§ 557b BGB, Indexmiete
Paragraph 557b Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Die Vertragsparteien können schriftlich vereinbaren, dass die Miete durch den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland bestimmt wird (Indexmiete).


(2) Während der Geltung einer Indexmiete muss die Miete, von Erhöhungen nach den §§ 559 bis 560 abgesehen, jeweils mindestens ein Jahr unverändert bleiben. Eine Erhöhung nach § 559 kann nur verlangt werden, soweit der Vermieter bauliche Maßnahmen auf Grund von Umständen durchgeführt hat, die er nicht zu vertreten hat. Eine Erhöhung nach § 558 ist ausgeschlossen.


(3) Eine Änderung der Miete nach Absatz 1 muss durch Erklärung in Textform geltend gemacht werden. Dabei sind die eingetretene Änderung des Preisindexes sowie die jeweilige Miete oder die Erhöhung in einem Geldbetrag anzugeben. Die geänderte Miete ist mit Beginn des übernächsten Monats nach dem Zugang der Erklärung zu entrichten.


(4) Die §§ 556d bis 556g sind nur auf die Ausgangsmiete einer Indexmietvereinbarung anzuwenden.


(5) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.


Benachbarte Paragraphen


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PDF Dokumente zum Paragraphen

Indexmiete: Formelle Anforderungen an die ... - vhw

https://www.vhw.de/fileadmin/user_upload/11_dokumente/kommentierungen/Kommentie...
22.11.2017 - Die Vereinbarung einer Indexmiete gem. § 557b BGB ist in der Praxis sicher nicht der Nor- malfall, aber sie hat für beide Seiten den erheblichen Vorteil einer langfristigen Kalkulations- sicherheit. Die wichtigsten Grundsätze (§ 557b Abs. 2

Gewerberaummiete

http://bethge-legal.com/fileadmin/bethge-data/Presse/MietRB/Engel-Boesenberg.pdf
welche Klausel gilt und auf welche Ausgangsmiete sie. Bezug nimmt. IV. Preisklauselgesetz. Da § 557b BGB ausdrücklich nur auf Wohnraummietver- hältnisse anwendbar ist, richtet sich die Frage der Inde- xierung der Miete für andere Objekte, wie Gewerberaum

Indexmiete

http://ids-verwaltung.de/download/C5fbe4e4fX125075b991eXY5d73/Indexmiete.pdf
Die Indexmiete nach § 557b BGB kann nur in Form einer echten Gleitklausel vereinbart werden. Man versteht hierunter eine Vereinbarung, wonach sich die Höhe der. Miete mit der Änderung einer bestimmten, von den Parteien gewählten Bezugsgröße, verändern so

WEGnews - Casa Cura

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Dr. Olaf Riecke. Fachautor: Eine Mietänderungserklärung bei der. Indexmiete erfordert gemäß § 557b Abs. 3 Satz 1, 2 BGB nicht die Angabe der prozentualen Veränderung der Indexdaten. BGH, Urteil vom 22.11.2017, VIII ZR. 291/16. Der Fall: Der Wohnraummietv

und Einzeljahresabrechnung - Anwaltskanzlei Iris Kappler & Wolfgang ...

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31.01.2018 - I. Überblick und gesetzliche Grundlagen. II. §§ 557 ff. BGB. 1. Vereinbarung, § 557 BGB. 2. Staffelmiete, § 557a BGB. 3. Indexmiete, § 557b BGB. III. „klassische“ Mieterhöhung, §§ 558 ff. BGB. 1. nach einfachem Mietspiegel 2016. 2. Vergleich


Webseiten zum Paragraphen

Info 55: Die Indexmiete nach § 557 b BGB | Berliner Mieterverein e.V.

https://www.berliner-mieterverein.de/recht/infoblaetter/info-55-indexmiete-nach...
24.01.2018 - Seit dem 1.9.2001 ist die Indexmiete in § 557 b BGB geregelt: § 557 b BGB Indexmiete. (1) Die Vertragsparteien können schriftlich vereinbaren, dass die Miete durch den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindex für die Lebenshaltung

Indexmietvertrag - Mietvertrag mit Indexmiete § 557b BGB

http://www.mietrecht-hilfe.de/mietvertrag/mietvertrag-arten/indexmietvertrag.ht...
Die Vertragsparteien können daher schriftlich vereinbaren, dass die Miete durch den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland bestimmt wird, so sieht es § 557b BGB vor. Anhand der vom

557b BGB - Haufe

https://www.haufe.de/immobilien/verwalterpraxis/mieterhoehung-bei-wohnraum-betr...
Unter den Voraussetzungen des § 557b BGB können die Parteien eine Indexmiete vereinbaren. Eine Mindestlaufzeit hierfür gibt es nicht mehr. Als Index ist nur noch der Preisindex für die Lebenshaltungskosten aller privaten Haushalte in Deutschland zugelass

§ 557b BGB Indexmiete Bürgerliches Gesetzbuch - Buzer.de

http://www.buzer.de/gesetz/6597/a92226.htm
(1) Die Vertragsparteien können schriftlich vereinbaren, dass die Miete durch den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland bestimmt wird (Indexmiete). (2) Während der.

BGB § 557b Indexmiete - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_557b/
Unterkapitel 2: Regelungen über die Miethöhe. § 557b Indexmiete [1]. (1) Die Vertragsparteien können schriftlich vereinbaren, dass die Miete durch den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in De


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 2: Recht der Schuldverhältnisse › Abschnitt 8: Einzelne Schuldverhältnisse › Titel 5: Mietvertrag, Pachtvertrag › Untertitel 2: Mietverhältnisse über Wohnraum › Kapitel 2: Die Miete › Unterkapitel 2: Regelungen über die Miethöhe › § 557b

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 557b BGB
    § 557b Abs. 1 BGB oder § 557b Abs. I BGB
    § 557b Abs. 2 BGB oder § 557b Abs. II BGB
    § 557b Abs. 3 BGB oder § 557b Abs. III BGB
    § 557b Abs. 4 BGB oder § 557b Abs. IV BGB
    § 557b Abs. 5 BGB oder § 557b Abs. V BGB

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