(1) Der Vermieter hat für seine Forderungen aus dem Mietverhältnis ein Pfandrecht an den eingebrachten Sachen des Mieters. Es erstreckt sich nicht auf die Sachen, die der Pfändung nicht unterliegen.
(2) Für künftige Entschädigungsforderungen und für die Miete für eine spätere Zeit als das laufende und das folgende Mietjahr kann das Pfandrecht nicht geltend gemacht werden.
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http://www.uni-kiel.de/eastlaw/cgi-bin/cms/upload/Schramm/klausur3lsg.doc
Zu prüfen ist demgemäß, ob T von S die Herausgabe und Duldung der Verwertung des Pkw's zur Abgeltung der noch offene Mietforderungen gegen K verlangen kann gemäß §§ 562 b Abs. 2, 562 BGB. 1. Voraussetzung ist hierfür, dass zu Gunsten des T ein Pfandrecht
https://homepage.ruhr-uni-bochum.de/karsten.hake/SchuldR%20BT_Sachenrecht/Winte...
(„lex generalis“) („lex specialis“). • Hauptleistungspflichten, • Wohnraummietrecht, §§549-577a. §535 BGB - Vertragsschluss, §§550, 551 BGB. • Mängelhaftung d. Vermieters, - Sonderregeln, §§552-554 BGB. §§536-536d BGB - Miete/ Mieterhöhung, §§556-561. •
https://www.uni-potsdam.de/fileadmin01/projects/ls-bezzenberger/562-Schema.pdf
Das Vermieterpfandrecht: Recht des Vermieters zur Verwertung des Pfandes und zum Einbehalt des Erlöses. (§§ 562, 1228 ff. BGB). 1. Entstehung des Vermieterpfandrechts (§ 562) a) Mietvertrag über Grundstücke oder Räume b) Forderung des Vermieters aus dem
http://ids-verwaltung.de/download/C5fbe4e4fX125075b991eXY5306/Pfandrecht.pdf
1.3 Künftige Mietansprüche. Hinsichtlich künftiger Mietansprüche kann das Pfandrecht nur wegen der Miete für das laufende und das folgende Mietjahr geltend gemacht werden (§ 562 Abs. 2 BGB). 2 Der Pfandgegenstand. 2.1 Einbringen. Das Pfandrecht entsteht
https://wandtke.rewi.hu-berlin.de/doc/Examensklausurenkurs_WS2003_Loesung.pdf
Examensklausurenkurs – Wintersemester 2003/2004. Musterlösung Klausur 30./31. Januar 2004. 1. Teil: Vermieterpfandrecht gem. § 562 BGB. K hat seine Wohnung mit einem Mietvertrag gem. § 535 BGB von V gemietet. Somit steht dem V ein Vermieterpfandrecht (be
https://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02140600/Mitarbeiter/Materialien_Be...
Konversatorium zum Bürgerlichen Recht III WS 2014/2015. Fall 5 Lösungsskizze. 1. Fall 5. Lösungsskizze. Teil I: Vermieterpfandrecht des V gem. § 562 Abs. 1 BGB an den Bildern? Voraussetzungen: • Miete von Wohnraum. • Forderung aus dem Mietverhältnis. • „
http://www.niederle-media.de/Mietrecht-Download.pdf
wendbar erklärt - und zwar insbesondere die klausurrelevanten. Vorschriften über das Vermieterpfandrecht gem. §§ 562 ff. BGB und über „Kauf bricht nicht Miete“, § 566 BGB. A. Die Rechte des Mieters bei Mängeln der Wohnung - Ge- währleistungsrechte des Mi
https://www.haufe.de/immobilien/verwalterpraxis/vermieterpfandrecht-was-sie-dar...
Zusammenfassung Das Vermieterpfandrecht gibt es bei der Wohnraummiete (§ 562 BGB) und bei der Vermietung von Geschäftsraum (§§ 578, 562 BGB). Es bezieht sich auf die vom Mieter in die gemieteten Räumlichkeiten eingebrachten Sachen und sichert Forderungen
http://www.buzer.de/gesetz/6597/a92238.htm
(1) Der Vermieter hat für seine Forderungen aus dem Mietverhältnis ein Pfandrecht an den eingebrachten Sachen des Mieters. Es erstreckt sich nicht auf die Sachen, die der Pfändung nicht unterliegen. (2) Für künftige.
http://www.buzer.de/s1.htm?a=562-562d&ag=6597
1Das Pfandrecht des Vermieters erlischt mit der Entfernung der Sachen von dem Grundstück, außer wenn diese ohne Wissen oder unter Widerspruch des Vermieters erfolgt. 2Der Vermieter kann nicht widersprechen, wenn sie den gewöhnlichen Lebensverhältnissen e
https://bgb.kommentar.de/Buch-2/Abschnitt-8/Titel-5/Untertitel-2/Kapitel-3/Umfa...
562 Umfang des Vermieterpfandrechts. (1) Der Vermieter hat für seine Forderungen aus dem Mietverhältnis ein Pfandrecht an den eingebrachten Sachen des Mieters. Es erstreckt sich nicht auf die Sachen, die der Pfändung nicht unterliegen. (2) Für künftige E
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_562/
20.07.2017 - 562 Umfang des Vermieterpfandrechts. (1) 1Der Vermieter hat für seine Forderungen aus dem Mietverhältnis ein Pfandrecht an den eingebrachten Sachen des Mieters. 2Es erstreckt sich nicht auf die Sachen, die der Pfändung nicht unterliegen. (2)