(1) Fernabsatzverträge sind Verträge, bei denen der Unternehmer oder eine in seinem Namen oder Auftrag handelnde Person und der Verbraucher für die Vertragsverhandlungen und den Vertragsschluss ausschließlich Fernkommunikationsmittel verwenden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt.
(2) Fernkommunikationsmittel im Sinne dieses Gesetzes sind alle Kommunikationsmittel, die zur Anbahnung oder zum Abschluss eines Vertrags eingesetzt werden können, ohne dass die Vertragsparteien gleichzeitig körperlich anwesend sind, wie Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über den Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk und Telemedien.
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https://www.ihk-kassel.de/solva_docs/auszug%20_bgb.pdf
(5) Weitergehende Vorschriften zum Schutz des Verbrauchers bleiben unberührt. § 312c BGB (Unterrichtung des Verbrauchers bei Fernabsatzverträgen). (1) Der Unternehmer hat dem Verbraucher rechtzeitig vor Abgabe von dessen Vertragserklä- rung in einer dem
http://www.dasrotes.de/Downloads/Widerrufbelehrung_DasroteS.pdf
email: info@werbetechnik-kuehnel.de • www.werbetechnik-kuehnel.de. Widerrufbelehrung nach § 312c Abs. 2 BGB i.V.m. § 1 Abs. 4 BGB-InfoV. Beschriftung • Digitaldruck • Außenwerbung • Gestaltung. Widerrufsbelehrung. Widerrufsrecht. Sie können Ihre Vertrags
https://www.schnigge.de/fileadmin/downloads/telefonhandel_verbraucherinformatio...
gemäß § 312c BGB iVm. Artikel 246 §§ 1 und 2 EGBGB und. Informationen zur Erfüllung der Informationspflichten nach § 31 Abs. 3 WpHG. Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, bevor Sie mit uns einen Fernabsatzvertrag, d.h. einen Vertrag unter ausschließl
http://www.zivilrecht4.uni-bayreuth.de/de/news/Loesungsskizze-Examensklausurenk...
09.05.2014 - A. Vertragliche Ansprüche. I. Anspruch aus § 346 Abs. 1 BGB – erste Zusendung. [neu: § 355 Abs. 3 S. 1 BGB n.F. als eigene Anspruchsgrundlage]. 1. Anspruch entstanden, § 346 Abs. 1 iVm §§ 355 Abs. 1, 357 Abs. 1 S. 1, § 312d Abs. 1,. § 312b B
https://www.lynxbroker.de/media/doc/Informationen_nach_%C2%A7_31_Abs_3_WpHG.pdf
02.12.2015 - 312c BGB i.V.m. der BGB-InfoV. Entsprechend den Vorgaben in § 31 Absatz 3Wertpapierhandelsgesetz und in § 312c BGB i. V. m.der BGB-InfoV geben wir im Folgenden. Informationenüber uns und unsere Wertpapierdienstleistungen.LYNX_P03DE_Anlagen_l
https://openjur.de/g/bgb/312c.html
(1) Fernabsatzverträge sind Verträge, bei denen der Unternehmer oder eine in seinem Namen oder Auftrag handelnde Person und der Verbraucher für die ...
http://www.buzer.de/gesetz/6597/a91971.htm
(1) Fernabsatzverträge sind Verträge, bei denen der Unternehmer oder eine in seinem Namen oder Auftrag handelnde Person und der Verbraucher für die Vertragsverhandlungen und den Vertragsschluss ausschließlich Fernkommunikationsmittel.
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_312c/
... 312a Allgemeine Pflichten und Grundsätze bei Verbraucherverträgen; Grenzen der Vereinbarung von Entgelten · § 312b Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge · § 312c Fernabsatzverträge · § 312d Informationspflichten · § 312e Verletzung von
https://www.rechtsrat.ws/gesetze/bgb/0311.htm
Die Widerrufsfrist beginnt abweichend von § 355 Abs.2 Satz 1 nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß § 312c Abs.2, bei der Lieferung von Waren nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger, bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Wa
http://www.fernabsatz-gesetz.de/Widerrufsrecht/Fernabsatzvertrag.htm
Die Regeln müssen zusammen mit dem Widerrufsrecht und Rückgaberecht und § 312f BGB gelesen werden. ... (2) Die Widerrufsfrist beginnt abweichend von § 355 Abs. 2 Satz 1 nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß § 312 c Abs. 2, bei der Lieferung