(1) Die Miete ist zu Beginn, spätestens bis zum dritten Werktag der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten, nach denen sie bemessen ist.
(2) Der Mieter kann entgegen einer vertraglichen Bestimmung gegen eine Mietforderung mit einer Forderung auf Grund der §§ 536a, 539 oder aus ungerechtfertigter Bereicherung wegen zu viel gezahlter Miete aufrechnen oder wegen einer solchen Forderung ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, wenn er seine Absicht dem Vermieter mindestens einen Monat vor der Fälligkeit der Miete in Textform angezeigt hat. Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
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http://www.vnwi.de/Portals/0/pdf/07-02-2009-Koelner-Verwalterforum-Vortrag-Luet...
Fortgeltung der Zahlungspflicht, § 537 BGB. 4. Vereinbarungen zum. Zahlungsbeginn. Mietzahlung = Gegenleistung = Übergabe. Vermietung vom Reißbrett; Anspruch auf Übernahme. Bezugsfertigkeit = Abnahmefähigkeit = frei von wesentlichen Mängeln; Fertigstellu
http://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02130200/_temp_/ATT00047.docx
17.07.2010 - 556b Abs. 1 S. 1 BGB spätestens am dritten Werktag, hier andere Vereinbarung der Parteien, die zu Gunsten des Mieters vom Gesetz abweicht ohne den Vermieter unangemessen oder gar in sittenwidriger Weise zu benachteiligen und ist daher wirksa
http://www.kanzlei-am-steinmarkt.de/files/Newsletter/2016/07-2016_Zahlungsverzu...
Rechnung, § 286 Abs. 3 BGB. Beim Zahlungsverzug des Mieters ist regelmäßig § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB einschlägig, da die. Leistungszeit bereits nach dem Gesetz (§ 556b Abs. 1 BGB) bzw. im Mietvertrag bestimmt ist. Der Mieter kommt nur dann in Verzug, wenn d
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07.01.2015 - In eigentlich allen Mietverträgen wird die Vereinbarung getroffen, wonach die Miete spätestens bis zum dritten Werktag an den Vermieter zu bezahlen ist. Damit wird die gesetzliche Regelung des §. 556b BGB wieder gegeben. Unter Miete wird die
https://www.jrr-berlin.de/wp-content/uploads/2015/07/K%C3%BCndigungsrecht-Novel...
Vorschlag für Änderung der §§ 536, 556 b, 543, 569 und 573 BGB. § 536 Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln. (1) Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre. Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder
http://www.zjs-online.com/dat/artikel/2010_5_383.pdf
25.09.2010 - Abs. 1 BGB oder entsprechenden Vertragsklauseln ein- zuhalten hat, ist der Sonnabend nicht als Werktag mitzu- zählen (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 27. April 2005 –. VIII ZR 206/04, NJW 2005, 2154). (Amtlicher Leitsatz). BGB § 556b Abs. 1. B
http://www.netzwerk-mieten-wohnen.de/sites/default/files/20160906%20Novellierun...
05.09.2016 - Vorschlag Änderung der §§ 536, 543, 556 b, 569, 573, 573 d, 574, 574 a BGB. §§ 272, 308 a ZPO. § 536 Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln. (1) Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/kinneschachbieber-bg...
1 Allgemeines Rz. 1 § 556b Abs. 1 verlagert abweichend von § 551 a. F. den Zeitpunkt der Fälligkeit der Miete für Wohnraum auf den Beginn der Mietzeit, spätestens auf den dritten Werktag der vereinbarten Zeitabschnitte. Die Fälligkeit tritt erst mit Abla
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_556b/
20.07.2017 - 556b Fälligkeit der Miete, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht. (1) Die Miete ist zu Beginn, spätestens bis zum dritten Werktag der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten, nach denen sie bemessen ist. (2) 1Der Mieter kann entgegen einer
https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/aufrechnung-zurueckbehaltungsrecht/
12.07.2017 - beachte zur Aufrechnung gemäß § 556 b Abs. 2 BGB: Der Mieter kann entgegen einer vertraglichen Bestimmung gegen eine Mietforderung mit einer Forderung auf Grund der §§ 536a, 539 BGB oder aus ungerechtfertigter Bereicherung wegen zu viel geza
https://www.mieterverein-im-internet.de/gesetze/BGB/556b.html
556b Fälligkeit der Miete, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht. (1) Die Miete ist zu Beginn, spätestens bis zum dritten Werktag der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten, nach denen sie bemessen ist. (2) Der Mieter kann entgegen einer vertraglichen
https://gesetze-in-app.de/BGB/556b
BGH, URTEIL vom 2.6.2010, Az. VIII ZR 129/09 BGB § 556b Abs. 1 Bei der Berechnung der Zahlungsfrist von drei Werktagen, die ein vorleistungspflichtiger Mieter nach § 556b Abs. 1 BGB oder entsprechenden Vertragsklauseln einzuhalten hat, ist der Sonnabend