(1) Durch den Behandlungsvertrag wird derjenige, welcher die medizinische Behandlung eines Patienten zusagt (Behandelnder), zur Leistung der versprochenen Behandlung, der andere Teil (Patient) zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet, soweit nicht ein Dritter zur Zahlung verpflichtet ist.
(2) Die Behandlung hat nach den zum Zeitpunkt der Behandlung bestehenden, allgemein anerkannten fachlichen Standards zu erfolgen, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.
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http://www.drk-reutlingen.de/rd/akn/referate/Recht/2014-12%20Neues%20Patienteng...
630a ff. BGB. Auswirkung auf die Behandlung von Notfallpatienten ? Aus: Notfall+Rettungsmedizin Heft 8, 2013. C.Jäkel. Neues Patientengesetz. Seit Februar 2013 in Kraft. • Zweck: - Transparenz + Rechtssicherheit für Pat. - Kodifizierung der Rechtssprechu
http://www.jura.hhu.de/fileadmin/redaktion/Fakultaeten/Juristische_Fakultaet/Hi...
276 I 1 BGB; Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt, § 276 II BGB; Sorgfaltsmaßstab im Arzthaftungsrecht: Der im Zeitpunkt der Behandlung allgemein anerkannte fachliche Standard, soweit nicht ausnahmsweise etwas an
http://www.schweigepflicht-online.de/Patientenrechtegesetz%20Behandlungsvertrag...
630 c BGB: Mitwirkung der Vertragsparteien; Informationspflichten. § 630 d BGB: Einwilligung. § 630 e BGB: Aufklärungspflichten. § 630 f BGB: Dokumentation der Behandlung. § 630 g BGB: Einsichtnahme in die Patientenakte. § 630 h BGB: Beweislast bei Haftu
https://www.alpmann-schmidt.de/downloads/entscheidung_monat_201305.pdf
Zivilrechtliche Betrachtung. Am 26.02.2013 ist das Patientenrechtegesetz (BGBl. I, 277) in Kraft getreten. Der jedenfalls für die beiden juristischen Examina wichtigste Inhalt sind die ins. BGB eingefügten §§ 630 a bis 630 h BGB. Sie normieren den Vertra
http://www.awmf.org/fileadmin/user_upload/Die_AWMF/Arbeitskreis_Juristen/2013-0...
630a BGB – Vertragstypische Pflichten beim Behandlungsvertrag. „Etwas anderes vereinbaren“. Wer vom Standard abweicht muss dokumentieren: o Aufklärung über Standard und abweichende Behandlungsmethode o Standard kann auch unterschritten werden o Einhaltun
http://www.gesr.de/gesr2013_09_aufs.pdf
Der Behandlungsvertrag (§§ 630a-h BGB) im Internationalen. Privatrecht. Dr. Carl Friedrich Nordmeier ist Richter, zurzeit beim LG Wiesba- den. I. Einleitung. Die Kodifizierung des Behandlungsvertrags in §§ 630a-h. BGB ist das Herzstück des am 26.2.2013 i
https://www.jura.uni-muenster.de/de/institute/institut-fuer-rechtsgeschichte-le...
02.12.2013 - Schuldverhältnis. Zunächst müsste zwischen ihnen ein Schuldverhältnis bestehen. In Betracht käme ein. Behandlungsvertrag nach § 630a BGB. Ein Behandlungsvertrag liegt vor, wenn der. Behandelnde zusagt, eine medizinische Behandlung vorzunehme
https://univerlag.uni-goettingen.de/bitstream/handle/3/isbn-978-3-86395-175-7/G...
22.07.2014 - Die vorliegende Arbeit wurde im Wintersemester 2013/14 von der Juristischen. Fakultät der Georg-August-Universität Göttingen als Dissertation angenommen. Vor der Drucklegung sind Rechtsprechung und Literatur bis Anfang Juli 2014 eingearbeite
http://www.patienten-rechte-gesetz.de/bgb-sgbv/
Patientenrechtegesetz: §§ 630 a BGB ff neu normiert ... Das Patientenrechtegesetz konkretisiert somit die Rechte der Patienten im Verhältnis zum Behandelnden, hauptsächlich zum Arzt. Zum Teil sind die Patientenrechte durch die Neuregelung im BGB auch ges
http://erste-hilfe-medizinrecht.de/behandlungsvertrag-%C2%A7%C2%A7-630a-630h-bg...
Am 26.02.2013 ist das Patientenrechtegesetz in Kraft getreten. Dadurch kam es zu Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch. Die §§ 630a – h wurden dem BGB hinzugefügt. Durch diese Änderungen wurde erstmalig der Vertragstyp “Behandlungsvertrag” ausdrücklich i
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Die §§ 630a–630h sind durch das G zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten (PatientenRG) v 20.2.2013 (BGBl I 277), in Kraft getreten am 26.3.2013, Bestandteil des BGB geworden (zum zeitlichen Geltungsbereich Jauernig/Mansel Vor § 630a R
http://www.heilberufsrecht.de/patientenrechtegesetz/-630a-bgb/index.html
630a BGB. (1) Durch den Behandlungsvertrag wird derjenige, welcher die medizinische Behandlung eines Patienten zusagt (Behandelnder), zur Leistung der versprochenen Behandlung, der andere Teil (Patient) zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflicht
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_630a/
630a Vertragstypische Pflichten beim Behandlungsvertrag [4]. (1) Durch den Behandlungsvertrag wird derjenige, welcher die medizinische Behandlung eines Patienten zusagt (Behandelnder), zur Leistung der versprochenen Behandlung, der andere Teil (Patient)