(1) Hat der Mieter die Betriebskosten für Wärme oder Warmwasser zu tragen und stellt der Vermieter die Versorgung von der Eigenversorgung auf die eigenständig gewerbliche Lieferung durch einen Wärmelieferanten (Wärmelieferung) um, so hat der Mieter die Kosten der Wärmelieferung als Betriebskosten zu tragen, wenn
(2) Der Vermieter hat die Umstellung spätestens drei Monate zuvor in Textform anzukündigen (Umstellungsankündigung).
(3) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates Vorschriften für Wärmelieferverträge, die bei einer Umstellung nach Absatz 1 geschlossen werden, sowie für die Anforderungen nach den Absätzen 1 und 2 zu erlassen. Hierbei sind die Belange von Vermietern, Mietern und Wärmelieferanten angemessen zu berücksichtigen.
(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
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http://www.vdivbb.de/cms/upload/verwalterforum2013/4613_Forum2013_Gerhard.ppt
Wärmeservicelösungen für die WEG und Mietbestand gemäß Mietrechtsänderung nach 556c BGB. Peter Gerhardt, Techem Energy Services GmbH, Eschborn Berlin, November 2013. Techem Wärmservice – schon gewusst? 60 Jahre Partner der Wohnungswirtschaft; 20 Jahre Er
https://www.deneff.org/fileadmin/downloads/Factsheet_RegEntwurf_MietRendG_556c....
25.07.2012 - DENEFF-Factsheet zu § 556c BGB (neu). Mietrechtsänderungsgesetz (MietRÄndG). A. Kosten der Wärmelieferung als Betriebskosten. (§ 556c BGB). Energiedienstleistungen wie Contracting-Lösungen können die technische Realisierung und Finanzierung
http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/17/118/1711894.pdf
12.12.2012 - (BGB) vor. Insbesondere soll ein neuer Tatbestand der „energetischen Moder- nisierung“ geschaffen werden. Energetische Modernisierungen sollen für ..... 556c. Kosten der Wärmelieferung als Betriebskosten,. Verordnungsermächtigung. (1) Hat de
http://www.richterverband-sh.de/stelln/2013/07-2013-SH-Richterverband.pdf
Durch die neue Regelung der Umstellung auf Wärmelieferung § 556c BGB weicht der Gesetzgeber von der gegenwärtigen, durch die Rechtsprechung des BGH ge- prägten Rechtslage in zwei wesentlichen Punkten ab, nämlich durch die Erfordernis- se. • einer Kostenn
https://www.zvei.org/fileadmin/user_upload/Verband/Fachverbaende/ESCO_Forum/Das...
Energieerzeugung, sondern auch auf dem Markt für Energiedienstleistungen zu verspüren. In der Wohnungswirtschaft betrifft dies vor allem die gebäudenahen. Energiedienstleistungen wie Contracting und Energiemanagement. Durch die. Neufassung des Mietrechts
http://old.bba-campus.de/fileadmin/user_upload/Programme/Seminare/2016/Technik/...
typischen Contractingvertrages. ▫ Transparenz der Preisgestaltung. ▫ Ausschreibung der Wärmelieferung. ▫ Umlagefähigkeit der Wärmeliefer- kosten auf die Mieter. ▫ Umstellung auf Contracting nach neuem Recht: § 556c BGB. ▫ Haftungsrisiken für Eigentümer u
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556c BGB. (1) Hat der Mieter die Betriebskosten für Wärme oder Warmwasser zu tragen und stellt der Vermieter die Versorgung von der Eigenversorgung auf die eigenständig gewerbliche Lieferung durch einen Wärmelieferanten (Wärmelieferung) um, so hat der Mi
https://www.haufe.de/immobilien/verwalterpraxis/mietrechtsaenderungsgesetz-was-...
3 Umstellung von der Zentralheizung auf Fernwärme und Wärmecontracting (§ 556c BGB). Mietrechtsänderungsgesetz –... / 3 Umstellung von der Zentralheizung auf Fernwärme und Wärmecontracting (. Die Umstellung von der Zentralheizung auf Fernwärme oder Wärme
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11.03.2013 - ... Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht · § 556c Kosten der Wärmelieferung als Betriebskosten, Verordnungsermächtigung · § 556d Zulässige Miethöhe bei Mietbeginn; Verordnungsermächtigung · § 556e Berücksichtigung der Vormiete oder einer
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29.03.2013 - Wie berichtet gibt es künftig im Mietrecht eine neue Vorschrift, nämlich den § 556c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Sie regelt, unter welchen Bedingungen der Vermieter die Wärmekosten weiterhin als Betriebskosten auf seine Mieter umlege
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06.02.2014 - Der § 556 c BGB und die zugehörige Wärmelieferverordnung ermöglichen es Vermietern ab dem 1. Juli 2013 erstmals Contractingverträge auch für Bestandsmietverhältnisse abzuschließen. Die Contracting-Branche und Wohnungswirtschaft hatten sich e