(1) Der Behandelnde ist verpflichtet, zum Zweck der Dokumentation in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der Behandlung eine Patientenakte in Papierform oder elektronisch zu führen. Berichtigungen und Änderungen von Eintragungen in der Patientenakte sind nur zulässig, wenn neben dem ursprünglichen Inhalt erkennbar bleibt, wann sie vorgenommen worden sind. Dies ist auch für elektronisch geführte Patientenakten sicherzustellen.
(2) Der Behandelnde ist verpflichtet, in der Patientenakte sämtliche aus fachlicher Sicht für die derzeitige und künftige Behandlung wesentlichen Maßnahmen und deren Ergebnisse aufzuzeichnen, insbesondere die Anamnese, Diagnosen, Untersuchungen, Untersuchungsergebnisse, Befunde, Therapien und ihre Wirkungen, Eingriffe und ihre Wirkungen, Einwilligungen und Aufklärungen. Arztbriefe sind in die Patientenakte aufzunehmen.
(3) Der Behandelnde hat die Patientenakte für die Dauer von zehn Jahren nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren, soweit nicht nach anderen Vorschriften andere Aufbewahrungsfristen bestehen.
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http://www.jura.hhu.de/fileadmin/redaktion/Fakultaeten/Juristische_Fakultaet/Hi...
Wolfgang Frahm Arzthaftung. Dokumentationsversäumnisse. § 630f BGB: (1) Der Behandelnde ist verpflichtet, zum Zweck der Dokumentation in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der Behandlung eine Patientenakte in Papierform oder elektronisch zu führen
http://www.lzk-bw.de/PHB/PHB-CD/QM/Aufklaerung_Dokumentation.doc
Aufklärung bei nichteinwilligungsfähigen und minderjährigen Patienten, § 630d BGB. - Dokumentation der Aufklärung. - Schlussbemerkung. Dokumentation. Dokumentationspflicht. - Rechtliche Grundlage: § 630 f BGB. - Sinn und Zweck. - Zeitpunkt der Erstellung
https://www.aerztekammer-berlin.de/10arzt/30_Berufsrecht/08_Berufsrechtliches/0...
in § 630f Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gesetzlich geregelt. Im Vertragsarztrecht ergibt sich die Dokumentationspflicht zudem aus § 57 Abs. 1 Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä). Hinzu kommen Sondervorschriften für einzelne Bereiche der ärztlichen Berufsau
http://www.nomos-shop.de/_assets/downloads/9783848720811_lese01.pdf
Frederik Fiekas. § 630f BGB – die Dokumentation der Behandlung. Eine rechtsdogmatische Einordnung der. Dokumentationspflicht des Behandelnden nach Inkrafttreten des Patientenrechtegesetzes. Nomos http://www.nomos-shop.de/24991 ...
http://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/downloads/StellBAeK_KBVP...
09.03.2012 - 21. 1.5.3 § 630e Abs. 3 BGB-E. 22. 1.5.4 Aufklärung fremdsprachiger Patienten. 22. 1.6 Dokumentation der Behandlung. 24. 1.6.1 § 630f Abs. 1 BGB-E. 24. 1.6.2 § 630f Abs. 2 BGB-E. 24. 1.6.3 § 630f Abs. 3 BGB-E. 28. 1.7 Einsichtnahme in die Pa
http://arge-medizinrecht.de/wp-content/uploads/2016/03/vortrag-ra-loeschner-01....
Ein Beitrag zu § 630f BGB des Gesetzentwurfes zum Patientenrechtegesetz von Rechtsanwalt Volker Loeschner, Berlin, www.zahn-medizinrecht.de. 1.Folie. 12. Herbsttagung der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht. Arbeitsgruppe Arzthaftungsrecht im DAV. Fälschung
https://www.luther-lawfirm.com/uploads/tx_fwluther/1053.pdf
2. Luther, 18.09.2013. 1. Einleitung. 2. Behandlungsvertrag, § 630a BGB. 3. Informationspflichten, § 630c BGB. 4. Einwilligung, § 630d BGB. 5. Aufklärungspflichten, § 630e BGB. 6. Dokumentationspflichten, § 630f BGB. 7. Einsichtnahmerecht in Patientenakt
http://bgb.kommentar.de/Buch-2/Abschnitt-8/Titel-8/Untertitel-2/Dokumentation-d...
16.02.2015 - Mit § 630f BGB wird die Verpflichtung des Behandlers zur Dokumentation des Behandlungsgeschehens erstmals gesetzlich normiert. Bislang war das Dokumentationsrecht nur durch Richterrecht anerkannt. Die Verpflichtung trifft jedweden Schuldner
http://erste-hilfe-medizinrecht.de/%C2%A7-630f-bgb-dokumentation-der-behandlung/
630f BGB – Dokumentation der Behandlung. (1) Der Behandelnde ist verpflichtet, zum Zweck der Dokumentation in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der Behandlung eine Patientenakte in Papierform oder elektronisch zu führen. Berichtigungen und Änderu
http://www.patienten-rechte-gesetz.de/bgb-sgbv/
Das Patientenrechtegesetz fasst das Arzthaftungsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch zusammen und verbessert die Verfahrensrechte bei Behandlungsfehlern für die Betroffenen. Zudem stärkt es die die Patientenbeteiligung und Patienteninformation. Das Patienten
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19.05.2014 - Fortsetzung der Blogartikel Patientenrechtegesetz konkret, § 630a BGB leicht erklärt: Vertragstypische Pflichten beim Behandlungsvertrag, § ...
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Gesetzestext (1) 1Der Behandelnde ist verpflichtet, zum Zweck der Dokumentation in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der Behandlung eine Patientenakte in Papierform oder elektronisch zu führen. 2Berichtigungen und Änderungen von Eintragungen in d