§ 630b BGB, Anwendbare Vorschriften
Paragraph 630b Bürgerliches Gesetzbuch

Auf das Behandlungsverhältnis sind die Vorschriften über das Dienstverhältnis, das kein Arbeitsverhältnis im Sinne des § 622 ist, anzuwenden, soweit nicht in diesem Untertitel etwas anderes bestimmt ist.


Benachbarte Paragraphen


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Präsentationen zum Paragraphen

Macht und Machtmißbrauch in der Psychotherapie Psychotherapie

http://www.thorwart-online.de/Netzwerk%20Psychiatrie%20(3.05.16)%20Macht%20und%...
03.05.2016 - Psychotherapeutische Behandlung - Behandlungsvertrag (analog ärztliche Behandlung): § 630aff BGB. § 630 a BGB: Vertragstypische Pflichten beim Behandlungsvertrag. § 630 b BGB: Anwendbare Vorschriften. § 630 c BGB: Mitwirkung der Vertragspart


PDF Dokumente zum Paragraphen

Gewährleistung für die zahnärztliche Versorgung - IWW

https://www.iww.de/pa/archiv/recht-gewaehrleistung-fuer-die-zahnaerztliche-vers...
Das neue Patientenrechtegesetz (PRG) sieht für den Behandlungsvertrag erstmals gesonderte Vorschriften vor und verweist in § 630b BGB auf die. Anwend barkeit der Vorschriften über das Dienstverhältnis. Dies bedeutet, dass aufgrund des Behandlungsvertrags

Das Patientenrechtegesetz - gesr.de

http://www.gesr.de/gesr_2013_05_aufs.pdf
630b BGB die Vorschriften über das Dienstverhältnis, das kein Ar- beitsverhältnis ist, anzuwenden, soweit in den. §§ 630a ff. BGB nichts anderes bestimmt ist. Jedenfalls beim Arztvertrag handelte es sich nach einhel- liger Meinung, bereits vor dem PatRG,

SCHMIDT, VON DER OSTEN & HUBER Übersicht 3a § 630a BGB

https://www.uk-essen.de/fileadmin/rechtsmedizin/Dokumente/Grundlagen_der_Haftun...
630b BGB. • Auf das Behandlungsverhältnis sind die Vorschriften über das. Dienstverhältnis, das kein Arbeitsverhältnis im Sinne des § 622 BGB ist, anzuwenden, soweit nicht in diesem Untertitel etwas anderes bestimmt ist. • → Der Arzt schuldet die Erbring

RÜ Mai 2013 - Alpmann Schmidt

https://www.alpmann-schmidt.de/downloads/entscheidung_monat_201305.pdf
II. § 630 b BGB: Anwendbare Vorschriften. Nach § 630 b BGB sind Regelungslücken in den §§ 630 a ff. BGB durch die An- wendung des Dienstrechts zu schließen. Damit lautet die Prüfungsreihenfolge – vom Besonderen zum Allgemeinen. – §§ 630 a ff., §§ 611 ff.

Patientenrechtegesetz

http://www.heilpraktiker.org/files/news/patientenrechtegesetz.pdf
Im § 630 b BGB wird klargestellt, dass das. Behandlungsverhältnis ein Dienstverhält- nis ist, woraus folgt, dass – wie bisher auch. – die medizinische Leistung eine Leistung nach Dienstvertragsrecht darstellt. Nach. Werksvertragsrecht müsste der Behan- d


Webseiten zum Paragraphen

Patientenrechtegesetz - Behandlungsverhältnis - Patientenrechte

http://www.patienten-rechte-gesetz.de/bgb-sgbv/behandlungsverhaeltnis.html
630b BGB: Anwendbare Vorschriften – (Behandlungsverhältnis). Auf das Behandlungsverhältnis sind die Vorschriften über das Dienstverhältnis, das kein Arbeitsverhältnis im Sinne des § 622 ist, anzuwenden, soweit in diesem Untertitel nichts anderes bestimmt

630b BGB – Anwendbare Vorschriften - Medizinrecht

http://erste-hilfe-medizinrecht.de/%C2%A7-630b-bgb-anwendbare-vorschriften/
630b BGB – Anwendbare Vorschriften. Auf das Behandlungsverhältnis sind die Vorschriften über das Dienstverhältnis, das kein Arbeitsverhältnis im Sinne des § 622 ist, anzuwenden, soweit nicht in diesem Untertitel etwas anderes bestimmt ist.

§ 630b BGB Anwendbare Vorschriften Bürgerliches Gesetzbuch

https://www.buzer.de/gesetz/6597/a179745.htm
Auf das Behandlungsverhältnis sind die Vorschriften über das Dienstverhältnis, das kein Arbeitsverhältnis im Sinne des § 622 ist, anzuwenden, soweit nicht in diesem Untertitel etwas anderes bestimmt ist.

Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 630b - Haufe

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Gesetzestext Auf das Behandlungsverhältnis sind die Vorschriften über das Dienstverhältnis, das kein Arbeitsverhältnis im Sinne des § 622 ist, anzuwenden, soweit nicht in diesem Untertitel etwas anderes bestimmt ist. A. Normzweck. Rz. 1 Der Verweis soll

BGB § 630b Anwendbare Vorschriften - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_630b/
... von Unternehmen, Betrieben oder Betriebsteilen (ABl EG Nr. L 61 S. 26). 2Anm. d. Red.: Überschrift i. d. F. des Gesetzes v. 20.2.2013 (BGBl I S. 277) mit Wirkung v. 26. 2. 2013. 3Anm. d. Red.: Überschrift eingefügt gem. Gesetz v. 20.2.2013 (BGBl I S.


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 2: Recht der Schuldverhältnisse › Abschnitt 8: Einzelne Schuldverhältnisse › Titel 8: Dienstvertrag und ähnliche Verträge › Untertitel 2: Behandlungsvertrag › § 630b

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 630b BGB
    § 630b Abs. 1 BGB oder § 630b Abs. I BGB

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