§ 355 BGB, Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
Paragraph 355 Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so sind der Verbraucher und der Unternehmer an ihre auf den Abschluss des Vertrags gerichteten Willenserklärungen nicht mehr gebunden, wenn der Verbraucher seine Willenserklärung fristgerecht widerrufen hat. Der Widerruf erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Unternehmer. Aus der Erklärung muss der Entschluss des Verbrauchers zum Widerruf des Vertrags eindeutig hervorgehen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.


(2) Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage. Sie beginnt mit Vertragsschluss, soweit nichts anderes bestimmt ist.


(3) Im Falle des Widerrufs sind die empfangenen Leistungen unverzüglich zurückzugewähren. Bestimmt das Gesetz eine Höchstfrist für die Rückgewähr, so beginnt diese für den Unternehmer mit dem Zugang und für den Verbraucher mit der Abgabe der Widerrufserklärung. Ein Verbraucher wahrt diese Frist durch die rechtzeitige Absendung der Waren. Der Unternehmer trägt bei Widerruf die Gefahr der Rücksendung der Waren.


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PDF Dokumente zum Paragraphen

Das neue Widerrufsrecht ab 13.06.2014

http://res-media.net/fileadmin/Dateien/ebooks/eBook_Widerrufsrecht_2014.pdf
13.06.2014 - Unternehmer keinen Einfluss hat. In §§ 355, 356 BGB n.F. sind die Einzelheiten der Ausübung des Widerrufsrechts geregelt. 2. Das Rückgaberecht fällt weg. Das bisher in § 356 BGB geregelte Rückgaberecht des Verbrauchers, welches der Händler a

A. Anspruch auf Rückgewähr gem. § 357 Abs. 1 (§ 355 Abs. 3) BGB ...

https://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02140600/Mitarbeiter/Materialien_Be...
A. Anspruch auf Rückgewähr gem. § 357 Abs. 1 (§ 355 Abs. 3) BGB bei. Fernabsatzverträgen, § 312 c Abs. 1 BGB. I. Anwendbarkeit der §§ 312 ff BGB. 1. Verbrauchervertrag a. Vertrag b. Verbraucher, § 13 BGB c. Unternehmer, § 14 BGB. 2. Entgeltliche Leistung

Lösung Fall 9 - Stephan Lorenz

http://lorenz.userweb.mwn.de/lehre/gk1/rep/wisefall09.pdf
Zur Vertiefung: Medicus/Lorenz, Schuldrecht I, § 50 (Rn. 581 ff); Richtlinie. 1985/577/EWG; zu der Europarechtswidrigkeit der Befristung des Widerrufsrechts bei fehlender Belehrung (so noch § 355 BGB a.F.) EuGH NJW 2002, 281 (Fall Hei- ninger) Rn. 41-48.

Widerrufs- und Rückgaberecht des BGB wird geändert - (LL.M ...

http://www.informationsrecht.uni-oldenburg.de/newsletter/downloads2010-02/wider...
In Absatz 3 wird auf die entsprechenden. Musterwiderrufsbelehrungen verwiesen und bestimmt, dass die nach den Absätzen 1 und 2 des § 360 BGB und der nach § 355 Abs. 3 BGB bzw. § 356 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 355 Abs. 2. BGB mitzuteilende Widerrufs- oder Rüc

Fall 09 Lösung

http://www.jura.uni-muenchen.de/fakultaet/lehrstuehle/lorenz/lehrveranstaltunge...
lender Belehrung (so noch § 355 BGB a.F.) EuGH NJW 2002, 281 (Fall. Heininger) Rn. 41–48. Vorbemerkung: Das Verbraucherrecht ist mit Wirkung zum 13.06.2014 mit Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelun


Webseiten zum Paragraphen

§ 355 BGB - Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen - openJur

https://openjur.de/g/bgb/355.html
(1) Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so sind der Verbraucher und der Unternehmer an ihre auf ...

Das neue Verbraucherrecht und Widerrufsrecht - Jura Individuell

http://www.juraindividuell.de/pruefungsschemata/der-widerruf-gemaess-355-bgb/
17.01.2015 - Der neue Widerruf gemäß § 355 BGB mit den Neuregelung nach VRRL; Der neue Verbraucherbegriff § 13 BGB; Außergeschäftsraumverträge; Fernabsatzverträge.

§ 355 BGB Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen Bürgerliches ...

http://www.buzer.de/gesetz/6597/a92019.htm
(1) Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so sind der Verbraucher und der Unternehmer an ihre auf den Abschluss des Vertrags gerichteten Willenserklärungen nicht mehr gebunden, wenn der.

Kommentierung zu § 355 BGB –Widerrufsrecht bei ...

http://bgb.kommentar.de/Buch-2/Abschnitt-3/Titel-5/Untertitel-2/Widerrufsrecht-...
12.03.2015 - 355 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen. (1) Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so sind der Verbraucher und der Unternehmer an ihre auf den Abschluss des Vertrags gerichteten Willens

BGB - Bürgerliches Gesetzbuch (§§ 355ff: Widerrufs- und ...

https://www.rechtsrat.ws/gesetze/bgb/0346.htm
01.01.2002 - Gesetze im Volltext mit ausführlichen Übersichten und Anmerkungen: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), §§ 355ff (Widerrufs- und Rückgaberecht bei Verbraucherverträgen)


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 2: Recht der Schuldverhältnisse › Abschnitt 3: Schuldverhältnisse aus Verträgen › Titel 5: Rücktritt; Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen › Untertitel 2: Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen › § 355

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 355 BGB
    § 355 Abs. 1 BGB oder § 355 Abs. I BGB
    § 355 Abs. 2 BGB oder § 355 Abs. II BGB
    § 355 Abs. 3 BGB oder § 355 Abs. III BGB

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