§ 353 BGB, Rücktritt gegen Reugeld
Paragraph 353 Bürgerliches Gesetzbuch

Ist der Rücktritt gegen Zahlung eines Reugeldes vorbehalten, so ist der Rücktritt unwirksam, wenn das Reugeld nicht vor oder bei der Erklärung entrichtet wird und der andere Teil aus diesem Grunde die Erklärung unverzüglich zurückweist. Die Erklärung ist jedoch wirksam, wenn das Reugeld unverzüglich nach der Zurückweisung entrichtet wird.


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Thema 3: Rücktritt

http://www.uni-koeln.de/jur-fak/instanwr/02_ss/02_ss_sem/philippbrennecke.doc
Eine deutliche Vereinfachung ergibt sich auch dadurch, daß mit der Einführung der grundsätzlichen Wertersatzpflicht des § 346 II BGB die bisherigen §§ 350 -353 BGB a.F. gestrichen wurden. Damit wird den zahlreichen Streitigkeiten wegen diesen Normen ein

Beschluss des OLG Köln vom 4.10.2012 - 2 Wx 239/12 - Rechtsanwalt ...

http://www.raspoelgen.de/OLGKoeln2Wx23912.doc
Auflage 2010, § 353 Rn. 15; jeweils mit weiteren Nachweisen). b). In der Sache hat das Rechtsmittel keinen Erfolg. Entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers ist der erteilte Alleinerbschein unrichtig, so dass dieser gem. § 2361 BGB einzuziehen war. D


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BGH, Beschl. v. 31. Juli 2003 - III ZR 353/02, NJW 2003 ... - Uni Trier

https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/BRZIPR/urt/bgbat/bgbat30.pdf
31.07.2003 - Juli 2003 - III ZR 353/02, NJW 2003, 3270. Leitsatz: Eine Willenserklärung geht der GmbH auch dann zu, wenn das Schriftstück in ein privates Postfach ihres Geschäftsführers gelegt wird. Wesentliche Aussagen: Nach § 130 Abs. 1 Satz 1 BGB wird

Erbschein – Erbscheinsverfahren ... - Erich Schmidt Verlag

https://www.esv.info/download/katalog/inhvzch/9783503165506.pdf
... II BGB aufgehoben, neu § 352 III FamFG. – § 2356 III BGB gestrichen. – § 2357 BGB aufgehoben, neu § 352a FamFG. – § 2358 I BGB ersatzlos aufgehoben; vgl. § 26 FamFG. – § 2358 II BGB jetzt in § 352d FamFG geregelt. – § 2359 BGB aufgehoben, nun in § 35

Handelsrecht Fälle 1-4 gelöst-3 - jura | Uni Bonn - Universität Bonn

https://www.jura.uni-bonn.de/fileadmin/Fachbereich_Rechtswissenschaft/Einrichtu...
AGL: § 353 HGB (sog. Fälligkeitszinsen) a) beiderseitiges Handelsgeschäft (§ 343 HGB). Zu prüfen: beide Vertragsparteien = Kaufleute i.S.v. §§ 1 ff. HGB. Rechtsanwalt (–) gemäß § 1 HGB. Aber gemäß § 13 III GmbHG b) Höhe: hier § 352 HGB (5 %), nicht § 246

UN-Kaufrecht - Vergleich mit BGB & HGB

http://www.kanzlei-stritter.de/media/files_privat_und_zivil/UN-Kaufrecht_-_Verg...
CISG. •. Schadensersatz daneben möglich. •. Konkretisierung des. Interessenwegfalls. •. Einschränkung oder ausdrückliches Rücktrittsrechts, insbesondere bei Teilleistungen. Zinsen. •. Fälligkeitszinsen 5%; §§ 353, 352 HGB. •. Verzugszinsen 8% über Basis;

Version AM II 14/20.08.2012 - Universität Göttingen

http://www.uni-goettingen.de/de/version+am+ii+14/20.08.2012/408518.html
b) Außersoziologischer Kompetenzbereich. Studierende haben ein zulässiges fachexternes Modulpaket in einem der nachfolgenden. Studiengebiete (außersoziologische Kompetenzbereiche) im Umfang von wenigstens 38. C nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen erf


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Reugeld - Rechtslexikon

http://www.rechtslexikon.net/d/reugeld/reugeld.htm
(Reuegeld) (§ 353 BGB) ist die vereinbarte Geldleistung, von deren Entrichtung die Wirksamkeit eines vertraglich vorbehaltenen Rücktritts abhängig gemacht sein kann. Der Rücktritt ist dann unwirksam, wenn das R. nicht vor oder bei der Erklärung entrichte

Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 353 – Rücktritt ...

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Ist der Rücktritt gegen Zahlung eines Reugelds vorbehalten, so ist der Rücktritt unwirksam, wenn das Reugeld nicht vor oder bei der Erklärung entrichtet wird und der andere Teil aus diesem Grunde die Erklärung unverzüglich zurückweist. Die Erklärung ist

§ 353 BGB - Rücktritt gegen Reugeld - Rechtswörterbuch

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353 BGB - § 353 Rücktritt gegen Reugeld Ist der Rücktritt gegen Zahlung eines Reugeldes vorbehalten, so ist der Rücktritt unwirksam, wenn das Reugeld nicht vor oder bei der Erklärung entrichtet wird und der.

Rücktritt vom Vertrag / Kaufvertrag (gesetzliches Rücktrittsrecht)

http://www.kleingewerbe.info/vertragsrecht/ruecktritt.html
30.05.2009 - Ansprüche des Verkäufers wegen der entgangenen Nutzung der Kaufsache sind ausgeschlossen. Siehe auch: § 353 BGB - Rücktritt gegen Reugeld. Oder vereinfacht: Rücktrittsrecht des Käufers. Der Käufer hat das Recht, innerhalb von 14 Tagen nach Ü

OLG Stuttgart, Beschluss vom 24. Juni 2010 - Az. 8 W 241/10 - openJur

https://openjur.de/u/352856.html
24.06.2010 - Eine Aufhebung des Einziehungsbeschlusses kommt hierbei nicht in Betracht, weil diese zur Folge hätte, dass der ursprünglich eingezogene Erbschein wieder zurückgegeben werden müsste, was wegen der Gutglaubensfunktionen (§§ 2365 ff BGB) nicht


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 2: Recht der Schuldverhältnisse › Abschnitt 3: Schuldverhältnisse aus Verträgen › Titel 5: Rücktritt; Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen › Untertitel 1: Rücktritt › § 353

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 353 BGB
    § 353 Abs. 1 BGB oder § 353 Abs. I BGB

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