§ 349 BGB, Erklärung des Rücktritts
Paragraph 349 Bürgerliches Gesetzbuch

Der Rücktritt erfolgt durch Erklärung gegenüber dem anderen Teil.


Benachbarte Paragraphen


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Präsentationen zum Paragraphen

Zivilrecht IIIc: Vertragliche Schuldverhältnisse - jura.uni-frankfurt.de

https://www.jura.uni-frankfurt.de/70047692/Folien_Hausarbeit_Schuldrecht_AT_AC....
Absolutes Fixgeschäft nicht vom relativen abgegrenzt; § 111 BGB im Rahmen des § 349 BGB nicht erkannt; Deckungskauf nicht erkannt. Hier war alles vertretbar, sofern gut argumentiert wurde. 2. Cordes, BGB AT. Komplex 1: Ansprüche bezüglich der Brötchen. K


PDF Dokumente zum Paragraphen

Rücktritt

https://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02140600/Mitarbeiter/Materialien_Be...
Kein Ausschluss nach § 323 VI BGB (Ausschluss, wenn überwiegende. Verantwortlichkeit des Gläubigers bzw. wenn Annahmeverzug und kein. Vertretenmüssen des Schuldners). II. Rücktrittserklärung, § 349 BGB. III. Keine Unwirksamkeit des Rücktritts, § 218 BGB.

Fall 03 Lösung

http://www.jura.uni-muenchen.de/fakultaet/lehrstuehle/lorenz/lehrveranstaltunge...
a) Rücktrittserklärung, § 349 BGB. R hat lediglich die Zahlungsaufforderung zerrissen und weiter nichts unternommen. Auch wenn man darin die Erklärung eines Rücktritts sehen wollte, so ist diese jedoch nicht gegenüber B abgebeben worden und dieser zugega

GUTACHTEN Dokumentnummer: 11360 letzte Aktualisierung: 7.9 ...

http://www.dnoti.de/gutachten/pdf/0aa1983c-f65b-42b1-922a-6a1a92f991de/11360.pdf
07.09.2004 - BGB §§ 130, 349; BNotO § 14; BeurkG § 17. Richtiger Adressat der Rücktrittserklärung - Übermittlung der Rücktrittserklärung durch den Notar; Pflichten des Notars. I. Sachverhalt. In einem notariellen Grundstückskaufvertrag hat sich der Käufe

Der Rücktritt des Gläubigers vom Vertrag (§§ 323 ff., 346 ff. BGB) 1 ...

https://www.uni-potsdam.de/fileadmin01/projects/ls-bezzenberger/323-346-Schema....
323-346-Schema T. Bezzenberger 2007. Der Rücktritt des Gläubigers vom Vertrag. (§§ 323 ff., 346 ff. BGB). 1. Rücktrittserklärung (§ 349 BGB) a) dem Vertragspartner gegenüber abgegeben b) Zugang c) Auslegung. 2. Rücktrittsgrund a) Vertraglicher Rücktritts

ACHTUNG: Vor Veröffentlichung Kommentare ausblenden - Engert

http://engert.uni-mannheim.de/ionas/Jura/engert/L%C3%B6sung%20Probeklausur%20vo...
Rücktritt a) Rücktrittsrecht, § 323 I BGB. (1) Gegenseitiger Vertrag (+). (2) Schlechtleistung, § 323 I F. 2 BGB (+). (3) Fristsetzung. E hat keine Frist gesetzt. Aber entbehrlich nach § 323 II Nr. 1 BGB (a.A. mit guter Begr. vertretbar) b) Rücktrittserk


Webseiten zum Paragraphen

§ 349 BGB Erklärung des Rücktritts Bürgerliches Gesetzbuch - Buzer.de

https://www.buzer.de/gesetz/6597/a92012.htm
Der Rücktritt erfolgt durch Erklärung gegenüber dem anderen Teil.

§ 349 BGB - Erklärung des Rücktritts - openJur

https://openjur.de/g/bgb/349.html
Der Rücktritt erfolgt durch Erklärung gegenüber dem anderen Teil. ...

§ 349 BGB, Erklärung des Rücktritts - Steuernetz

https://www.steuernetz.de/gesetze/bgb/349
349 BGB, Erklärung des Rücktritts. Home · Gesetze · BGB - Bürgerliches Gesetzbuch; § 349 BGB, Erklärung des Rücktritts. Titel 5 – Rücktritt; Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen → Untertitel 1 – Rücktritt. Der Rücktritt erfolgt durch Erklärung gegenüb

jura-basic (Rücktritt (Erklärung)) - Grundwissen

http://www.jura-basic.de/aufruf.php?file=1&art=6&find=t_283
Übersicht. Der Rücktritt erfolgt durch Erklärung gegenüber dem anderen Teil (§ 349 BGB) und bedarf keiner Form. Es ist zu untescheiden zwischen. der Rücktrittserklärung und. dem Rücktritt. Die Rücktrittserklärung ist eine empfangsbedürftige Willenserklär

Rechtsfolgen des Rücktritts nach § 346 BGB - Jura Individuell

http://www.juraindividuell.de/artikel/die-rechtsfolgen-des-ruecktritts-nach-346...
28.01.2018 - Beim Rücktrittsrecht handelt es sich um ein Gestaltungsrecht, d.h. der Rücktritt muss durch eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung von dem zum Rücktritt Berechtigten, gemäß § 349 I BGB gegenüber dem Vertragspartner, erklärt wer


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 2: Recht der Schuldverhältnisse › Abschnitt 3: Schuldverhältnisse aus Verträgen › Titel 5: Rücktritt; Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen › Untertitel 1: Rücktritt › § 349

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 349 BGB
    § 349 Abs. 1 BGB oder § 349 Abs. I BGB

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