(1) Der Unternehmer kann dem Verbraucher die Möglichkeit einräumen, das Muster-Widerrufsformular nach Anlage 2 zu Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche oder eine andere eindeutige Widerrufserklärung auf der Webseite des Unternehmers auszufüllen und zu übermitteln. Macht der Verbraucher von dieser Möglichkeit Gebrauch, muss der Unternehmer dem Verbraucher den Zugang des Widerrufs unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger bestätigen.
(2) Die Widerrufsfrist beginnt
(3) Die Widerrufsfrist beginnt nicht, bevor der Unternehmer den Verbraucher entsprechend den Anforderungen des Artikels 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 oder des Artikels 246b § 2 Absatz 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche unterrichtet hat. Das Widerrufsrecht erlischt spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach dem in Absatz 2 oder § 355 Absatz 2 Satz 2 genannten Zeitpunkt. Satz 2 ist auf Verträge über Finanzdienstleistungen nicht anwendbar.
(4) Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen auch dann, wenn der Unternehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer verliert. Bei einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag muss die Zustimmung des Verbrauchers auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt werden. Bei einem Vertrag über die Erbringung von Finanzdienstleistungen erlischt das Widerrufsrecht abweichend von Satz 1, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vollständig erfüllt ist, bevor der Verbraucher sein Widerrufsrecht ausübt.
(5) Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten auch dann, wenn der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrags begonnen hat, nachdem der Verbraucher
Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.
http://res-media.net/fileadmin/Dateien/ebooks/eBook_Widerrufsrecht_2014.pdf
13.06.2014 - Unternehmer keinen Einfluss hat. In §§ 355, 356 BGB n.F. sind die Einzelheiten der Ausübung des Widerrufsrechts geregelt. 2. Das Rückgaberecht fällt weg. Das bisher in § 356 BGB geregelte Rückgaberecht des Verbrauchers, welches der Händler a
https://www.haendlerbund.de/de/downloads/widerrufsrecht-verkauf-von-digitalen-i...
13.06.2014 - 356 Abs.2 Nr.2 BGB n.F. mit Vertragsschluss. Beachten Sie: Werden digitale Inhalte auf einem körperlichen Datenträger wie einer CD oder einer DVD bereitgestellt, wird dies als regulärer Warenverkauf betrachtet. Die Widerrufsfrist beginnt als
https://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02140600/Mitarbeiter/Materialien_Be...
Kein Ausschluss des Widerrufsrechts nach § 312g Abs. 2, 3 BGB. III. Widerrufserklärung, § 355 Abs. 1 BGB. IV. Widerrufsfrist, § 355 Abs. 2 S. 1 BGB. - 14 Tage, § 355 Abs. 1, 2 S. 1 BGB. - Beginn grds. mit Vertragsschluss, Abs. 2 S. 2. - Beachte § 356 Abs
https://www.cib.de/fileadmin/media/deutsch/agb/regelung_widerrufsrecht.pdf
Regelung gemäß § 356 Abs. 5 BGB n.F.: Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Lieferung von nicht auf einem körperlichen. Datenträger befindlichen digitalen Inhalten auch dann, wenn der Unternehmer mit der Ausführung des. Vertrags begonnen
http://www.alfred-dahm.de/muster-wrb-dahm.pdf
Gemäß § 356 Abs. 1 BGB (n.F.) stellen wir Ihnen ein Muster-Widerrufsformular zur. Verfügung, welches Sie auf der Webseite unseres Unternehmens ausfüllen können und uns übermitteln können. Selbstverständlich können Sie dieses Formular auch gesondert und e
http://www.buzer.de/gesetz/6597/a92020.htm
(1) Der Unternehmer kann dem Verbraucher die Möglichkeit einräumen, das Muster-Widerrufsformular nach Anlage 2 zu Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche oder eine andere.
http://bau-blawg.de/widerrufsrecht-jetzt-auch-bei-maklervertraegen/
31.07.2014 - Makler und andere Dienstleister sollten ihr Augenmerk auf § 356 Abs. 4 BGB legen. Danach erlischt das Widerrufsrecht,. wenn die Dienstleistung vollständig erbracht ist,; der Verbraucher dem Beginn der Ausführung ausdrücklich zugestimmt hat,;
http://deutschervertragsdienst.de/informationen/widerrufsrecht2014
13.06.2014 - Gemäß § 356 Abs. 4 Satz 1 BGB gilt für Dienstleistungen, dass das Widerrufsrecht vorzeitig erlöscht, wenn der Unternehmer die Dienstleistungen vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem die
http://www.bgb.kommentar.de/Buch-2/Abschnitt-3/Titel-5/Untertitel-2/Widerrufsre...
356 Widerrufsrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen. (1) Der Unternehmer kann dem Verbraucher die Möglichkeit einräumen, das Muster-Widerrufsformular nach Anlage 2 zu Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Numme
https://www.rechtsrat.ws/gesetze/bgb/0346.htm
01.01.2002 - Gesetze im Volltext mit ausführlichen Übersichten und Anmerkungen: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), §§ 355ff (Widerrufs- und Rückgaberecht bei Verbraucherverträgen)