(1) Vor Durchführung einer medizinischen Maßnahme, insbesondere eines Eingriffs in den Körper oder die Gesundheit, ist der Behandelnde verpflichtet, die Einwilligung des Patienten einzuholen. Ist der Patient einwilligungsunfähig, ist die Einwilligung eines hierzu Berechtigten einzuholen, soweit nicht eine Patientenverfügung nach § 1901a Absatz 1 Satz 1 die Maßnahme gestattet oder untersagt. Weitergehende Anforderungen an die Einwilligung aus anderen Vorschriften bleiben unberührt. Kann eine Einwilligung für eine unaufschiebbare Maßnahme nicht rechtzeitig eingeholt werden, darf sie ohne Einwilligung durchgeführt werden, wenn sie dem mutmaßlichen Willen des Patienten entspricht.
(2) Die Wirksamkeit der Einwilligung setzt voraus, dass der Patient oder im Fall des Absatzes 1 Satz 2 der zur Einwilligung Berechtigte vor der Einwilligung nach Maßgabe von § 630e Absatz 1 bis 4 aufgeklärt worden ist.
(3) Die Einwilligung kann jederzeit und ohne Angabe von Gründen formlos widerrufen werden.
Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.
http://www.schweigepflicht-online.de/Patientenrechtegesetz%20Behandlungsvertrag...
Februar 2013). Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Untertitel 2: Behandlungsvertrag. § 630 a BGB: Vertragstypische Pflichten beim Behandlungsvertrag. § 630 b BGB: Anwendbare Vorschriften. § 630 c BGB: Mitwirkung der Vertragsparteien; Informationspflichten. §
http://www.lzk-bw.de/PHB/PHB-CD/QM/Aufklaerung_Dokumentation.doc
Aufklärung bei nichteinwilligungsfähigen und minderjährigen Patienten, § 630d BGB. - Dokumentation der Aufklärung. - Schlussbemerkung. Dokumentation. Dokumentationspflicht. - Rechtliche Grundlage: § 630 f BGB. - Sinn und Zweck. - Zeitpunkt der Erstellung
http://www.beck-shop.de/fachbuch/leseprobe/Fezer-Klausurenkurs-Schuldrecht-Beso...
P könnte gegen D einen Anspruch aus §§ 280 I, III, 283, 630a I, 630d I 1, II,. 630e I 3 BGB wegen Nichtaufklärung über die Behandlungsalternative »Becken- bodengymnastik« auf Ersatz der Behandlungskosten und Schmerzensgeld haben. 1. Schuldverhältnis. Der
https://www.luther-lawfirm.com/uploads/tx_fwluther/1053.pdf
2. Luther, 18.09.2013. 1. Einleitung. 2. Behandlungsvertrag, § 630a BGB. 3. Informationspflichten, § 630c BGB. 4. Einwilligung, § 630d BGB. 5. Aufklärungspflichten, § 630e BGB. 6. Dokumentationspflichten, § 630f BGB. 7. Einsichtnahmerecht in Patientenakt
http://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/downloads/StellBAeK_KBVP...
09.03.2012 - 1.3.3 § 630c Abs. 3 BGB-E. 16. 1.3.4 § 630c Abs. 4 BGB-E. 17. 1.4 Die Einwilligung. 18. § 630d Abs. 1 BGB-E. 1.5 Aufklärungspflichten. 20. 1.5.1 § 630e Abs. 1 BGB-E. 20. 1.5.2 § 630e Abs. 2 BGB-E. 21. 1.5.3 § 630e Abs. 3 BGB-E. 22. 1.5.4 Auf
http://arge-medizinrecht.de/wp-content/uploads/2016/12/weber-expertenseminar-16...
28.10.2016 - 630d BGB Einwilligung. (1)Vor Durchführung einer medizinischen Maßnahme, insbesondere eines Eingriffs in den. Körper oder die Gesundheit, ist der Behandelnde verpflichtet, die Einwilligung des. Patienten einzuholen. Ist der Patient einwillig
https://www.alpmann-schmidt.de/downloads/entscheidung_monat_201305.pdf
Reuter/. Hahn a.a.O., S. 251; amtliche Begründung S. 22 f.) IV. § 630 d BGB: Einwilligung. § 630 d Abs. 1 BGB verpflichtet den Behandelnden zur Einholung einer Ein- willigung des Patienten vor der medizinischen Maßnahme. Bei Einwilligungs- unfähigkeit mu
http://erste-hilfe-medizinrecht.de/%C2%A7-630d-bgb-einwilligung/
630d BGB - Einwilligung Medizinrecht Patientenrecht Arzthaftungsrecht.
http://www.dzpr.de/%C2%A7-630d-bgb-leicht-erklaert-einwilligung/
05.05.2014 - Bevor bei Ihnen eine medizinische Maßnahme durchgeführt wird, müssen Sie in diese Maßnahme einwilligen! Der Arzt darf nicht entscheiden!
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Gesetzestext (1) 1Vor Durchführung einer medizinischen Maßnahme, insbesondere eines Eingriffs in den Körper oder die Gesundheit, ist der Behandelnde verpflichtet, die Einwilligung des Patienten einzuholen. 2Ist der Patient einwilligungsunfähig, ist die E
http://www.patienten-rechte-gesetz.de/bgb-sgbv/
Das Patientenrechtegesetz fasst das Arzthaftungsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch zusammen und verbessert die Verfahrensrechte bei Behandlungsfehlern für die Betroffenen. Zudem stärkt es die die Patientenbeteiligung und Patienteninformation. Das Patienten
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_630d/
... von Unternehmen, Betrieben oder Betriebsteilen (ABl EG Nr. L 61 S. 26). 2Anm. d. Red.: Überschrift i. d. F. des Gesetzes v. 20.2.2013 (BGBl I S. 277) mit Wirkung v. 26. 2. 2013. 3Anm. d. Red.: Überschrift eingefügt gem. Gesetz v. 20.2.2013 (BGBl I S.