(1) Das Mieterhöhungsverlangen nach § 558 ist dem Mieter in Textform zu erklären und zu begründen.
(2) Zur Begründung kann insbesondere Bezug genommen werden auf
(3) Enthält ein qualifizierter Mietspiegel (§ 558d Abs. 1), bei dem die Vorschrift des § 558d Abs. 2 eingehalten ist, Angaben für die Wohnung, so hat der Vermieter in seinem Mieterhöhungsverlangen diese Angaben auch dann mitzuteilen, wenn er die Mieterhöhung auf ein anderes Begründungsmittel nach Absatz 2 stützt.
(4) Bei der Bezugnahme auf einen Mietspiegel, der Spannen enthält, reicht es aus, wenn die verlangte Miete innerhalb der Spanne liegt. Ist in dem Zeitpunkt, in dem der Vermieter seine Erklärung abgibt, kein Mietspiegel vorhanden, bei dem § 558c Abs. 3 oder § 558d Abs. 2 eingehalten ist, so kann auch ein anderer, insbesondere ein veralteter Mietspiegel oder ein Mietspiegel einer vergleichbaren Gemeinde verwendet werden.
(5) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
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http://www.immobilienverwaltung-franken.de/fileadmin/Verwaltungsbeiratsseminar/...
558a Abs. 2 BGB. Form und Begründung der Mieterhöhung. Zur Begründung kann insbesondere Bezug genommen werden auf. 1. einen Mietspiegel (§§ 558c, 558d),. 2. eine Auskunft aus einer Mietdatenbank (§ 558e),. 3. ein mit Gründen versehenes Gutachten eines öf
https://www.vhw.de/fileadmin/user_upload/11_dokumente/kommentierungen/Kommentie...
Amts- und Landgericht haben die auf Zustimmung zur Mieterhöhung gerichtete Klage der. Vermieterin als unzulässig abgewiesen, und zwar mit der Begründung, das Gutachten sei als. Begründungsmittel unzureichend (und damit ungeeignet), weil es, anders als in
http://www.beck-shop.de/fachbuch/leseprobe/Gramlich-Mietrecht-9783406673054_110...
sam. § 558a regelt die formellen Voraussetzungen der Mieterhöhung. Unter- läuft dem Vermieter hier ein Fehler, ist das Mieterhöhungsverlangen un- wirksam. 1. Schriftliche Begründung. Der Vermieter muss gegenüber dem Mieter schriftlich begründen, dass die
https://www.uni-goettingen.de/de/thesenpapier+rott/484164.html
Einfacher Mietspiegel, § 558c BGB. • Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete (i.d.R.. Nettokaltmiete). • Von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter gemeinsam erstellt oder anerkannt. • Kann zur (nach § 558a I BGB n
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13.06.2017 - das Mieterhöhungsverlangen ist in Textform zu erklären und zu begründen, § 558a I BGB. • das Erhöhungsverlangen ist vom Vermieter zu erklären. • bei Erklärung durch einen Vertreter (Hausverwalter) muss die. Vertretung aus dem Text erkennbar
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➁ Vermieter dürfen nicht einfach einen höheren Betrag vom Konto des Mieters abbuchen, so eine Einzugs- ermächtigung vorliegt. Zudem muss nach § 558a BGB das Verlangen dem Mieter in Textform vorliegen, mündliche oder telefonische Informationen zur Mieterh
https://www.promeda.de/blog/mieterhoehung-558-bgb-sachverstaendigengutachten/
14.06.2014 - Beabsichtigt der Vermieter eine Mieterhöhung, ist dazu stets eine schriftliche Begründung erforderlich, § 558a Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Zur Begründung kann der Vermieter nach § 558a Abs. 2 BGB insbesondere auf den Mietspiegel, d
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Dieses Zustimmungsverlangen unterliegt bestimmten, in § 558a BGB geregelten Form- und Inhaltsanforderungen. Nach Zugang des Mieterhöhungsverlangens hat der Mieter gem. § 558b Abs. 2 BGB bis zum Ablauf des übernächsten Monats Zeit, um der Mieterhöhung zuz
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
(3) Enthält ein qualifizierter Mietspiegel (§ 558d Abs. 1), bei dem die Vorschrift des § 558d Abs. 2 eingehalten ist, Angaben für die Wohnung, so hat der Vermieter in seinem Mieterhöhungsverlangen diese Angaben auch dann mitzuteilen, wenn er die Mieterhö
https://www.haufe.de/immobilien/wohnungswirtschaft/wohnungswirtschaftliche-urte...
BGH, Urteil vom 28.3.2012, VIII ZR 79/11 Wenn der Vermieter in seinem Erhöhungsverlangen weitere Wohnungen benennt, die nicht die Voraussetzungen des § 558a Abs. 2 Nr. 4 BGB erfüllen, so ist das Erhöhungsverlangen weder insgesamt noch teilweise unwirksam
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_558a/
20.07.2017 - ... 557b Indexmiete · § 558 Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete · § 558a Form und Begründung der Mieterhöhung · § 558b Zustimmung zur Mieterhöhung · § 558c Mietspiegel · § 558d Qualifizierter Mietspiegel · § 558e Mietdatenbank