§ 555f BGB, Vereinbarungen über Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen
Paragraph 555f Bürgerliches Gesetzbuch

Die Vertragsparteien können nach Abschluss des Mietvertrags aus Anlass von Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen Vereinbarungen treffen, insbesondere über die

1.
zeitliche und technische Durchführung der Maßnahmen,
2.
Gewährleistungsrechte und Aufwendungsersatzansprüche des Mieters,
3.
künftige Höhe der Miete.


Benachbarte Paragraphen


Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.


PDF Dokumente zum Paragraphen

Mustervereinbarung über ... - Haus & Grund Bonn

https://www.haus-und-grund-bonn.de/images/Berichte/PDF/Mustervereinbarung_%C3%B...
Davon profitieren alle Beteiligten, ebenso wie von der möglichst kurzen Modernisie- rungsphase und den wirtschaftlichen Vorteilen. Die Modernisierung führt zu einer Steige- rung des Wohnwerts und einer Senkung der Heizkosten. Als Rechtsgrundlage für dies

Mieterhöhungen stressfrei gestalten - EBZ

https://www.e-b-z.de/produktinfos/2502-mieterhoehungen-stressfrei-gestalten-mod...
Vorteile der Modernisierungsvereinbarung nach §555f BGB gegenüber der herkömmlichen Mieterhöhung. Vorteile der Modernisierungsvereinbarung bei gewerblichen Immobilien, Instandsetzungsmodernisierungen, Luxussanierungen und subventionierten Sanierungen. Vo

Modernisierung - Mieterhöhung - Interessenverband Mieterschutz e.V.

http://www.iv-mieterschutz.de/fileadmin/user_upload/Downloads/Musterformulare20...
In den §§ 555 a bis 555 f BGB finden sich Definitionen und Regelungen über. Erhaltungsmaß-nahmen, Modernisierungsmaßnahmen, Ankündigungs- und. Duldungspflichten sowie das Sonderkündigungsrecht des Mieters und. Vereinbarungen der Vertragsparteien über Erh

Modernisierungsvereinbarung

https://sc9fb58716270cd79.jimcontent.com/download/version/1418200444/module/587...
Gemäß § 555f BGB können die Vertragsparteien nach Abschluss des Mietvertrags aus. Anlass von Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen Vereinbarung treffen, insbesondere über die. - zeitliche und technische Durchführung der Maßnahmen,. - Gewährleistungsr

Haack Partnerschaftsgesellschaft mbB Mieterhöhung nach ...

https://www.hausverwalter.de/download/CY70a7feb1X15399965199XY2232/Verwalterfor...
18.03.2016 - ... Dauer und Qualität der. Maßnahmen, Mieterhöhung, Hinweis auf Härtegründe. §555d BGB, Duldung von Modernisierungsmaßnahmen,. Härteeinwand und Ausschlussfrist für Härteeinwände. §555e BGB, Sonderkündigung des Mieters nach. Ankündigung. §55


Webseiten zum Paragraphen

Modernisierung (Miete) / 5 Vereinbarungen über Erhaltungs- und ...

https://www.haufe.de/immobilien/verwalterpraxis/modernisierung-miete-5-vereinba...
In § 555f BGB ist geregelt: Die Vertragsparteien können nach Abschluss des Mietvertrags aus Anlass von Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen Vereinbarungen treffen, insbesondere über die zeitliche und technische Durchführung der Maßnahmen, Gewährleis

Kommentierung zu § 555f BGB –Vereinbarungen über Erhaltungs ...

https://bgb.kommentar.de/Buch-2/Abschnitt-8/Titel-5/Untertitel-2/Kapitel-1a/Ver...
555f Vereinbarungen über Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen. Die Vertragsparteien können nach Abschluss des Mietvertrags aus Anlass von Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen Vereinbarungen treffen, insbesondere über die. 1. zeitliche und techn

§ 555f BGB, Vereinbarungen über Erhaltungs- oder ... - Steuernetz

https://www.steuernetz.de/gesetze/bgb/555f
(1) Die Vertragsparteien können nach Abschluss des Mietvertrags aus Anlass von Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen Vereinbarungen treffen, insbesondere über die. 1. zeitliche und technische Durchführung der Maßnahmen,. 2. Gewährleistungsrechte und

AnwaltOnline Mietrecht >> Gesetze >> Bürgerliches Gesetzbuch (BGB ...

https://www.anwaltonline.com/gesetze/bgb-neu/555f.html
555f Vereinbarungen über Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen. Die Vertragsparteien können nach Abschluss des Mietvertrags aus Anlass von Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen Vereinbarungen treffen, insbesondere über die. 1. zeitliche und techn

§ 555f BGB Vereinbarungen über Erhaltungs- oder ... - Buzer.de

https://www.buzer.de/gesetz/6597/a180746.htm
Die Vertragsparteien können nach Abschluss des Mietvertrags aus Anlass von Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen Vereinbarungen treffen, insbesondere über die 1. zeitliche und technische Durchführung der Maßnahmen, 2.


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 2: Recht der Schuldverhältnisse › Abschnitt 8: Einzelne Schuldverhältnisse › Titel 5: Mietvertrag, Pachtvertrag › Untertitel 2: Mietverhältnisse über Wohnraum › Kapitel 1: Allgemeine Vorschriften › § 555f

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 555f BGB
    § 555f Abs. 1 BGB oder § 555f Abs. I BGB

  • Werbung