Sind bei einem Vertrag auf der einen oder der anderen Seite mehrere beteiligt, so kann das Rücktrittsrecht nur von allen und gegen alle ausgeübt werden. Erlischt das Rücktrittsrecht für einen der Berechtigten, so erlischt es auch für die übrigen.
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http://www.verfahrensrecht.jura.uni-koeln.de/fileadmin/sites/instverf/materiali...
2361 BGB, § 351 FamFG: Einziehung oder Kraftloserklärung eines Erbscheins. Das Verfahren ist von Amts wegen einzuleiten, wenn das Nachlassgericht Kenntnis von der Unrichtigkeit eines Erbscheins erhält. Der durch den Erbschein gefährdete wirkliche Erbe ka
http://ruessmann.jura.uni-sb.de/bvr2006/download/Mehrheit.pdf
Rücktrittsrecht nur von allen Gläubigern gemeinsam ausgeübt werden kann. (§ 351 BGB). Weiterhin steht dem Schuldner beim gegenseitigen Vertrag die. Einrede des nicht erfüllten Vertrages wegen der gesamten Gegenleistung der. Gläubiger zu (§ 320 Abs. 1 S.
https://www.uni-potsdam.de/fileadmin01/projects/ls-bezzenberger/GbR-Anspr%C3%BC...
analog. •. Grds. individualvertragliche Vereinbarung mit dem Gläubiger erforderlich, formularmäßige. Vereinbarung in AGB verstößt gegen § 307 BGB (BGHZ 146, 351). •. Ausnahmen: Formularmäßiger Haftungsausschluss bei geschlossenen Immobilienfonds ver- stö
http://www.rechtsanwalt-spoeth.de/media/BGH%20Wohnraummietrecht%20VIII%20Senat%...
26.08.2012 - imr-online: Aufsatz - IMR 2012, 351 http://www.imr-online.de/IBRNavigator/dokumentanzeige.php?zg=10&nlrm=0-cfcd2&HTTP_DocType=Aufsatz&DokumentID=342[26.08.2012 18:31:43] c) Einmalzahlungen. 6 Beim Verzug mit einer Einmalzahlung ist § 543 Abs
https://www.jura.uni-tuebingen.de/professoren_und_dozenten/schiemann/veranstalt...
aufbringen könnte, sind die Möbel nicht zu luxuriös. F könnte jedoch den Kaufvertrag mit V möglicherweise widerrufen. Die Möglichkeit dazu könnte sich hier aus §§ 506 Abs. 1, 2 (n. F.), 495 Abs. 1 BGB ergeben. Nach §§ 357, 351 S. 1 BGB müssten jedoch M u
https://www.stader-law.de/files/stader_content/bankrecht/Widerruf%20Darlehen/Ur...
11.10.2016 - BGB § 357 Abs. 1 Satz 1 (Fassung bis zum 12. Juni 2014), § 351 Satz 1, § 139. BGB-InfoV § 14 Abs. 1 und 3 (Fassung bis zum 10. Juni 2010). BGB-InfoV Anlage 2 (zu § 14 Abs. 1 und 3) (Fassung bis zum 7. Dezember 2004) a) Schließen mehrere Verb
https://www.buzer.de/gesetz/6597/a92014.htm
Sind bei einem Vertrag auf der einen oder der anderen Seite mehrere beteiligt, so kann das Rücktrittsrecht nur von allen und gegen alle ausgeübt werden. Erlischt das Rücktrittsrecht für einen der Berechtigten, so erlischt es auch.
https://openjur.de/g/bgb/351.html
351 Unteilbarkeit des Rücktrittsrechts →. Sind bei einem Vertrag auf der einen oder der anderen Seite mehrere beteiligt, so kann das Rücktrittsrecht nur von allen und gegen alle ausgeübt werden. Erlischt das Rücktrittsrecht für einen der Berechtigten, so
https://gesetze-in-app.de/BGB/351
BGH, URTEIL vom 4.0.1978, Az. VII ZR 175/75 4 a) Es kann schon zweifelhaft sein, ob die von der Rechtsprechung zu § 351 BGB für den Ausschluß der Wandlung entwickelten Grundsätze (vgl. BGH NJW 1958, 1773; I960, 2331; 1972, 155; Urteil vom 5. April 1955 -
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Gesetzestext 1Sind bei einem Vertrag auf der einen oder der anderen Seite mehrere beteiligt, so kann das Rücktrittsrecht nur von allen und gegen alle ausgeübt werden. 2Erlischt das Rücktrittsrecht für einen der Berechtigten, so erlischt es auch für die ü
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Teilen. Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium. Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 351 – Unt ... / C. Spezialvorschriften. Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Spezialvorschriften. Rz. 3. Speziell bestimmt wird die Einheitlichkeit ander