(1) Ist ein Verbraucherdarlehen in der Weise gewährt, dass der Darlehensgeber in einem Vertragsverhältnis über ein laufendes Konto dem Darlehensnehmer das Recht einräumt, sein Konto in bestimmter Höhe zu überziehen (Überziehungsmöglichkeit), hat der Darlehensgeber den Darlehensnehmer in regelmäßigen Zeitabständen über die Angaben zu unterrichten, die sich aus Artikel 247 § 16 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche ergeben. Ein Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung aus § 502 ist ausgeschlossen. § 493 Abs. 3 ist nur bei einer Erhöhung des Sollzinssatzes anzuwenden und gilt entsprechend bei einer Erhöhung der vereinbarten sonstigen Kosten. § 499 Abs. 1 ist nicht anzuwenden.
(2) Ist in einer Überziehungsmöglichkeit in Form des Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrags vereinbart, dass nach der Auszahlung die Laufzeit höchstens drei Monate beträgt oder der Darlehensgeber kündigen kann, ohne eine Frist einzuhalten, sind § 491a Abs. 3, die §§ 495, 499 Abs. 2 und § 500 Abs. 1 Satz 2 nicht anzuwenden. § 492 Abs. 1 ist nicht anzuwenden, wenn außer den Sollzinsen keine weiteren laufenden Kosten vereinbart sind, die Sollzinsen nicht in kürzeren Zeiträumen als drei Monaten fällig werden und der Darlehensgeber dem Darlehensnehmer den Vertragsinhalt spätestens unverzüglich nach Vertragsabschluss auf einem dauerhaften Datenträger mitteilt.
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Regelungen der §§ 491, 504, 505 BGB. § 491 Verbraucherdarlehensvertrag. (1) Die Vorschriften dieses Kapitels gelten für entgeltliche Darlehensverträge zwischen einem Unternehmer als Darlehensgeber und einem Verbraucher als Darlehensnehmer. (Verbraucherda
http://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Bibliothek/Gesetzesmate...
I.) Zum Grundanliegen des Entwurfs. Der Gesetzentwurf stellt klar, dass die Einfügung eines neuen § 504a BGB weitge- hend nicht europarechtlichen Vorgaben geschuldet ist, sondern auf Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag beruht. Hintergrund ist die Er
https://www.bundestag.de/blob/330520/9f298fcc317d24ff5fab12e3d4e110aa/dean-mart...
24.09.2014 - Während 5 504 BGB die eingeräumte Überziehungsmöglichkeit („in bestimmter Höhe zu überziehen“) bzw. die. Vereinbarung eines Dispositionskredites vor Inanspruchnahme des Kredites regelt, wird in 5 505 BGB die stillschweigend akzeptierte Überz
http://www.dnoti.de/gutachten/pdf/9363c379-5094-447a-910b-6d377a43eeb1/11272.pdf
Dokumentnummer: 11272 letzte Aktualisierung: 12.09.2002. BGB §§ 472, 463 n. F. (§§ 504, 513 BGB a. F.) Vorkaufsrecht bei Verkauf an einen von mehreren Vorkaufsberechtigten. I. Sachverhalt. Ein mit einem Erbbaurecht belastetes Grundstück wurde an einen vo
http://www.dnoti.de/gutachten/pdf/360392cc-b56c-4328-a253-ee6ad1263005/mitberec...
17.01.2001 - BGB §§ 504 ff., 513, 1094 ff. Mitberechtigung mehrerer Vorkaufsberechtiger im Innenverhältnis. Zur Frage nach der Mitberechtigung mehrerer Vorkaufsberechtigter im Innenverhältnis: In dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt ist an einem Grund
https://www.buzer.de/gesetz/6597/a197439.htm
(1) Der Darlehensgeber hat dem Darlehensnehmer eine Beratung gemäß Absatz 2 anzubieten, wenn der Darlehensnehmer eine ihm eingeräumte Überziehungsmöglichkeit ununterbrochen über einen Zeitraum von sechs Monaten und.
http://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=501-504
Soweit der Darlehensnehmer seine Verbindlichkeiten vorzeitig erfüllt oder die Restschuld vor der vereinbarten Zeit durch Kündigung fällig wird, vermindern sich die Gesamtkosten (§ 6 Abs. 3 der Preisangabenverordnung) um die Zinsen und sonstigen laufzeita
https://bgb.kommentar.de/Buch-2/Abschnitt-8/Titel-3/Untertitel-1/Kapitel-2/Eing...
504 Eingeräumte Überziehungsmöglichkeit. (1) Ist ein Verbraucherdarlehen in der Weise gewährt, dass der Darlehensgeber in einem Vertragsverhältnis über ein laufendes Konto dem Darlehensnehmer das Recht einräumt, sein Konto in bestimmter Höhe zu überziehe
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
(1) 1Ist ein Verbraucherdarlehen in der Weise gewährt, dass der Darlehensgeber in einem Vertragsverhältnis über ein laufendes Konto dem Darlehensnehmer das Recht einräumt, sein Konto in bestimmter Höhe zu überziehen (Überziehungsmöglichkeit), hat der Dar
http://www.doelle-web.de/coaching/wiso/bgb/501-504.html
502 Erforderliche Angaben, Rechtsfolgen von Formmängeln bei Teilzahlungsgeschäften. (1) 1Die vom Verbraucher zu unter- zeichnende Vertragserklärung muss bei Teilzahlungsgeschäften angeben. den Barzahlungspreis,; den Teilzahlungspreis (Gesamtbetrag von An