§ 558d BGB, Qualifizierter Mietspiegel
Paragraph 558d Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Ein qualifizierter Mietspiegel ist ein Mietspiegel, der nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt worden ist.


(2) Der qualifizierte Mietspiegel ist im Abstand von zwei Jahren der Marktentwicklung anzupassen. Dabei kann eine Stichprobe oder die Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindexes für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland zugrunde gelegt werden. Nach vier Jahren ist der qualifizierte Mietspiegel neu zu erstellen.


(3) Ist die Vorschrift des Absatzes 2 eingehalten, so wird vermutet, dass die im qualifizierten Mietspiegel bezeichneten Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben.


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PDF Dokumente zum Paragraphen

qualifizierter Mietspiegel gem. § 558d BGB - Grundeigentum-Verlag ...

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02.11.2016 - diesem Zeitpunkt üblicherweise gezahlten Mieten für verschiedene Wohnungstypen vergleichbarer Art, Grö- ße, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage, die soge- nannte „ortsübliche Vergleichsmiete“. Dieser Mietspiegel ist ein „qualifizierter Miet

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Kann ebenfalls zur Begründung des. Mieterhöhungsverlangens herangezogen werden, vgl. §. 558 II Nr. 1 BGB, und muss dem Mieter in jedem Fall mitgeteilt werden, vgl. § 558 III BGB. • Vermutung, dass die im qualifizierten Mietspiegel bezeichneten Entgelte d

Mietspiegel - Haus & Grund Dortmund

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den Anforderungen, die an einen qualifizierten Mietspiegel (§ 558d. Abs. 1 BGB) gestellt werden. Der qualifizierte Mietspiegel löst zwei wesentliche Rechtsfolgen aus: Enthält ein qualifizierter Mietspiegel Angaben zu einer bestimmten. Wohnung, deren Miet

Mietpreisspiegel 2017/2018 - Stadt Osnabrück

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Die §§ 558 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) er- laubt Mieterhöhungsverlangen begründet auf. • einem Mietspiegel (§§ 558c, 558d BGB),. • eine Auskunft aus einer Mietdatenbank (§. 558e BGB),. • ein mit Gründen versehenes Gutachten eines öffentlich bestell


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§ 558d BGB Qualifizierter Mietspiegel Bürgerliches Gesetzbuch

https://www.buzer.de/gesetz/6597/a92231.htm
(1) Ein qualifizierter Mietspiegel ist ein Mietspiegel, der nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt worden ist. (2) Der qualifizierte.

BGB § 558d Qualifizierter Mietspiegel - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_558d/
558d Qualifizierter Mietspiegel. (1) Ein qualifizierter Mietspiegel ist ein Mietspiegel, der nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt worden ist. (2

BGB § 558 d Abs. 1 und 3 Tatrichterliche Prüfung des Vorliegens - Haufe

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Gesetzestext (1) Ein qualifizierter Mietspiegel ist ein Mietspiegel, der nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt worden ist. (2) 1Der qualifizierte


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 2: Recht der Schuldverhältnisse › Abschnitt 8: Einzelne Schuldverhältnisse › Titel 5: Mietvertrag, Pachtvertrag › Untertitel 2: Mietverhältnisse über Wohnraum › Kapitel 2: Die Miete › Unterkapitel 2: Regelungen über die Miethöhe › § 558d

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 558d BGB
    § 558d Abs. 1 BGB oder § 558d Abs. I BGB
    § 558d Abs. 2 BGB oder § 558d Abs. II BGB
    § 558d Abs. 3 BGB oder § 558d Abs. III BGB

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