Bei der Beendigung eines dauernden Dienstverhältnisses kann der Verpflichtete von dem anderen Teil ein schriftliches Zeugnis über das Dienstverhältnis und dessen Dauer fordern. Das Zeugnis ist auf Verlangen auf die Leistungen und die Führung im Dienst zu erstrecken. Die Erteilung des Zeugnisses in elektronischer Form ist ausgeschlossen. Wenn der Verpflichtete ein Arbeitnehmer ist, findet § 109 der Gewerbeordnung Anwendung.
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http://www.drk-reutlingen.de/rd/akn/referate/Recht/2014-12%20Neues%20Patienteng...
630a ff. BGB. Auswirkung auf die Behandlung von Notfallpatienten ? Aus: Notfall+Rettungsmedizin Heft 8, 2013. C.Jäkel. Neues Patientengesetz. Seit Februar 2013 in Kraft. • Zweck: - Transparenz + Rechtssicherheit für Pat. - Kodifizierung der Rechtssprechu
http://www.lzk-bw.de/PHB/PHB-CD/QM/Aufklaerung_Dokumentation.doc
Der Gesetzgeber differenziert zwischen allgemeinen Informationspflichten gemäß § 630 c BGB, die die Behandlung im weiten Sinne als Gegenstand des Behandlungsvertrags betreffen (bspw. Besprechung der Anamnese, Informationen über notwendige Befunderhebunge
http://arge-medizinrecht.de/wp-content/uploads/2016/12/weber-expertenseminar-16...
28.10.2016 - 630d BGB Einwilligung. (1)Vor Durchführung einer medizinischen Maßnahme, insbesondere eines Eingriffs in den. Körper oder die Gesundheit, ist der Behandelnde verpflichtet, die Einwilligung des. Patienten einzuholen. Ist der Patient einwillig
http://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/downloads/StellBAeK_KBVP...
09.03.2012 - Art. 1 – Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB-E). 8. 1.1 Vertragstypische Pflichten beim Behandlungsvertrag. 8. 1.2 Anwendbare Vorschriften. 10. § 630b BGB-E. 1.3 Mitwirkung der Vertragsparteien; Informationspflichten. 11. 1.3.1 § 630
https://www.datenschutz-kirche.de/sites/default/files/file/download/bgb2.pdf
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - Auszug. Buch 2 - Abschnitt 8 - Titel 8 - Untertitel 2 - Behandlungsvertrag. § 630a Vertragstypische Pflichten beim Behandlungsvertrag. (1) Durch den Behandlungsvertrag wird derjenige, welcher die medizinische Behandlung ei
http://www.meub.de/Inhalte/arbeitsrecht/indiv_ar/ar_indiv_pdf/14_zeugnis/Zeugni...
Meub, Arbeitsrecht/Zeugnis.doc. § 14 Das Arbeitszeugnis. Weiterführende Literatur: Göldner, Grundlagen des Zeugnisrechts, 1989; Schaub, Arbeitsrechtshandbuch, § 146; Wenk, in: Münchner. Handbuch zum Arbeitsrecht, Band II, § 124. 1. Das Beendigungszeugnis
http://www.beck-shop.de/fachbuch/leseprobe/Fezer-Klausurenkurs-Schuldrecht-Beso...
Schaden. Der eingetretene Schaden müsste auf dem Behandlungsfehler des D beruhen. Bei groben Behandlungsfehlern findet nach § 630h V 1 BGB eine Beweislastumkehr zu- lasten des Behandelnden statt. D muss beweisen, dass die Kosten für die Korrektur- operat
http://www.patienten-rechte-gesetz.de/bgb-sgbv/
Das Patientenrechtegesetz konkretisiert somit die Rechte der Patienten im Verhältnis zum Behandelnden, hauptsächlich zum Arzt. Zum Teil sind die Patientenrechte durch die Neuregelung im BGB auch gestärkt worden. Das Gesetz ist am 26. Februar 2013 in Kraf
http://www.patienten-rechte-gesetz.de/bgb-sgbv/behandlungsvertrag.html
630a BGB: Vertragstypische Pflichten beim Behandlungsvertrag. (1) Durch den Behandlungsvertrag wird derjenige, welcher die medizinische Behandlung eines Patienten zusagt (Behandelnder), zur Leistung der versprochenen Behandlung, der andere Teil (Patient)
http://www.schweigepflicht-online.de/630a-h_BGB.htm
630a. Vertragstypische Pflichten beim Behandlungsvertrag. 630b. Anwendbare Vorschriften. 630c. Mitwirkung der Vertragsparteien; Informationspflichten. 630d. Einwilligung. 630e. Aufklärungspflichten. 630f. Dokumentation der Behandlung. 630g. Einsichtnahme
http://www.heilberufsrecht.de/patientenrechtegesetz/-630g-bgb/index.html
630g BGB. (1) Der Patient kann jederzeit Einsicht in die ihn betreffende Patientenakte verlangen, soweit der Einsichtnahme nicht erhebliche therapeutische Gründe oder die Rechte Dritter entgegenstehen. Die Einsichtnahme ist dem Patienten unverzüglich zu
https://www.gleisslutz.com/de/titel-8-dienstvertrag-und-%C3%A4hnliche-vertr%C3%...
Dienstvertrag und ähnliche Verträge: §§ 611-630 BGB; Art 8 ROM I; Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Autoren Lingemann, Stefan. Erschienen in: Bürgerliches Gesetzbuch, hrsg. von Prütting/Wegen/Weinreich, 2017, S. 1258-1312, 3350-3352, 3509-3547.