(1) Wird ein Mietvertrag über Wohnraum abgeschlossen, der in einem durch Rechtsverordnung nach Absatz 2 bestimmten Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt liegt, so darf die Miete zu Beginn des Mietverhältnisses die ortsübliche Vergleichsmiete (§ 558 Absatz 2) höchstens um 10 Prozent übersteigen.
(2) Die Landesregierungen werden ermächtigt, Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten durch Rechtsverordnung für die Dauer von höchstens fünf Jahren zu bestimmen. Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten liegen vor, wenn die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen in einer Gemeinde oder einem Teil der Gemeinde zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn
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http://www.berliner-mieterverein.de/uploads/2015/01/pm1503-anlage1.pdf
14.01.2015 - Wohnraum in einem Studenten- oder Jugendwohnheim. Es ist zu befürchten, dass § 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB zur Um- gehung der „Mietpreisbremse“ missbraucht wird. 21. [§ 556 d Abs. 1 Satz 1 BGB]. § 556d. Zulässige Miethöhe bei Mietbeginn;. Verordnun
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2014/0401-0500/447-14(B).pdf?__...
07.11.2014 - Der Bundesrat hat in seiner 927. Sitzung am 7. November 2014 beschlossen, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes wie folgt Stel- lung zu nehmen: 1. Zu Artikel 1 Nummer 3 (§ 556d Absatz 2 Satz 3 BGB). In Artikel 1 Nu
https://www.bundestag.de/blob/343656/88bef4d4241f79cf4bba299bd8af1fff/boersting...
Alternativ. § 556d Abs.2 BGB-E. (2) Die Landesregierungen werden ermächtigt, Gebiete mit angespannten. Wohnungsmärkten in denen ein qualifizierter Mietspiegel gemäß § 558d gilt durch Rechtsverordnung für die Dauer von höchstens fünf Jahren zu bestimmen.
http://www.kanzlei-am-steinmarkt.de/files/Newsletter/2015/05-2015_Mietrechtsnov...
Die so genannte „Mietpreisbremse“ ist in einem neuen Unterkapitel 1 a „Vereinbarungen über die Miethöhe bei Mietbeginn in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten“ in den dort neu geregelten §§ 556d – 556g BGB sowie in den §§ 557a Abs. 4, 557b Abs. 4 BG
https://www.verband-wohneigentum.de/bv-neckar-odenwald/downloadmime/206461/Entw...
Entwurf der Rechtsverordnung. 1. Rechtsverordnung zu § 556d Abs. 2 BGB. Verordnung der Landesregierung zur Bestimmung der Gebiete mit Be- grenzung der Miethöhe bei Mietbeginn (Mietpreisbremsenverordnung. Baden-Württemberg). Aufgrund des § 556d Abs. 2 des
http://bgb.kommentar.de/Buch-2/Abschnitt-8/Titel-5/Untertitel-2/Kapitel-2/Unter...
556d Zulässige Miethöhe bei Mietbeginn; Verordnungsermächtigung. (1) Wird ein Mietvertrag über Wohnraum abgeschlossen, der in einem durch Rechtsverordnung nach Absatz 2 bestimmten Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt liegt, so darf die Miete zu Be
https://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/mietpreisbremse/die-neuen-vorschrift...
27.04.2015 - Die Mietpreisbremse ist in neuen sowie geänderten Vorschriften im BGB verankert. Nachfolgend ist der Gesetzestext im Wortlaut aufgeführt. § 556d (neu eingefügt). Zulässige Miethöhe bei Mietbeginn; Verordnungsermächtigung. (1) Wird ein Mietve
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 556d – Zulässige Miethöhe bei Mietbeginn; Verordnungsermächtigung. Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 556d – Zulässige Miethöhe bei. (1) Wird ein Mietvertrag über Wohnraum abgeschlossen, der in e
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_556d/
Untertitel 2: Mietverhältnisse über Wohnraum. Kapitel 2: Die Miete. Unterkapitel 1a: Vereinbarungen über die Miethöhe bei Mietbeginn in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten [1]. § 556d Zulässige Miethöhe bei Mietbeginn; Verordnungsermächtigung [2].
https://www.wand-sachverstaendige.de/2017/09/22/verstoesst-%C2%A7-556d-bgb-gege...
22.09.2017 - LG Berlin Beschluss vom 14.09.2017 67 S 149/17. Die Kammer ist davon überzeugt, dass § 556d BGB gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstößt. Grundgesetz Art. 3(1) „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ “ … Der durch Art. 3 Abs. 1 GG verbürgte allge