(1) Ein qualifizierter Mietspiegel ist ein Mietspiegel, der nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt worden ist.
(2) Der qualifizierte Mietspiegel ist im Abstand von zwei Jahren der Marktentwicklung anzupassen. Dabei kann eine Stichprobe oder die Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindexes für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland zugrunde gelegt werden. Nach vier Jahren ist der qualifizierte Mietspiegel neu zu erstellen.
(3) Ist die Vorschrift des Absatzes 2 eingehalten, so wird vermutet, dass die im qualifizierten Mietspiegel bezeichneten Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben.
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http://www.grundeigentum-verlag.de/mietspiegel/msp_straussberg.pdf
Vorbemerkungen zum Mietspiegel. Der vorliegende Fünfte Mietspiegel –Strausberg 2009 - wurde durch den „Arbeitskreis. Mietspiegel“ nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen (§ 558d BGB) erstellt. Unter der Moderation des Fachbereiches Bürgerdienste
https://www.hannover.de/content/download/542200/12398153/file/Mietspiegel_Lange...
02.11.2016 - diesem Zeitpunkt üblicherweise gezahlten Mieten für verschiedene Wohnungstypen vergleichbarer Art, Grö- ße, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage, die soge- nannte „ortsübliche Vergleichsmiete“. Dieser Mietspiegel ist ein „qualifizierter Miet
https://www.uni-goettingen.de/de/thesenpapier+rott/484164.html
Kann ebenfalls zur Begründung des. Mieterhöhungsverlangens herangezogen werden, vgl. §. 558 II Nr. 1 BGB, und muss dem Mieter in jedem Fall mitgeteilt werden, vgl. § 558 III BGB. • Vermutung, dass die im qualifizierten Mietspiegel bezeichneten Entgelte d
http://www.hausundgrund-dortmund.de/dl/5099/dortmunder_mietspiegel_2017.pdf
den Anforderungen, die an einen qualifizierten Mietspiegel (§ 558d. Abs. 1 BGB) gestellt werden. Der qualifizierte Mietspiegel löst zwei wesentliche Rechtsfolgen aus: Enthält ein qualifizierter Mietspiegel Angaben zu einer bestimmten. Wohnung, deren Miet
https://www.osnabrueck.de/fileadmin/eigene_Dateien/01_osnabrueck.de/011_Rathaus...
Die §§ 558 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) er- laubt Mieterhöhungsverlangen begründet auf. • einem Mietspiegel (§§ 558c, 558d BGB),. • eine Auskunft aus einer Mietdatenbank (§. 558e BGB),. • ein mit Gründen versehenes Gutachten eines öffentlich bestell
https://www.buzer.de/gesetz/6597/a92231.htm
(1) Ein qualifizierter Mietspiegel ist ein Mietspiegel, der nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt worden ist. (2) Der qualifizierte.
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_558d/
558d Qualifizierter Mietspiegel. (1) Ein qualifizierter Mietspiegel ist ein Mietspiegel, der nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt worden ist. (2
https://www.haufe.de/immobilien/wohnungswirtschaft/wohnungswirtschaftliche-urte...
BGH, Urteil vom 21.11.2012, VIII ZR 46/12 1. Auf die Prüfung, ob ein Mietspiegel die Anforderungen des § 558 d Abs. 1 BGB erfüllt, kann im Bestreitensfall nicht schon deswegen verzichtet werden, weil der Mietspiegel von seinem Ersteller als qualifizierte
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/kinneschachbieber-bg...
2012, VIII ZR 46/12 kann auf die Prüfung, ob ein Mietspiegel die Anforderungen des § 558d Abs. 1 BGB erfüllt, im Bestreitensfall nicht schon deswegen verzichtet werden, weil der Mietspiegel von seinem Ersteller als qualifizierter Mietspiegel bezeichnet o
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Gesetzestext (1) Ein qualifizierter Mietspiegel ist ein Mietspiegel, der nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt worden ist. (2) 1Der qualifizierte