(1) Bei einem Ratenlieferungsvertrag, der weder im Fernabsatz noch außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen wird, beginnt die Widerrufsfrist nicht, bevor der Unternehmer den Verbraucher gemäß Artikel 246 Absatz 3 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche über sein Widerrufsrecht unterrichtet hat.
(2) § 356 Absatz 1 gilt entsprechend. Das Widerrufsrecht erlischt spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach dem in § 355 Absatz 2 Satz 2 genannten Zeitpunkt.
Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.
http://www.dr-schulte.de/images/artikel_dokumente/vortrag_umsetzung_der_VRRL.pp...
355 BGB: Widerrufsrecht; § 356 - § 356c BGB: Ausübung des Widerrufsrechts; § 357 - § 357c BGB: Rechtsfolgen des Widerrufs; § 358 - § 360 BGB: Widerruf bei verbundenen und zusammenhängenden Verträgen; § 361 BGB: allgemeine abschließende Regelungen. § 355
https://www.meyer-pritzl.jura.uni-kiel.de/de/ver/21072014%20-%20Neunundzwanzigs...
21.07.2014 - Verbraucherschützende Widerrufsrechte im BGB. Zweck: Verbraucher soll ... Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge (AGV, § 312b BGB); Fernabsatzgeschäfte (§ 312c BGB). Bei besonderen ... 356 bis 356c enthalten Sonderregelungen für
http://www.infopoint-europa.de/assets/Uploads/Beitraege-Rechtsreferendare/Franc...
fehlender oder unrichtiger Belehrung auch weiterhin. Dies sehen die Richtlinie zum. Fernabsatz bei Finanzdienstleistungen und die Verbraucherkredit-Richtlinie zwingend vor. Davon abgesehen erlischt das Widerrufsrecht nach §§ 356 Abs. 3 S. 2, 356a Abs. 3
http://www.jura.uni-bielefeld.de/institute/anwaltsinstitut/vortraege/Vortragsar...
Ergänzung der Grundnorm aus § 355 BGB auf zwei Stufen: • Vorschriften zu den einzelnen Widerrufsrechten: – §§ 356 bis 356c BGB. • Vorschriften zu den Rechtsfolgen: – §§ 357 bis 357c BGB. • Jeweils §§-Kette, z.B.: §§ 495, 355, 356b, 357a. BGB für das Verb
https://moodle2.uni-potsdam.de/pluginfile.php/699144/course/overviewfiles/Thema...
6: Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen im Allgemeinen (§§ 355, 361 BGB). 7: Kaufvertrag (§§ 323 Abs. 2, 433 bis 480 BGB). 8: Teilzeit-Wohnrechteverträge (§§ 481 bis 487, 356a, 357b, 360 BGB). 9: Verbraucherdarlehen und Ratenlieferung (§§ 491 bis 512,
https://verlag.jura-intensiv.de/media/pdf/RA-06-14_ZivR_VerbRi.pdf
13.06.2014 - Die Darstellung des § 356c BGB n.F. entfällt für den Ratenlieferungs- vertrag aus den beim Teilzeitwohrechte-Vertrag genannten Gründen. IV. Rechtsfolgen des Widerrufs gem. §§ 357 ff. BGB n.F.. Der Verweis auf das Rücktrittsrecht gem. § 346 B
https://www.repetitorium-hemmer.de/rep_pdf/2__10526_Rueckabwicklung_eines_Vertr...
(„AvG-Vertrag“), 312b BGB bb) oder Fernabsatzvertrag, 312c BGB cc) kein Ausschluss nach § 312g II BGB c) Kein Erlöschen des Widerrufsrechts gem. § 356 IV, V BGB. 3. Wirksame Erklärung des Widerrufs. 4. Einhaltung der Widerrufsfrist, §§ 355 II, 356-356c B
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Gesetzestext (1) Bei einem Ratenlieferungsvertrag, der weder im Fernabsatz noch außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen wird, beginnt die Widerrufsfrist nicht, bevor der Unternehmer den Verbraucher gemäß Artikel 246 Absatz 3 des Einführungsgesetzes z
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_356c/
356c Widerrufsrecht bei Ratenlieferungsverträgen [4]. (1) Bei einem Ratenlieferungsvertrag, der weder im Fernabsatz noch außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen wird, beginnt die Widerrufsfrist nicht, bevor der Unternehmer den Verbraucher gemäß Artik
https://www.noerr.com/de/newsroom/News/agb-rechtliche-zul%C3%A4ssigkeit-von-lau...
17.06.2015 - ... BGB) sowie der Widerruf des Franchisevertrags infolge einer vermeintlich fehlerhaften Widerrufsbelehrung gemäß §§ 510 Abs. 1 S. 1 Nr. 3, 512 BGB in Verbindung mit 355 BGB (wobei die mit einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung einhergehende
https://www.vis.bayern.de/recht/handel/vertragsarten/ratenlieferungsvertrag.htm
Solche Verträge bedürfen, wenn sie mit einem Verbraucher geschlossen werden, zum einen der Schriftform und zum anderen wird dem Verbraucher ein Widerrufsrecht nach § 356c BGB eingeräumt. Das bedeutet, für das Bestehen eines Widerrufsrechts bedarf es kein
https://www.vis.bayern.de/recht/grundlagen/vertraege_allgemein/widerruf.htm
BGB geregelt. Darüber hinaus wird für bestimmte Vertragsarten ein Widerrufsrecht eingeräumt. Darunter fallen. Teilzeit-Wohnrechteverträge, Verträge über ein langfristiges Urlaubsprodukt, Vermittlungsverträge, Tauschsystemverträge, Verbraucherdarlehensver