Ist der Rücktritt gegen Zahlung eines Reugeldes vorbehalten, so ist der Rücktritt unwirksam, wenn das Reugeld nicht vor oder bei der Erklärung entrichtet wird und der andere Teil aus diesem Grunde die Erklärung unverzüglich zurückweist. Die Erklärung ist jedoch wirksam, wenn das Reugeld unverzüglich nach der Zurückweisung entrichtet wird.
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http://www.uni-koeln.de/jur-fak/instanwr/02_ss/02_ss_sem/philippbrennecke.doc
Eine deutliche Vereinfachung ergibt sich auch dadurch, daß mit der Einführung der grundsätzlichen Wertersatzpflicht des § 346 II BGB die bisherigen §§ 350 -353 BGB a.F. gestrichen wurden. Damit wird den zahlreichen Streitigkeiten wegen diesen Normen ein
http://www.raspoelgen.de/OLGKoeln2Wx23912.doc
Auflage 2010, § 353 Rn. 15; jeweils mit weiteren Nachweisen). b). In der Sache hat das Rechtsmittel keinen Erfolg. Entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers ist der erteilte Alleinerbschein unrichtig, so dass dieser gem. § 2361 BGB einzuziehen war. D
https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/BRZIPR/urt/bgbat/bgbat30.pdf
31.07.2003 - Juli 2003 - III ZR 353/02, NJW 2003, 3270. Leitsatz: Eine Willenserklärung geht der GmbH auch dann zu, wenn das Schriftstück in ein privates Postfach ihres Geschäftsführers gelegt wird. Wesentliche Aussagen: Nach § 130 Abs. 1 Satz 1 BGB wird
https://www.esv.info/download/katalog/inhvzch/9783503165506.pdf
... II BGB aufgehoben, neu § 352 III FamFG. – § 2356 III BGB gestrichen. – § 2357 BGB aufgehoben, neu § 352a FamFG. – § 2358 I BGB ersatzlos aufgehoben; vgl. § 26 FamFG. – § 2358 II BGB jetzt in § 352d FamFG geregelt. – § 2359 BGB aufgehoben, nun in § 35
https://www.jura.uni-bonn.de/fileadmin/Fachbereich_Rechtswissenschaft/Einrichtu...
AGL: § 353 HGB (sog. Fälligkeitszinsen) a) beiderseitiges Handelsgeschäft (§ 343 HGB). Zu prüfen: beide Vertragsparteien = Kaufleute i.S.v. §§ 1 ff. HGB. Rechtsanwalt (–) gemäß § 1 HGB. Aber gemäß § 13 III GmbHG b) Höhe: hier § 352 HGB (5 %), nicht § 246
http://www.kanzlei-stritter.de/media/files_privat_und_zivil/UN-Kaufrecht_-_Verg...
CISG. •. Schadensersatz daneben möglich. •. Konkretisierung des. Interessenwegfalls. •. Einschränkung oder ausdrückliches Rücktrittsrechts, insbesondere bei Teilleistungen. Zinsen. •. Fälligkeitszinsen 5%; §§ 353, 352 HGB. •. Verzugszinsen 8% über Basis;
http://www.uni-goettingen.de/de/version+am+ii+14/20.08.2012/408518.html
b) Außersoziologischer Kompetenzbereich. Studierende haben ein zulässiges fachexternes Modulpaket in einem der nachfolgenden. Studiengebiete (außersoziologische Kompetenzbereiche) im Umfang von wenigstens 38. C nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen erf
http://www.rechtslexikon.net/d/reugeld/reugeld.htm
(Reuegeld) (§ 353 BGB) ist die vereinbarte Geldleistung, von deren Entrichtung die Wirksamkeit eines vertraglich vorbehaltenen Rücktritts abhängig gemacht sein kann. Der Rücktritt ist dann unwirksam, wenn das R. nicht vor oder bei der Erklärung entrichte
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Ist der Rücktritt gegen Zahlung eines Reugelds vorbehalten, so ist der Rücktritt unwirksam, wenn das Reugeld nicht vor oder bei der Erklärung entrichtet wird und der andere Teil aus diesem Grunde die Erklärung unverzüglich zurückweist. Die Erklärung ist
https://www.rechtswoerterbuch.de/gesetze/bgb/353/
353 BGB - § 353 Rücktritt gegen Reugeld Ist der Rücktritt gegen Zahlung eines Reugeldes vorbehalten, so ist der Rücktritt unwirksam, wenn das Reugeld nicht vor oder bei der Erklärung entrichtet wird und der.
http://www.kleingewerbe.info/vertragsrecht/ruecktritt.html
30.05.2009 - Ansprüche des Verkäufers wegen der entgangenen Nutzung der Kaufsache sind ausgeschlossen. Siehe auch: § 353 BGB - Rücktritt gegen Reugeld. Oder vereinfacht: Rücktrittsrecht des Käufers. Der Käufer hat das Recht, innerhalb von 14 Tagen nach Ü
https://openjur.de/u/352856.html
24.06.2010 - Eine Aufhebung des Einziehungsbeschlusses kommt hierbei nicht in Betracht, weil diese zur Folge hätte, dass der ursprünglich eingezogene Erbschein wieder zurückgegeben werden müsste, was wegen der Gutglaubensfunktionen (§§ 2365 ff BGB) nicht