(1) Der Vermieter darf die Entfernung der Sachen, die seinem Pfandrecht unterliegen, auch ohne Anrufen des Gerichts verhindern, soweit er berechtigt ist, der Entfernung zu widersprechen. Wenn der Mieter auszieht, darf der Vermieter diese Sachen in seinen Besitz nehmen.
(2) Sind die Sachen ohne Wissen oder unter Widerspruch des Vermieters entfernt worden, so kann er die Herausgabe zum Zwecke der Zurückschaffung auf das Grundstück und, wenn der Mieter ausgezogen ist, die Überlassung des Besitzes verlangen. Das Pfandrecht erlischt mit dem Ablauf eines Monats, nachdem der Vermieter von der Entfernung der Sachen Kenntnis erlangt hat, wenn er diesen Anspruch nicht vorher gerichtlich geltend gemacht hat.
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https://homepage.ruhr-uni-bochum.de/karsten.hake/SchuldR%20BT_Sachenrecht/Winte...
(„lex generalis“) („lex specialis“). • Hauptleistungspflichten, • Wohnraummietrecht, §§549-577a. §535 BGB - Vertragsschluss, §§550, 551 BGB. • Mängelhaftung d. Vermieters, - Sonderregeln, §§552-554 BGB. §§536-536d BGB - Miete/ Mieterhöhung, §§556-561. •
https://jura.urz.uni-heidelberg.de/mat/file_viewer.php?fid=2461
Nach § 578 II 1, I BGB sind die §§ 562 ff. BGB auch für Mietverhältnisse über. Räume anwendbar, die wie hier das V-Museum keine Wohnräume sind. 2. Voraussetzungen des § 562b II BGB a) Entstehung eines Vermieterpfandrechts an den Gemälden nach § 562 BGB u
https://www.rewi.europa-uni.de/de/lehrstuhl/br/arbeitsrecht/Lehre/Wintersemeste...
I. Vermieterpfandrecht, § 562 BGB, durch das erstmalige Einbringen des. DVD-Players in die Mietwohnung. •zu diesem Zeitpunkt war S mit der Mietzinszahlung bereits im Rückstand. ➢ Bestehen einer Forderung aus dem Mietverhältnis. •eine der Pfändung nicht u
https://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02140600/Mitarbeiter/Materialien_Be...
Konversatorium zum Bürgerlichen Recht III WS 2014/2015. Fall 5 Lösungsskizze. 1. Fall 5. Lösungsskizze. Teil I: Vermieterpfandrecht des V gem. § 562 Abs. 1 BGB an den Bildern? Voraussetzungen: • Miete von Wohnraum. • Forderung aus dem Mietverhältnis. • „
http://www.fhr.nrw.de/infos/publikationen/fachbeitraege/archiv/mietrecht/EV_im_...
Einstweilige Verfügung, § 935 ZPO: Streitgegenstand: „eingebrachte Sachen“, die dem Vermieterpfandrecht unterliegen. Verfügungsanspruch: Vermieterpfandrecht,. Herausgabeanspruch, Anspruch auf. Besitzüberlassung, § 562b Abs.2 S.1 BGB. Verfügungsgrund: Gef
http://www.examinatorium.jura.uni-muenchen.de/kursuebersicht/mobiliarsachenr/st...
08.12.2017 - Beschränkt dingliches Recht = Gewährung nur bestimmter Teilrechte an einer Sache (hier: Recht eine Sache zu verwerten). • Verschiedene Arten der Pfandrechte: • Vertragspfandrecht, §§ 1204 ff. BGB. • Gesetzliche Pfandrechte, § 1257 BGB. • Hin
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Gesetzestext (1) 1Der Vermieter darf die Entfernung der Sachen, die seinem Pfandrecht unterliegen, auch ohne Anrufen des Gerichts verhindern, soweit er berechtigt ist, der Entfernung zu widersprechen. 2Wenn der Mieter auszieht, darf der Vermieter diese S
http://www.mieter-ev.de/gesetze/562b.html
562b BGB Selbsthilferecht, Herausgabeanspruch, Gesetzestext mit Erläuterung.
https://www.gevestor.de/details/selbsthilferecht-des-vermieters-was-darunter-zu...
10.12.2011 - Das Gesetz billigt Ihnen daher in § 562b BGB ein Selbsthilferecht zu. Das Selbsthilferecht soll Ihnen als Vermieter ermöglichen, die Wegschaffung von Pfandgegenständen vom Grundstück ohne Ihr Wissen oder gegen Ihren Willen zu verhindern. Der
http://www.iww.de/ve/archiv/forderungssicherung-vermieterpfandrecht-richtig-gel...
01.04.2006 - Kraft Gesetzes steht Vermietern (§ 562 BGB) und Verpächtern (§ 592 BGB) ein Pfandrecht an den eingebrachten Sachen des Mieters/Pächters zu (s.u., S. 59). Bei der Pacht erstreckt sich das Pfandrecht zudem auch auf die Früchte der Pachtsache.
https://www.juracademy.de/schuldrecht-bt2/vermieterpfandrecht.html
Die Entfernung erfolgte ohne Wissen des Vermieters (§ 562a S. 1 Fall 1) oder der Vermieter hat der Entfernung berechtigterweise (§ 562a S. 2) widersprochen (§ 562b Abs. 1 S. 1 Fall 2). Der Ausnahmetatbestand des § 562a S. 2 bezieht sich nach herrschender