(1) Ein Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete, soweit die Übersicht von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter gemeinsam erstellt oder anerkannt worden ist.
(2) Mietspiegel können für das Gebiet einer Gemeinde oder mehrerer Gemeinden oder für Teile von Gemeinden erstellt werden.
(3) Mietspiegel sollen im Abstand von zwei Jahren der Marktentwicklung angepasst werden.
(4) Gemeinden sollen Mietspiegel erstellen, wenn hierfür ein Bedürfnis besteht und dies mit einem vertretbaren Aufwand möglich ist. Die Mietspiegel und ihre Änderungen sollen veröffentlicht werden.
(5) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Vorschriften über den näheren Inhalt und das Verfahren zur Aufstellung und Anpassung von Mietspiegeln zu erlassen.
Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.
https://eberswalde.de/fileadmin/bereich-eberswalde/global/Aktuelles/2016/12/Mie...
gemäß § 558c Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) für den nicht preisgebundenen Wohnraum in der Stadt Eberswalde gültig ab 21.12.2016, dem Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt für die Stadt Eberswalde (Jahrgang 24, Nr. 12). Der Mietspiegel der Stadt Eberswa
http://www.uni-stuttgart.de/nachhaltigerkonsum/de/Downloads/Oekologischer%20Mie...
Pläne ist zu erwarten, dass eine Kompromisslösung gefunden wird – diese könnte in der stärkeren Berücksichtigung des energetischen Zustands eines Hauses im Mietspiegel liegen. Derzeit bestimmt § 558c BGB: § 558c Mietspiegel. (1) Ein Mietspiegel ist eine
http://www.hausundgrund-aachen.de/fileadmin/aachen/media/pdfs/Mietspiegel_Aache...
1 Mietspiegel 2016 für das Stadtgebiet Aachen. Mietspiegel für das Stadtgebiet Aachen 2016. Mietspiegel gemäß § 558c Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) für nicht preisgebundene Wohnungen im Stadtgebiet Aachen. Gültigkeit vom 01.01.2016 bis 31.12.2016. Herausg
https://www.seelze.de/seelze-wAssets/docs/cityweb/1-1-stadtrecht/1.1.64.09.01.p...
Gemäß §§ 558 c und d Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) bieten Mietspiegel eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete. Für die Aufstellung der Mietspiegel sind die Städte und. Gemeinden zuständig. Die Festlegung und regelmäßige Überprüfung der Werte
http://www.aachen.de/bis/fo/1060Mietspiegel2015.pdf
gemäß § 558c Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) für nicht preisgebundene Wohnungen im Stadtgebiet Aachen. Gültigkeit vom 01.01.2015 bis 31.12.2015. Herausgeber: Gemeinschaftlich erarbeitet und vereinbart zwischen: Mieterschutzverein für Aachen und Umgegend e.
https://www.haufe.de/immobilien/verwalterpraxis/mietspiegel-1-der-einfache-miet...
Der Mietspiegel wird in § 558c Abs. 1 BGB wie folgt definiert: "Ein Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete, soweit die Übersicht von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter gemeinsam erstellt o
http://www.buzer.de/gesetz/6597/a92230.htm
(1) Ein Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete, soweit die Übersicht von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter gemeinsam erstellt oder anerkannt worden ist. (2) Mietspiegel.
http://www.mieter-ev.de/gesetze/558c.html
558c BGB Mietspiegel, Gesetzestext mit Erläuterung.
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_558c/
558c Mietspiegel. (1) Ein Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete, soweit die Übersicht von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter gemeinsam erstellt oder anerkannt worden ist. (2) Mietspiegel
http://www.mietrecht-hilfe.de/miete/mietspiegel.html
08.01.2016 - Das Gesetz differenziert zwischen dem einfachen Mietspiegel, der in § 558 c BGB geregelt ist und dem qualifizierten Mietspiegel gemäß § 558 d BGB. In beiden Fällen bedeutet der Begriff Mietspiegel, dass es sich dabei um eine Übersicht über d