§ 630g BGB, Einsichtnahme in die Patientenakte
Paragraph 630g Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Dem Patienten ist auf Verlangen unverzüglich Einsicht in die vollständige, ihn betreffende Patientenakte zu gewähren, soweit der Einsichtnahme nicht erhebliche therapeutische Gründe oder sonstige erhebliche Rechte Dritter entgegenstehen. Die Ablehnung der Einsichtnahme ist zu begründen. § 811 ist entsprechend anzuwenden.


(2) Der Patient kann auch elektronische Abschriften von der Patientenakte verlangen. Er hat dem Behandelnden die entstandenen Kosten zu erstatten.


(3) Im Fall des Todes des Patienten stehen die Rechte aus den Absätzen 1 und 2 zur Wahrnehmung der vermögensrechtlichen Interessen seinen Erben zu. Gleiches gilt für die nächsten Angehörigen des Patienten, soweit sie immaterielle Interessen geltend machen. Die Rechte sind ausgeschlossen, soweit der Einsichtnahme der ausdrückliche oder mutmaßliche Wille des Patienten entgegensteht.


Benachbarte Paragraphen


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Musterschreiben - mhplus Krankenkasse

https://www.mhplus-krankenkasse.de/fileadmin/data/1_privatkunden/2_leistungen/4...
Ich weise darauf hin, dass ich nach § 630g BGB einen gesetzlichen Anspruch auf Einsicht in die Patientenakte habe. Bitte übersenden Sie mir die Unterlagen innerhalb von drei Wochen ab Datum dieses Schreibens mit einer Erklärung über deren Vollständigkeit

Aufklärung und Dokumentation - Landeszahnärztekammer Baden ...

http://www.lzk-bw.de/PHB/PHB-CD/QM/Aufklaerung_Dokumentation.doc
Art und Weise, Umfang. - Berichtigungen und Änderungen, Kopie. - Beweislast. - Aufbewahrungspflicht. - Bedeutung der Dokumentation in der vertragszahnärztlichen Praxis, insbesondere im Arzthaftungsprozess. Elektronische Dokumentation in der Zahnarztpraxi


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Gemeinsame Stellungnahme der Bundesärztekammer und der ...

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09.03.2012 - 21. 1.5.3 § 630e Abs. 3 BGB-E. 22. 1.5.4 Aufklärung fremdsprachiger Patienten. 22. 1.6 Dokumentation der Behandlung. 24. 1.6.1 § 630f Abs. 1 BGB-E. 24. 1.6.2 § 630f Abs. 2 BGB-E. 24. 1.6.3 § 630f Abs. 3 BGB-E. 28. 1.7 Einsichtnahme in die Pa

Einsichtsrecht in die Patientenakte

http://www.kvs-sachsen.de/fileadmin/data/kvs/img/Mitglieder/KVS-Mitteilungen/20...
BGB) ge- regelt worden. Konkret bestimmt § 630g. Abs. 1 S. 1 BGB, dass dem Patienten „auf. Verlangen unverzüglich Einsicht in die vollständige, ihn betreffende Patienten- akte zu gewähren [ist], soweit der Ein- sichtnahme nicht erhebliche therapeuti- sch

Merkblatt Einsichtnahme in Patientenunterlagen - Ärztekammer Berlin

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Behandlungsvertrag (§ 630g BGB), so dass mit ihr ein Anspruch von Patientinnen und. Patienten auf Einsichtnahme korrespondiert. 1. Umfang des Einsichtsrechts. Das Recht auf Einsichtnahme in die Behandlungsunterlagen ergibt sich zum einen daraus, dass die

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16.01.2015 - Dem Kläger stand gegen den Beklagten ein Anspruch aus G630g Abs. 1 BGB auf Einsichtnahme in die vollständige, ihn betreffende Patientenakte zu. Nach g 630g Abs. 2 Satz 1 BGB konnte der. Kläger auch elektronische Abschriften von der Patienten

Praxisinformation: Das Patientenrechtegesetz: Rechtliche ... - KV Berlin

https://www.kvberlin.de/20praxis/70themen/patientenrechte/praxisinfo_patientenr...
INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS. Patientenrechte. Mai 2013. Das Patientenrechtegesetz: Rechtliche Hinweise und Empfehlungen für Ärzte und Psychotherapeuten. Das Patientenrechtegesetz ist seit Februar 2013 in Kraft. Die Einführung der neuen Paragrafen 630a b


Webseiten zum Paragraphen

Patientenrechtegesetz - Einsichtnahme Patientenakte - Patientenrechte

http://www.patienten-rechte-gesetz.de/bgb-sgbv/einsichtnahme-patientenakte.html
630g BGB: Einsichtnahme in die Patientenakte. (1) Dem Patienten ist auf Verlangen unverzüglich Einsicht in die ihn betreffende Patientenakte zu gewähren, soweit der Einsichtnahme nicht erhebliche therapeutische oder sonstige erhebliche Gründe entgegenste

630g BGB - Kanzlei Feser - Heilberufsrecht

http://www.heilberufsrecht.de/patientenrechtegesetz/-630g-bgb/index.html
630g BGB. (1) Der Patient kann jederzeit Einsicht in die ihn betreffende Patientenakte verlangen, soweit der Einsichtnahme nicht erhebliche therapeutische Gründe oder die Rechte Dritter entgegenstehen. Die Einsichtnahme ist dem Patienten unverzüglich zu

§ 630g BGB - Einsichtnahme in die Patientenakte - Medizinrecht

http://erste-hilfe-medizinrecht.de/%C2%A7-630g-bgb-einsichtnahme-in-die-patient...
630g BGB – Einsichtnahme in die Patientenakte. (1) Dem Patienten ist auf Verlangen unverzüglich Einsicht in die vollständige, ihn betreffende Patientenakte zu gewähren, soweit der Einsichtnahme nicht erhebliche therapeutische Gründe oder sonstige erhebli

§ 630g BGB leicht erklärt: Einsichtnahme in die Patientenakte

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26.05.2014 - Fortsetzung der Blogartikel Patientenrechtegesetz konkret, § 630a BGB leicht erklärt: Vertragstypische Pflichten beim Behandlungsvertrag, § ...

Einsicht in Patientenunterlagen - Ärztekammer Bremen

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24.10.2014 - Behandlungsunterlagen zu nehmen. So regeln es § 630 g BGB und § 10 Abs. 2 Berufsordnung für Ärztinnen und Ärzte im Land Bremen. Dieses Recht gilt auch im Falle der Dokumentation mittels EDV. Ein besonderes sachliches Interesse müssen Patient


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 2: Recht der Schuldverhältnisse › Abschnitt 8: Einzelne Schuldverhältnisse › Titel 8: Dienstvertrag und ähnliche Verträge › Untertitel 2: Behandlungsvertrag › § 630g

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 630g BGB
    § 630g Abs. 1 BGB oder § 630g Abs. I BGB
    § 630g Abs. 2 BGB oder § 630g Abs. II BGB
    § 630g Abs. 3 BGB oder § 630g Abs. III BGB

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