§ 556d ist nicht anzuwenden auf eine Wohnung, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet wird. Die §§ 556d und 556e sind nicht anzuwenden auf die erste Vermietung nach umfassender Modernisierung.
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https://www.bundestag.de/blob/343656/88bef4d4241f79cf4bba299bd8af1fff/boersting...
556f BGB-E. § 556d ist nicht anzuwenden auf eine Wohnung, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet oder nach diesem Termin umfassend modernisiert wurde. 7. Dass Staffelmieten hinsichtlich jeder Staffel wie eine Neuvermietung beurteilt
http://www.mummenhoff.net/website/media/download.php?file=1513868940836_jurisPR...
14.12.2017 - Die Begrenzung der Wiedervermietungsmiete ist in einer Generalklausel, § 556d BGB und vier. Ausnahmen in den §§ 556e, 556f BGB geregelt. Dabei enthält § 556f BGB die weitreichendsten. Ausnahmen. Nach Satz 1 gilt die sog. „Miet- preisbremse“
http://www.berliner-mieterverein.de/uploads/2016/05/pm1616-Anl4-Stellungnahme-B...
30.05.2016 - Auskunftsanspruchs nach § 556g Abs. 3 BGB. In der Praxis wird daher mit der Rüge zeitgleich ein Auskunftsbegehren gestellt. Wegen der zahlreichen Ausnahmen von der Kappung nach § 556d Abs. 1 BGB durch. § 556e BGB und § 556f BGB liegt die Wah
https://www.mieterverein-hamburg.de/export/sites/default/.content/dokumente/inf...
06.06.2016 - Welche Ausnahmen gibt es? Die Mietpreisbremse gilt nicht für Neubauwohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals bezugsfertig werden. (§ 556 f Satz 1 BGB). Ebenfalls sind Wohnungen ausgenommen, die erstmals nach einer umfassenden Modernis
http://hr2.web-utils.de/uploads/Mietpreisbremse%20Web_Mail%2022_5_15.pdf
Inhalt. 3 Nach vorne blicken – Vorwort. 4 Die Mietpreisbremse im Detail – Funktion, Beispiele und Praxistipps. 5 Anwendungsbereich der Mietpreisbremse. 5 Räumlicher und zeitlicher Anwendungsbereich. 5 Sachlicher Anwendungsbereich. 6 Neubau § 556 f Satz 1
http://bgb.kommentar.de/Buch-2/Abschnitt-8/Titel-5/Untertitel-2/Kapitel-2/Unter...
24.06.2015 - Diese Vorschrift enthält zwei weitere preisrechtliche Ausnahmen zu der in § 556d I BGB geregelten Mietpreisbremse. Nach § 556f S. 1 BGB ist die Begrenzung der Miete bei einer Wiedervermietung (auf die ortsübliche Miete zzgl. 10 %) nicht anwe
http://bgb.kommentar.de/Buch-2/Abschnitt-8/Titel-5/Untertitel-2/Kapitel-2/Unter...
556f Ausnahmen. § 556d ist nicht anzuwenden auf eine Wohnung, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet wird. Die §§ 556d und 556e sind nicht anzuwenden auf die erste Vermietung nach umfassender Modernisierung.
https://www.buzer.de/gesetz/6597/a192569.htm
556d ist nicht anzuwenden auf eine Wohnung, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet wird. Die §§ 556d und 556e sind nicht anzuwenden auf die erste Vermietung nach umfassender Modernisierung.
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Gesetzestext § 556d ist nicht anzuwenden auf eine Wohnung, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet wird. Die §§ 556d und 556e sind nicht anzuwenden auf die erste Vermietung nach umfassender Modernisierung. Rz. 1 Bei der Frage, ob eine
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556f BGB / Ausnahmen. § 556d ist nicht anzuwenden auf eine Wohnung, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet wird. Die §§ 556d und 556e sind nicht anzuwenden auf die erste Vermietung nach umfassender Modernisierung. Veröffentlicht am 1