(1) Soweit der Mieter der Mieterhöhung zustimmt, schuldet er die erhöhte Miete mit Beginn des dritten Kalendermonats nach dem Zugang des Erhöhungsverlangens.
(2) Soweit der Mieter der Mieterhöhung nicht bis zum Ablauf des zweiten Kalendermonats nach dem Zugang des Verlangens zustimmt, kann der Vermieter auf Erteilung der Zustimmung klagen. Die Klage muss innerhalb von drei weiteren Monaten erhoben werden.
(3) Ist der Klage ein Erhöhungsverlangen vorausgegangen, das den Anforderungen des § 558a nicht entspricht, so kann es der Vermieter im Rechtsstreit nachholen oder die Mängel des Erhöhungsverlangens beheben. Dem Mieter steht auch in diesem Fall die Zustimmungsfrist nach Absatz 2 Satz 1 zu.
(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
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http://www.vhw.de/fileadmin/user_upload/11_dokumente/kommentierungen/Kommentier...
25.09.2013 - Einen nicht alltäglichen Sachverhalt hat der BGH mit Urteil vom 25. September 20131 ent- schieden. Erwähnenswert ist die Entscheidung dennoch, weil sie den Zusammenhang von der verschiedenen Fristen der §§ 558b Abs. 1 und 561 Abs. 1 BGB für
http://www.rechtsanwalt-spoeth.de/media/BGH%20Entscheidungen%20PDF/VIII%20ZR%20...
20.01.2010 - nein. BGHR: ja. BGB § 558 Abs. 1 Satz 2, § 558b Abs. 3. Bei Erhöhung einer Brutto- oder Teilinklusivmiete kann der Vermieter die erforderli- chen Angaben zu den in der Miete enthaltenen Betriebskosten im Prozess über die. Mieterhöhung nachho
http://www.beck-shop.de/fachbuch/leseprobe/Herrlein-Richtig-9783406655319_28082...
die Klagefrist des § 558b Abs. 2 BGB anwendbar. i) Nachbesserung von Mieterhöhungsverlangen. (§ 558b Abs. 3 BGB). Wenn das Miterhöhungsverlangen nicht den gesetzlichen Anforde- rungen des § 558a BGB (Form und Begründung der Mieterhöhung) entspricht, so k
http://www.beck-shop.de/fachbuch/leseprobe/Gramlich-Mietrecht-9783406673054_110...
558 Abs.5 BGB) sind nachvollziehbar darzulegen (BGH NJW-RR. 2004, 947). Die Erhöhung wird zu dem sich nach § 558b BGB ergeben- den Zeitpunkt wirksam, auch wenn der Vermieter keinen oder einen frü- heren Termin angibt. Gibt er einen späteren Termin an, is
https://www.berlin.de/gerichte/kammergericht/presse/landgericht_berlin_aktenzei...
14.09.2016 - BGB. So käme es zu abwegigen Ergebnissen, wenn das Widerrufsrecht noch nach Ablauf der Klagefrist von § 558b Abs. 2 BGB bestehen würde bzw. in Fällen wie vorliegend, in denen der Erhöhungsbetrag mehrfach gezahlt wurde und somit eine doppelte
https://www.mietrecht-reform.de/praxistipps-mietrecht/die-mieterhoehung-bis-zur...
Stimmt der Mieter zu, schuldet er die Miete gem. § 558b Abs. 1 BGB mit Beginn des dritten auf den Zugang des Mieterhöhungsverlangens folgenden Monats. Kündigt er, verbleibt es bei der bisherigen Miete. Verweigert er die Zustimmung, so kann ihn der Vermie
http://www.iww.de/mk/archiv/wohnraummiete-mieterhoehung-nach-558-bgb-so-umgehen...
01.01.2005 - Soweit der Mieter einer Mieterhöhung nach § 558 BGB nicht bis zum Ablauf des zweiten Kalendermonats nach dem Zugang des Erhöhungsverlangens zustimmt, kann der Vermieter auf Zustimmung klagen. Diese Klage ist nach § 558b Abs. 2 S. 2 BGB (früh
http://www.buzer.de/gesetz/6597/a92229.htm
(1) Soweit der Mieter der Mieterhöhung zustimmt, schuldet er die erhöhte Miete mit Beginn des dritten Kalendermonats nach dem Zugang des Erhöhungsverlangens. (2) Soweit der Mieter der Mieterhöhung nicht bis zum Ablauf des zweiten.
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Unabhängig von der Formfreiheit der Zustimmung nach § 558b hat der Vermieter jedoch einen Anspruch auf schriftliche Zustimmung. Das ist vor allem vor dem Hintergrund der Regelung des § 550 zu sehen, der die Gefahr in sich birgt, ohne Einhaltung der Form
https://www.haufe.de/immobilien/wohnungswirtschaft/wohnungswirtschaftliche-urte...
BGH, Urteil vom 25.9.2013, VIII ZR 280/12 1. Der Vermieter ist nicht gehindert, eine Mieterhöhung erst mit Wirkung zu einem späteren als dem in § 558b Abs. 1 BGB bestimmten Zeitraum geltend zu machen (Bestätigung von BGH, Urteil vom 8. Juni 2011, VIII ZR