni Bonn

https://www.jura.uni-bonn.de/fileadmin/Fachbereich_Rechtswissenschaft/Einrichtu...
Bei grob (!) treuwidriger Vereitlung: §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB. § 652. Abs. 1 S. 1. BGB. Vermutung für Vergütung + Höhe. (~ §§ 612, 632 BGB). § 653. Abs. 1 BGB. Keine Provision bei schweren. Pflichtverletzungen. § 654 BGB. Kein Aufwendungsersatz. §

Gesetzentwurf - DIP21 - Deutscher Bundestag

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/10/010/1001014.pdf
16.02.1984 - 653 Abs. 2 BGB entspricht. § 652 Abs. 2 stellt zur Abgrenzung der zwingen- den Regelung des Erfolgshonorars in Absatz 1 gegenüber zulässigen dienstvertraglichen Ver- einbarungen klar, daß für besondere Leistungen des Maklers, die nicht in ei


Webseiten zum Paragraphen

Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 653 – Mäklerlohn ...

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Gesetzestext (1) Ein Mäklerlohn gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die dem Mäkler übertragene Leistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist. (2) Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, so ist bei dem Bestehen einer Taxe d

Immobilien-Fachwissen von A bis Z | Online-Lexikon

http://lexikon.immobilien-fachwissen.de/index.php?UID=442850809&ATOZ=O&KEYWORDI...
Hier gilt § 653 Abs. 2 BGB. Danach gilt die ortsübliche Provision als vereinbart, wenn die Parteien des Maklervertrages die Provisionshöhe nicht bestimmt haben. Die ortsübliche Höhe der Provision ist je nach Bundesland oder auch Gegend verschieden. Sie e

Zustandekommen eines

http://lorenz.userweb.mwn.de/urteile/njw02_817.htm
Zustandekommen eines (Makler)Vertrags bei fehlender Einigung über das Entgelt: Widerlegung der Vermutung aus § 154 I BGB (offener Dissens); protestatio facto contraria und Vergütung nach § 653 II BGB ...

Maklervertrag: Vergütungsanspruch nach § 652 BGB - Lecturio

https://www.lecturio.de/magazin/maklervertrag-verguetungsanspruch/
Bei dem Fehlen einer Einkommensvereinbarung greift § 653 I BGB ein. Ein Maklerlohn gilt hiernach als stillschweigend vereinbart, wenn die dem Makler übertragene Leistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist. Die Höhe der Vergütung

BGB § 653 94/80 OLG - Notar in Rostock

http://www.zimmermann-notar-rostock.de/caw2_maklerrecht/IVa_ZR_9480.pdf
12.02.1981 - BGB § 653 Abs. 1 a) Nur gegen eine. VergUtung zu erwarten ist eine Makler leistung dann, wenn die Umstände zu der Annahme. {Pro gnose) zwingen, die Maklerleistung. wUrde unterbleibe , wenn dem Makler engesonnen würde, ohne {hier: Ver käufer-


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 2: Recht der Schuldverhältnisse › Abschnitt 8: Einzelne Schuldverhältnisse › Titel 10: Mäklervertrag › Untertitel 1: Allgemeine Vorschriften › § 653

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 653 BGB
    § 653 Abs. 1 BGB oder § 653 Abs. I BGB
    § 653 Abs. 2 BGB oder § 653 Abs. II BGB

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