(1) Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ist der Unternehmer verpflichtet, den Verbraucher nach Maßgabe des Artikels 246a des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche zu informieren. Die in Erfüllung dieser Pflicht gemachten Angaben des Unternehmers werden Inhalt des Vertrags, es sei denn, die Vertragsparteien haben ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
(2) Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen ist der Unternehmer abweichend von Absatz 1 verpflichtet, den Verbraucher nach Maßgabe des Artikels 246b des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche zu informieren.
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http://www.vzbv.de/sites/default/files/mediapics/paragraph312d_bgb.pdf
Auszug aus dem BGB. § 312d Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen. (1) Dem Verbraucher steht bei einem Fernabsatzvertrag ein Widerrufsrecht nach § 355 zu. Anstelle des Widerrufsrechts kann dem Verbraucher bei Verträgen über die Lieferung vo
http://www.ferret-go.com/static/uploads/09-2012_fGo_Widerrufsbelehrung.pdf
Verbraucher im Sinne von § 13 BGB haben nach § 312d BGB ein Widerrufsrecht gemäß nachfolgender. Widerrufsbelehrung. Widerrufsrecht. Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von. Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) w
https://immobilien.sparkassehochsauerland.de/wp-content/uploads/2016/01/Verbrau...
VERBRAUCHERINFORMATION für unsere Maklerkunden gemäß § 312d BGB i.V.m. Art. 246 a § 1 EGBGB bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen. Maklervertrag vom (Datum):. Objektnummer: Objektart: Objektanschrift: Kunde
http://res-media.net/fileadmin/Dateien/ebooks/eBook_Widerrufsrecht_2014.pdf
13.06.2014 - Erklärung des Widerrufs durch den Verbraucher, welches der Unternehmer dem. Verbraucher zur Verfügung stellen muss. Der Unternehmer hat den Verbraucher entsprechend § 312 d Abs. 1 Satz 1 BGB n.F. i.V.m. Art. 246 a § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1. EG
https://www.timah.net/images/downloads/Widerrufsbelehrung_Website_Timah.pdf
312d Abs. 1 BGB für Verbraucher im Sinne von § 13 BGB. (Richtlinie 2011/83/EU (Verbraucherrechte-Richtlinie)). Widerrufsbelehrung. 1. Widerrufsrecht. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerru- fen. Die W
http://www.verbraucherrechtliches.net/VRRL/VRRL-312d-BGB.html
BGB alte Fassung (bis 13.06.2014). § 312d. Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen, BGB neue Fassung (ab 13.06.2014). § 312d. Informationspflichten. (1) Dem Verbraucher steht bei einem Fernabsatzvertrag ein Widerrufsrecht nach § 355 zu. Anst
http://www.it-rechtsanwalt.com/bgb-fernabsatz/312d-bgb-widerrufs-und-rueckgaber...
12.06.2014 - 312d Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen (1) Dem Verbraucher steht bei einem Fernabsatzvertrag ein Widerrufsrecht nach § 355 zu. Anstelle des Widerrufsrechts kann dem Verbraucher bei Verträgen über die Lieferung von Waren ei
http://www.fernabsatz-gesetz.de/Widerrufsrecht/Fernabsatzvertrag.htm
Die Regeln müssen zusammen mit dem Widerrufsrecht und Rückgaberecht und § 312f BGB gelesen werden. NEUE Regelungen: § 312 b Fernabsatzverträge. (1) Fernabsatzverträge ... Informationspflichten auf Grund anderer Vorschriften bleiben unberührt. § 312 d Wid
https://www.buzer.de/gesetz/6597/al39637-0.htm
22.07.2013 - Text § 312d BGB a.F. in der Fassung vom 22.07.2013 (geändert durch Artikel 4 G. v. 04.07.2013 BGBl. I S. 1981)
https://www.buzer.de/gesetz/6597/a91972.htm
(1) Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ist der Unternehmer verpflichtet, den Verbraucher nach Maßgabe des Artikels 246a des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen.