§ 559b BGB, Geltendmachung der Erhöhung, Wirkung der Erhöhungserklärung
Paragraph 559b Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Die Mieterhöhung nach § 559 ist dem Mieter in Textform zu erklären. Die Erklärung ist nur wirksam, wenn in ihr die Erhöhung auf Grund der entstandenen Kosten berechnet und entsprechend den Voraussetzungen der §§ 559 und 559a erläutert wird. § 555c Absatz 3 gilt entsprechend.


(2) Der Mieter schuldet die erhöhte Miete mit Beginn des dritten Monats nach dem Zugang der Erklärung. Die Frist verlängert sich um sechs Monate, wenn

1.
der Vermieter dem Mieter die Modernisierungsmaßnahme nicht nach den Vorschriften des § 555c Absatz 1 und 3 bis 5 angekündigt hat oder
2.
die tatsächliche Mieterhöhung die angekündigte um mehr als 10 Prozent übersteigt.


(3) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.


Benachbarte Paragraphen


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Präsentationen zum Paragraphen

Workshop Gewerberaummietrecht

http://www.vdivbb.de/cms/upload/workshop2013/MietrechtsreformVDIV.ppt
Neu § 559b BGB - Fehler der Modernisierungsankündigung. Frist nach der die Mieterhöhung eintritt verlängert sich um 6 Monate, wenn. Modernisierungsankündigung nicht ordnungsgemäß erfolgt ist. die tatsächliche Mieterhöhung die angekündigte um mehr als 10


PDF Dokumente zum Paragraphen

und Einzeljahresabrechnung - Anwaltskanzlei Iris Kappler & Wolfgang ...

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31.01.2018 - 559, 559b BGB. Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen. Modernisierungsmaßnahmen sind bauliche Veränderungen,. 1. durch die in Bezug auf die Mietsache Endenergie nachhaltig eingespart wird (energetische Modernisierung),. 2. durch die nich

17/10485 - DIP21 - Deutscher Bundestag

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15.08.2012 - in Kapitel 1a in den §§ 555a bis 555f BGB neu geregelt. Die Vorschriften wer- den zugleich mit dem Mieterhöhungsrecht nach Modernisierung (§§ 559 bis. 559b BGB) abgestimmt. Größeres Gewicht erhält der neu geschaffene Tatbe- stand der „energe

Veröffentlichungen von Prof. Dr. Ulf P. Börstinghaus Stand 23 ...

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23.09.2017 - Schmidt-Futterer, Mietrecht, Herausgegeben von Hubert Blank, Verlag C. H. Beck. • 13. Aufl. 2017, Kommentierung von §§ 556d-556g, Vor § 557, §§ 557-559b BGB und § 561 BGB. • 12. Aufl. 2015, Kommentierung von §§ 556d-556g, Vor § 557, §§ 557-5

Haack Partnerschaftsgesellschaft mbB Mieterhöhung nach ...

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18.03.2016 - Berechnung der Mieterhöhung nach §559 Abs. 1 BGB. ▫. Berücksichtigungsfähige Kosten. ▫. Abzug Erhaltungsmaßnahmen. ▫. Aufteilung der Kosten nach Wohnungen. ▫. Abzug von Drittmitteln. ▫. Ausschluss der Härtegründe. ▫. Form und Frist der Miete

Unterkunft und Heizung SGB XII Berücksichtigung von ... - muenchen.de

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zu berechnen. Die Gesamtkosten und die Kosten der einzelnen Modernisierungs- maßnahmen sind aufzuführen (§ 559b BGB). Die in diesem Zusammenhang anfallen- den Kosten für Instandhaltungsmaßnahmen und erhaltenen Fördermittel sind in Ab- zug zu bringen (§ 5


Webseiten zum Paragraphen

559b BGB - Haufe

https://www.haufe.de/immobilien/verwalterpraxis/mietrechtsaenderungsgesetz-was-...
In § 559b Abs. 1 BGB ist bestimmt, dass die Erhöhungserklärung der Textform bedarf und begründet werden muss. Diese Regelung bleibt unverändert. Jedoch wird die bisherige Regelung um folgenden Satz ergänzt: § 555c Abs. 2 gilt entsprechend. In § 555c Abs.

Mieterhöhung bei Modernisierung nach § 559 BGB - Was Vermieter ...

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20.10.2012 - Wir haben umfassende Informationen zur Mieterhöhung nach § 559 BGB (Modernisierung) zusammengestellt. Alles was Vermieter bei einer Mieterhöhung beachten ... Monat nach Zustellung und Ankündigung der Mieterhöhung (§ 559 b Abs. 2 Satz 1 BGB).

BGB § 559b Geltendmachung der Erhöhung, Wirkung der ...

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_559b/
... 559 Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen · § 559a Anrechnung von Drittmitteln · § 559b Geltendmachung der Erhöhung, Wirkung der Erhöhungserklärung · § 560 Veränderungen von Betriebskosten · § 561 Sonderkündigungsrecht des Mieters nach Mieterhöh

§ 559b BGB Geltendmachung der Erhöhung, Wirkung der ... - Buzer.de

http://www.buzer.de/gesetz/6597/a92235.htm
(1) Die Mieterhöhung nach § 559 ist dem Mieter in Textform zu erklären. Die Erklärung ist nur wirksam, wenn in ihr die Erhöhung auf Grund der entstandenen Kosten berechnet und entsprechend den Voraussetzungen der §§ 559.

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https://www.juris.de/purl/gesetze/BGB_!_559b
Zu § 559b BGB gibt es zwei weitere Fassungen. § 559b BGB wird von mehr als 51 Entscheidungen zitiert. § 559b BGB wird von sechs Vorschriften des Bundes zitiert. § 559b BGB wird von drei landesrechtlichen Vorschriften zitiert. § 559b BGB wird von 15 Verwa


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 2: Recht der Schuldverhältnisse › Abschnitt 8: Einzelne Schuldverhältnisse › Titel 5: Mietvertrag, Pachtvertrag › Untertitel 2: Mietverhältnisse über Wohnraum › Kapitel 2: Die Miete › Unterkapitel 2: Regelungen über die Miethöhe › § 559b

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 559b BGB
    § 559b Abs. 1 BGB oder § 559b Abs. I BGB
    § 559b Abs. 2 BGB oder § 559b Abs. II BGB
    § 559b Abs. 3 BGB oder § 559b Abs. III BGB

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