Das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz werden ermächtigt, durch gemeinsame Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates Leitlinien zu den Kriterien und Methoden der Kreditwürdigkeitsprüfung bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen nach den §§ 505a und 505b Absatz 2 bis 4 festzulegen. Durch die Rechtsverordnung können insbesondere Leitlinien festgelegt werden
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http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Gesetze/2017-08-17-e...
17.08.2017 - Verbraucherdarlehensverträgen festzulegen. B. Lösung. Gestützt auf die Verordnungsermächtigungen in § 505e BGB und § 18a Absatz 10a KWG soll eine gemeinsame Rechtsverordnung des Bundesministeriums der Finanzen und des. Bundesministeriums der
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/114/1811420.pdf
08.03.2017 - 4. Zu Artikel 1 Nummer 5 (§ 18a Absatz 10a KWG). Artikel 6 Nummer 3 (§ 505e BGB). Der Bundesrat bittet, die Ermächtigung des Bundesministeriums der Finanzen und des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz zum Erlass einer gemeins
http://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Bibliothek/Gesetzesmate...
12.02.2015 - Die Bereichsausnahme in § 505e BGB-E sollte auf Versicherer als von der BaFin unter dem VAG beaufsichtigte Unternehmen erweitert und ei- ne Solvency II-konforme Regelung zur Kreditwürdigkeitsprüfung im VAG gefunden werden. 3. Ausgestaltung d
https://www.uni-marburg.de/fb01/lehrstuehle/zivilrecht/omlor/aktuelles/news/ste...
02.03.2017 - werden, um eine Richtlinienkonformität zu gewährleisten. 3. Die Initiative des Bundesrats und der Bundesregierung zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei der Kreditwürdigkeitsprüfung ist zu begrüßen. Jedoch sollte § 505e BGB-E um einen zwe
http://www.infodienst-schuldnerberatung.de/wp-content/uploads/AG-SBV_BMJV-Ref-E...
19.02.2015 - Individualrechtliche Sanktionen bei Verstoß gegen die Prüfung der Kredit- würdigkeit – analog dem § 505d BGB-E - sind somit dem Grunde nach ausgeschlossen. Die AG SBV fordert die ersatzlose Streichung des § 505e BGB-E. •. Einführung eines Sa
https://www.buzer.de/gesetz/6597/a206086.htm
Das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz werden ermächtigt, durch gemeinsame Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates Leitlinien zu den Kriterien und Methoden der.
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_505e/
Kapitel 2: Besondere Vorschriften für Verbraucherdarlehensverträge [2]. § 505e Verordnungsermächtigung [3]. 1Das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz werden ermächtigt, durch gemeinsame Rechtsveror
http://www.rebiblion.de/docid/bgb_p505e_20170606
Das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz werden ermächtigt, durch gemeinsame Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates Leitlinien zu den Kriterien und Methoden der Kreditwürdigkeitsprüfung b
https://bankinghub.de/banking/steuerung/klarstellungen-umsetzung-wohnimmobilien...
27.06.2017 - Vgl. BankingHub-Artikel „Die Wohnimmobilienkreditrichtlinie muss kein Schreckensszenario sein“ https://bankinghub.de/banking/steuerung/wohnimmobilienkreditrichtlinie-muss-kein-schreckensszenario-sein. Vgl. Neuer § 505e BGB – Verordnungsermäc
https://www.zdh.de/fachbereiche/wirtschaft-energie-umwelt/finanzierung/wohnimmo...
30.03.2017 - ... ohne Zustimmung des Bundesrates "Leitlinien zu den Kriterien und Methoden der Kreditwürdigkeitsprüfung bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen" festzulegen. Ergänzt wird diese Verordnungsermächtigung durch den neuen § 505e BGB, wona