§ 630f BGB, Dokumentation der Behandlung
Paragraph 630f Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Der Behandelnde ist verpflichtet, zum Zweck der Dokumentation in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der Behandlung eine Patientenakte in Papierform oder elektronisch zu führen. Berichtigungen und Änderungen von Eintragungen in der Patientenakte sind nur zulässig, wenn neben dem ursprünglichen Inhalt erkennbar bleibt, wann sie vorgenommen worden sind. Dies ist auch für elektronisch geführte Patientenakten sicherzustellen.


(2) Der Behandelnde ist verpflichtet, in der Patientenakte sämtliche aus fachlicher Sicht für die derzeitige und künftige Behandlung wesentlichen Maßnahmen und deren Ergebnisse aufzuzeichnen, insbesondere die Anamnese, Diagnosen, Untersuchungen, Untersuchungsergebnisse, Befunde, Therapien und ihre Wirkungen, Eingriffe und ihre Wirkungen, Einwilligungen und Aufklärungen. Arztbriefe sind in die Patientenakte aufzunehmen.


(3) Der Behandelnde hat die Patientenakte für die Dauer von zehn Jahren nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren, soweit nicht nach anderen Vorschriften andere Aufbewahrungsfristen bestehen.


Benachbarte Paragraphen


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Präsentationen zum Paragraphen

Dokumentationsversäumnisse

http://www.jura.hhu.de/fileadmin/redaktion/Fakultaeten/Juristische_Fakultaet/Hi...
Wolfgang Frahm Arzthaftung. Dokumentationsversäumnisse. § 630f BGB: (1) Der Behandelnde ist verpflichtet, zum Zweck der Dokumentation in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der Behandlung eine Patientenakte in Papierform oder elektronisch zu führen


Word Dokumente zum Paragraphen

Aufklärung und Dokumentation - Landeszahnärztekammer Baden ...

http://www.lzk-bw.de/PHB/PHB-CD/QM/Aufklaerung_Dokumentation.doc
Aufklärung bei nichteinwilligungsfähigen und minderjährigen Patienten, § 630d BGB. - Dokumentation der Aufklärung. - Schlussbemerkung. Dokumentation. Dokumentationspflicht. - Rechtliche Grundlage: § 630 f BGB. - Sinn und Zweck. - Zeitpunkt der Erstellung


PDF Dokumente zum Paragraphen

Die ärztliche Dokumentationspflicht - Ärztekammer Berlin

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in § 630f Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gesetzlich geregelt. Im Vertragsarztrecht ergibt sich die Dokumentationspflicht zudem aus § 57 Abs. 1 Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä). Hinzu kommen Sondervorschriften für einzelne Bereiche der ärztlichen Berufsau

630f BGB – die Dokumentation der Behandlung - Nomos Shop

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Frederik Fiekas. § 630f BGB – die Dokumentation der Behandlung. Eine rechtsdogmatische Einordnung der. Dokumentationspflicht des Behandelnden nach Inkrafttreten des Patientenrechtegesetzes. Nomos http://www.nomos-shop.de/24991 ...

Gemeinsame Stellungnahme der Bundesärztekammer und der ...

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09.03.2012 - 21. 1.5.3 § 630e Abs. 3 BGB-E. 22. 1.5.4 Aufklärung fremdsprachiger Patienten. 22. 1.6 Dokumentation der Behandlung. 24. 1.6.1 § 630f Abs. 1 BGB-E. 24. 1.6.2 § 630f Abs. 2 BGB-E. 24. 1.6.3 § 630f Abs. 3 BGB-E. 28. 1.7 Einsichtnahme in die Pa

Vortrag RA Loeschner - Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht

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Ein Beitrag zu § 630f BGB des Gesetzentwurfes zum Patientenrechtegesetz von Rechtsanwalt Volker Loeschner, Berlin, www.zahn-medizinrecht.de. 1.Folie. 12. Herbsttagung der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht. Arbeitsgruppe Arzthaftungsrecht im DAV. Fälschung

Patientenrechtegesetz

https://www.luther-lawfirm.com/uploads/tx_fwluther/1053.pdf
2. Luther, 18.09.2013. 1. Einleitung. 2. Behandlungsvertrag, § 630a BGB. 3. Informationspflichten, § 630c BGB. 4. Einwilligung, § 630d BGB. 5. Aufklärungspflichten, § 630e BGB. 6. Dokumentationspflichten, § 630f BGB. 7. Einsichtnahmerecht in Patientenakt


Webseiten zum Paragraphen

Kommentierung zu § 630f BGB –Dokumentation der Behandlung– im ...

http://bgb.kommentar.de/Buch-2/Abschnitt-8/Titel-8/Untertitel-2/Dokumentation-d...
16.02.2015 - Mit § 630f BGB wird die Verpflichtung des Behandlers zur Dokumentation des Behandlungsgeschehens erstmals gesetzlich normiert. Bislang war das Dokumentationsrecht nur durch Richterrecht anerkannt. Die Verpflichtung trifft jedweden Schuldner

§ 630f BGB - Dokumentation der Behandlung - Medizinrecht

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630f BGB – Dokumentation der Behandlung. (1) Der Behandelnde ist verpflichtet, zum Zweck der Dokumentation in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der Behandlung eine Patientenakte in Papierform oder elektronisch zu führen. Berichtigungen und Änderu

Patientenrechtegesetz: §§ 630 a BGB ff neu normiert - Patientenrechte

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Das Patientenrechtegesetz fasst das Arzthaftungsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch zusammen und verbessert die Verfahrensrechte bei Behandlungsfehlern für die Betroffenen. Zudem stärkt es die die Patientenbeteiligung und Patienteninformation. Das Patienten

§ 630f BGB leicht erklärt: Dokumentation der Behandlung

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19.05.2014 - Fortsetzung der Blogartikel Patientenrechtegesetz konkret, § 630a BGB leicht erklärt: Vertragstypische Pflichten beim Behandlungsvertrag, § ...

Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 630f - Haufe

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Gesetzestext (1) 1Der Behandelnde ist verpflichtet, zum Zweck der Dokumentation in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der Behandlung eine Patientenakte in Papierform oder elektronisch zu führen. 2Berichtigungen und Änderungen von Eintragungen in d


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 2: Recht der Schuldverhältnisse › Abschnitt 8: Einzelne Schuldverhältnisse › Titel 8: Dienstvertrag und ähnliche Verträge › Untertitel 2: Behandlungsvertrag › § 630f

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 630f BGB
    § 630f Abs. 1 BGB oder § 630f Abs. I BGB
    § 630f Abs. 2 BGB oder § 630f Abs. II BGB
    § 630f Abs. 3 BGB oder § 630f Abs. III BGB

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