(1) Haben sich Umstände, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, nach Vertragsschluss schwerwiegend verändert und hätten die Parteien den Vertrag nicht oder mit anderem Inhalt geschlossen, wenn sie diese Veränderung vorausgesehen hätten, so kann Anpassung des Vertrags verlangt werden, soweit einem Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der vertraglichen oder gesetzlichen Risikoverteilung, das Festhalten am unveränderten Vertrag nicht zugemutet werden kann.
(2) Einer Veränderung der Umstände steht es gleich, wenn wesentliche Vorstellungen, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, sich als falsch herausstellen.
(3) Ist eine Anpassung des Vertrags nicht möglich oder einem Teil nicht zumutbar, so kann der benachteiligte Teil vom Vertrag zurücktreten. An die Stelle des Rücktrittsrechts tritt für Dauerschuldverhältnisse das Recht zur Kündigung.
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https://homepage.ruhr-uni-bochum.de/karsten.hake/SchuldR-AT/12_St%F6rung%20der%...
Störung der Geschäftsgrundlage/ Wegfall der Geschäftsgrundlage, §313 BGB. I. Anwendbarkeit. §313 BGB ist subsidiär gegenüber: • vertraglichen Regelungen (z.B. ergänzende Auslegung, Rücktritt, Kündigung). • Spezialgesetzen (z.B. §779 BGB). • Anfechtung (A
https://www.verbraucherzentrale-bawue.de/sites/default/files/migration_files/me...
Widerspruch gegen Ihre Kündigung nach §§ 313 und 314 BGB. Sehr geehrte Damen und Herren,. hiermit widerspreche ich Ihrer Kündigung meines oben genannten Bausparvertrags. Aus den §§ 313 und 314 BGB können Sie kein Kündigungsrecht ableiten. Mein Bauspargut
https://www.staff.uni-marburg.de/~mand/Materialien/SATSS2006/Folien_200706_2.pdf
Schuldrecht Allgemeiner Teil. 1. Objektives Element: Nachträgliche Änderung vertragswesentlicher objektiver Umstände ( beachte: § 313 II BGB ). 2. Hypothetisches Element: Kein Vertragsschluss bei Voraussehen dieser. Änderungen. 3. Normatives Element: Unz
http://www.uni-potsdam.de/u/ls_rechtsgeschichte/lehre/2012/ss/ag-bgbsrat/faelle...
BGB. 2). Inhalt des Vertrages. Inhalt des Vertrages war die Überlassung des Fensters am 25. Juni. Also kann M von V jedenfalls nicht unmittelbar aus dem geschlossenen Vertrag die Überlassung am 2. Juli verlangen. II. Anspruch auf Vertragsanpassung aus §
https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/ZIV008/UnirepSR-0910/RepVertrSR-6F....
von $ 80,-/Barrel. Infolge einer weltweiten. Ölk i t. t i h d. Öl h d. Ölkrise verteuert sich das Öl noch vor dem vorgesehenen Liefertermin auf $ 300/Barrel. → Kein Fall des § 275 BGB! → Ein Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung kann nur über § 3
http://www.meub.de/Inhalte/zivilrecht/schr_at/15_Stoerung_der_Geschaeftsgrundla...
Meub, Zivilrecht/SchrAT/313.doc. § 15 Störung der Geschäftsgrundlage, § 313 BGB. Weiterführende Literatur: Brox/Walker Allgemeines Schuldrecht, § 27; Dauner-. Lieb/Heidel/Lepa/Ring, Schuldrecht § 3 D; Esser/Schmidt, Schuldrecht Allgemeiner Teil2, §. 24;
https://www.jura.uni-bonn.de/fileadmin/Fachbereich_Rechtswissenschaft/Einrichtu...
Vertrag anzupassen? Grundsatz. • Pacta sunt servanda. • Anfechtung als Lösungsrecht (nicht: Änderung). Ausnahme. • Ergänzende Vertragsauslegung als Lückenschließung. • Zustimmung nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) →. Festhalten an wahrem statt erklärtem W
https://www.haufe.de/recht/kanzleimanagement/wegfall-der-geschaeftsgrundlage-ge...
07.12.2014 - Es gibt einige juristische Begriffe, von denen sich der Laie oder Anfänger viel verspricht und die bei unklarer juristischer Gemengelage gerne in den Raum geworfen werden. Meist tragen sie nicht weit. Einer davon ist der Wegfall der Geschäft
https://openjur.de/g/bgb/313.html
313 Störung der Geschäftsgrundlage →. (1) Haben sich Umstände, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, nach Vertragsschluss schwerwiegend verändert und hätten die Parteien den Vertrag nicht oder mit anderem Inhalt geschlossen, wenn sie diese Veränd
https://juraeinmaleins.de/schema-stoerung-der-geschaeftsgrundlage-313-bgb/
04.06.2017 - Dieser Beitrag bietet Dir ein Schema zur Störung der Geschäftsgrundlage gem. § 313 BGB. Zudem erhältst Du weitere Infos zu den einzelnen Voraussetzungen.
https://www.iurastudent.de/schemata/schema-zur-st-rung-der-gesch-ftsgrundlage-3...
Eine Störung der Geschäftsgrundlage liegt vor, wenn sich Umstände, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, nach Vertragsschluss schwerwiegend verändert haben und die Parteien den Vertrag so nicht geschlossen hätte, wenn sie diese Veränderung voraus
http://www.kleingewerbe.info/vertragsrecht/vertragsanpassung.html
313 BGB - Störung der Geschäftsgrundlage. (1.) Haben sich Umstände, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, nach Vertragsschluss schwerwiegend verändert und hätten die Parteien den Vertrag nicht oder mit anderem Inhalt geschlossen, wenn sie diese V