§ 312j BGB, Besondere Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr gegenüber Verbrauchern
Paragraph 312j Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Auf Webseiten für den elektronischen Geschäftsverkehr mit Verbrauchern hat der Unternehmer zusätzlich zu den Angaben nach § 312i Absatz 1 spätestens bei Beginn des Bestellvorgangs klar und deutlich anzugeben, ob Lieferbeschränkungen bestehen und welche Zahlungsmittel akzeptiert werden.


(2) Bei einem Verbrauchervertrag im elektronischen Geschäftsverkehr, der eine entgeltliche Leistung des Unternehmers zum Gegenstand hat, muss der Unternehmer dem Verbraucher die Informationen gemäß Artikel 246a § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 4, 5, 11 und 12 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche, unmittelbar bevor der Verbraucher seine Bestellung abgibt, klar und verständlich in hervorgehobener Weise zur Verfügung stellen.


(3) Der Unternehmer hat die Bestellsituation bei einem Vertrag nach Absatz 2 so zu gestalten, dass der Verbraucher mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet. Erfolgt die Bestellung über eine Schaltfläche, ist die Pflicht des Unternehmers aus Satz 1 nur erfüllt, wenn diese Schaltfläche gut lesbar mit nichts anderem als den Wörtern „zahlungspflichtig bestellen“ oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet ist.


(4) Ein Vertrag nach Absatz 2 kommt nur zustande, wenn der Unternehmer seine Pflicht aus Absatz 3 erfüllt.


(5) Die Absätze 2 bis 4 sind nicht anzuwenden, wenn der Vertrag ausschließlich durch individuelle Kommunikation geschlossen wird. Die Pflichten aus den Absätzen 1 und 2 gelten weder für Webseiten, die Finanzdienstleistungen betreffen, noch für Verträge über Finanzdienstleistungen.


Benachbarte Paragraphen


Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.


Word Dokumente zum Paragraphen

Muster-Antwortschreiben auf eine unberechtigte Forderung ... - BMJV

http://www.bmjv.de/SharedDocs/Archiv/Downloads/20141103_Musterschreiben_unberec...
03.11.2014 - Insbesondere haben Sie nicht hinreichend dargelegt, inwiefern Sie den gesetzlichen Anforderungen nach § 312j Absatz 2 und 3 BGB nachgekommen sind. Die Einhaltung der letztgenannten gesetzlichen Vorgaben ist jedoch gem. § 312j Absatz 4 BGB Vo


PDF Dokumente zum Paragraphen

Button-Lösung - IHK Saarland

https://www.ihk-saarland.de/ihk-saarland/Integrale?MODULE=Frontend.Media&ACTION...
Durch die Änderung 2014 wurde der §312j BGB neu hinzugefügt. Die Regelungen in. §312j BGB entspricht weitestgehend dem früheren §312g BGB: „(1) Auf Webseiten für den elektronischen Geschäftsverkehr mit Verbrauchern hat der Unternehmer zusätzlich zu den A

Die Pflichten im Fernabsatz und im elektronischen ... - RESMEDIA

http://www.res-media.net/fileadmin/Dateien/ebooks/eBook_Informationspflichten_2...
13.06.2014 - Geschäftsverkehr nach §§ 312 i und § 312 j BGB, bislang § 312 g BGB, zu beachten. Hier geht es nicht nur um Informationspflichten, sondern auch um technische Abläufe im Shop und die Ausgestaltung des Check-Outs bzw. der Bestellübersichtsseit

Neue Verbraucherrechte für Deutschland - Info-Point Europa Hamburg

http://www.infopoint-europa.de/assets/Uploads/Beitraege-Rechtsreferendare/Franc...
Kern des Gesetzes sind jedoch die Einführung allgemeiner Pflichten für Verbraucherverträge. (dazu 2.) sowie die Neufassung der Abschnitte über besondere Vertriebsformen (§§ 312-312i. BGB, nunmehr §§ 312b-312 j BGB n.F., dazu 3.) und das Widerrufsrecht (§

Fall 09 Lösung

http://www.jura.uni-muenchen.de/fakultaet/lehrstuehle/lorenz/lehrveranstaltunge...
2.500,– geeinigt. Keine Unwirksamkeit gem. § 312j Abs. 4 BGB. Das Zustandekommen des Vertrags könnte an § 312j Abs. 4 BGB scheitern. Dies ist dann der Fall, wenn es sich bei dem Kaufvertrag um einen Vertrag iSv § 312j Abs. 2. BGB handelt und der Unterneh

Neues Verbraucherrecht mit Auswirkungen auf den Fernabsatz/E ...

https://www.stbverband-thueringen.de/fileadmin/user_upload/1-News/Oelschlaegel_...
13.06.2014 - 312i-312j BGB n.F. neu geregelt. Der Gesetzgeber hat zunächst in § 312i BGB n.F. allgemeine Pflichten im elek- tronischen Geschäftsverkehr aufgenommen. Diese Pflich- ten gelten also sowohl für Verträge im elektronischen. Geschäftsverkehr zwi


Webseiten zum Paragraphen

Verbraucherschutz im elektronischen Geschäftsverkehr | Recht | Haufe

https://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/wirtschaftsrecht/verbrauchersc...
17.04.2014 - Informiert werden muss gem. § 312j Abs. 1, 2 BGB n.F. i.V.m. Art. 246a § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 4, 5, 11, 12 EGBGB n.F) über: die wesentlichen Merkmale der bestellten Leistung,; den Gesamtpreis einschließlich aller zusätzlichen Kosten,; ggf. L

Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 312j – Besondere ...

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Gesetzestext (1) Auf Webseiten für den elektronischen Geschäftsverkehr mit Verbrauchern hat der Unternehmer zusätzlich zu den Angaben nach § 312i Absatz 1 spätestens bei Beginn des Bestellvorgangs klar und deutlich anzugeben, ob Lieferbeschränkungen best

Die Buttonlösung im Online-Handel, § 312j Abs. 3 BGB - Hüttl & Vierkorn

http://www.haus-der-beratung.net/die-buttonloesung-im-online-handel-%C2%A7-312j...
Das neue Verbraucherrecht verpflichtet den Unternehmer, den Bestellvorgang so auszugestalten, dass dem Verbraucher bewusst ist, dass er mit der Bestätigung seiner Bestellung eine zahlungspflichtige Verpflichtung eingeht, § 312j Abs. 3 BGB. Es sollte der

Die Buttonlösung im Online-Handel, § 312j Abs. 3 BGB - Hüttl & Vierkorn

http://huettl-vierkorn.de/die-buttonloesung-im-online-handel-%C2%A7-312j-abs-3-...
16.02.2015 - Dies ist vor allem vor dem Hintergrund von Bedeutung, dass § 312j Abs. 4 BGB die Wirksamkeit des gesamten Vertrages von der Belehrung über die Infopflichten des Abs. 3 abhängig macht. In Deutschland wurde diese sogenannte „Buttonlösung“ bere

BGB § 312j – Deutscher Notarverein

http://www.dnotv.de/thema/bgb-%C2%A7-312j/
... 2306BGB § 2315BGB § 2353BGB § 2354BGB § 2355BGB § 2366BGB § 2367BGB § 2369BGB § 241aBGB § 267BGB § 293BGB § 305BGB § 307BGB § 308BGB § 309BGB § 310BGB § 311bBGB § 312BGB § 312dBGB § 312eBGB § 312gBGB § 312jBGB § 31bBGB § 357BGB § 358BGB § 360BGB § 37


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 2: Recht der Schuldverhältnisse › Abschnitt 3: Schuldverhältnisse aus Verträgen › Titel 1: Begründung, Inhalt und Beendigung › Untertitel 2: Grundsätze bei Verbraucherverträgen und besondere Vertriebsformen › Kapitel 3: Verträge im elektronischen Geschäftsverkehr › § 312j

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 312j BGB
    § 312j Abs. 1 BGB oder § 312j Abs. I BGB
    § 312j Abs. 2 BGB oder § 312j Abs. II BGB
    § 312j Abs. 3 BGB oder § 312j Abs. III BGB
    § 312j Abs. 4 BGB oder § 312j Abs. IV BGB
    § 312j Abs. 5 BGB oder § 312j Abs. V BGB

  • Werbung